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Aktuelle Infos zum Thema Corona-Virus

Landratsamt Mühldorf a. Inn erlässt Allgemeinverfügung für "Montagsspaziergang" am 07. Februar in Mühldorf a. Inn

Aktuelles Hygienekonzept der Stadtbücherei

Künftig 3G im Jugendzentrum

Zum Donnerstag, 27. Januar, tritt eine Änderung in Kraft, welche auch konkret das städtische Jugendzentrum M24 betrifft. Die Corona-Maßnahmen der Staatsregierung sehen vor, dass ab sofort Schüler*innen altersunabhängig wieder als getestet gelten. Dementsprechend entfällt die Altersgrenze von 14 Jahren komplett. Im JUZ gilt anstatt der 2G- dann die 3G-Regelung.

Das Jugendzentrum ist ein kostenfreies Angebot für alle 11- bis 21-jährigen. Öffnungszeiten: Dienstag von 14:00 bis 18:30 Uhr, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 20:00 Uhr, Freitag und Samstag von 14:00 bis 21:00 Uhr.

Bürgerversammlung wird verschoben

Die für Mittwoch, 16. Februar, geplante Bürgerversammlung muss aufgrund der derzeit hohen Inzidenzzahlen leider verschoben werden. Ein neuer Termin wird – sobald die Corona-Lage eine Durchführung zulässt - bekannt gegeben.

Ab 07.12.2021: Neue Zutrittsregeln für Stadtbücherei und Stadtarchiv

Wegen der stabilen Inzidenzlage kann die Stadtbücherei im Kornkasten ab Dienstag, 7. Dezember, wieder öffnen. Allerdings sind die allgemeinen Zutrittsregeln verschärft worden.

Nach den neuen Infektionsschutzregelungen dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene die Stadtbücherei besuchen. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und 3 Monaten brauchen ebenfalls einen Impf- bzw. Genesenen-Nachweis. Kinder unter diesem Alter benötigen keinen Nachweis, die Kontrolle erfolgt durch einen externen Dienstleister. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Der kostenlose Abholservice wird eingestellt. Bereits reservierte und bereitgestellte Medien können bis zum verabredeten Termin in der Bücherei abgeholt werden.
Vorbestellte Medien werden ab sofort kostenpflichtig bereitgestellt, ebenso reservierte Medien.

Das Stadtarchiv im Rathaus bleibt weiter geschlossen, telefonische Terminvereinbarungen unter Telefon 08631/612-224 sind aber möglich.

Rathaus:
Terminvereinbarungen
sind notwendig

Aufgrund der Neuregelungen zum Infektionsschutz sind ab Montag, 29. November, das Rathaus einschließlich seiner Nebengebäude, mit Ausnahme der Abteilung 6 –Kulturamt und sämtliche städtischen Einrichtungen für den Besucherverkehr geschlossen (Ausnahme Kindertagestätten Bring- u. Holzeiten). Es sind jedoch Terminvereinbarungen möglich. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner sind unter www.muehldorf.de/16-Ansprechpartner.html zu finden, oder können telefonisch unter 08631/612-0 erfragt werden. Das Kulturamt ist vormittags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstagnachmittag von 13:00 bis 18:00 Uhr weiterhin geöffnet. Für den Zutritt der Besucher gilt die 3G-Regel (vollständig geimpft, genesen oder getestet) sowie FFP2-Maskenpflicht. Diese Regelung gilt vorerst bis zum Jahresende. Um Verständnis wird gebeten.

Aktuelle Informationen im Landkreis Mühldorf a. Inn

31.01.2022: Elektronische Kontaktermittlung positiv getesteter Personen

Aktuelle Quarantäneregeln (Stand: 19.01.2022)

Impfzentrum Mühldorf startet Impfangebot für Kinder von 5 bis 11 Jahren

Forderung nach weiteren Hilfen für die regionale Wirtschaft: Landräte wenden sich erneut an Bayerns Wirtschaftsminister

18.11.2021: Testzentrum am Volksfestplatz weitet Öffnungszeiten aus

Aktuelle Infos aus dem Landratsamt Mühldorf am Inn finden Sie unter folgendem Link

https://www.lra-mue.de/aktuelle-regelungen.html

 

29.10.2021 Allgemeinverfügung tritt ab 01.11.2021 in Kraft

 

Testangebot im Landkreis Mühldorf a. Inn

An den kommunalen Testzentren dürfen künftig keine kostenpflichtigen Tests durchgeführt werden. Für den Landkreis Mühldorf a. Inn bedeutet das, dass am Volkfestplatz in Mühldorf ab 11. Oktober nur noch diejenigen Personen einen kostenfreien PCR-Test bekommen, die unter die oben genannten Personengruppen fallen.
Alle anderen müssen Tests bei privaten Anbietern durchführen lassen. Nach derzeitigem Stand bieten neben den Hausärzten folgende Apotheken im Landkreis ab 11. Oktober kostenpflichtige Corona-Schnelltests an:
• Antonius Apotheke, Waldkraiburg
• St. Jakobs Apotheke, Buchbach
• St. Johannes Apotheke, Neumarkt-St. Veit
• Stadtapotheke, Neumarkt-St. Veit
• St. Josef Apotheke, Aschau am Inn


Die DLRG bietet weiterhin an folgenden Stationen Schnelltests an:
• Eisstadion in Waldkraiburg
• An der Ahamer Straße 18 in Mühldorf a. Inn
• Bürgersaal in Haag i. OB.


Zusätzlich bietet die DLRG ab Mitte Oktober auch PCR-Tests an der Ahamer Str. 18 in Mühldorf an. Weitere Infos und Anmeldung unter (bitte Button Verlinkung zu www.coronates-muehldorf.de drücken):

 

Verlinkung zu www.coronatest-muehldorf.de

Corona-Warn-App der Bundesregierung

Weiterführende Infos der Bundesregierung

Corona Warn-App

Die Corona-Warn-App ist eine App, die hilft, Infektionsketten des SARS-CoV-2 (COVID-19-Auslöser) in Deutschland nachzuverfolgen und zu unterbrechen.

Die App kann  im App Store von Apple bzw. im Google Play Store heruntergeladen werden.

Corona App Erklärung

© Bundesregierung

Corona-Warn-App: Auf einen Blick

Hinweise zur Corona-Warn-App

Hier geht´s zur Corona-Warn-App

Corona-Warn-App-Hotlines:
Technische Fragen 0800/7540001
Persönliche Verifizierung 0800/7540002

Hier geht´s zur Corona-Warn-App in einfacher Sprache

 

Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)[

27.10.2021: Änderung der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

 

24.11.2021: Hotspot-Regelung im Landkreis Mühldorf

23.11.2021: Dienstbetrieb im Landratsamt Mühldorf

28.10.2021: Auffrischungsimpfungen im Landkreis Mühldorf a. Inn

20.10.2021: Überblick über kostenfreie Schnell- und PCR-Tests im Landkreis Mühldorf am Inn

Hier der Link zur DLRG-Testung in der Ahamer Straße 18

Maskenpflicht und Alkoholverbot am Mühldorfer Stadtplatz

Geltungsbereich Maskenpflicht und Alkoholverbot

20.04.2021: Amtsblatt des Landratsamtes Mühldorf a. Inn (Stadtplatz Maskenpflicht)

Allgemeinverfügung des Landkreises Mühldorf a. Inn zur Bekämpfung der steigenden Fallzahlen von SARS-CoV-2 (15.10.2020)

Aktuelle Informationen Kreisstadt Mühldorf a. Inn


Karten für Haberkasten und Stadtsaal bleiben für Ersatztermine gültig

Aufgrund des heute im Landtag beschlossenen Lockdowns für Hochinzidenzgebiete müssen ab Mittwoch, 24. November 2021 bis vorerst 15. Dezember 2021 alle geplanten Veranstaltungen in Haberkasten und Stadtsaal verschoben werden.

Das Team des Kulturamtes der Kreisstadt Mühldorf a. Inn arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, Ersatztermine für alle betroffenen Veranstaltungen zu finden. Diese werden zeitnah auf der Homepage unter www.muehldorf.de/kultur, auf der Facebook-Seite „Mühldorferleben“, sowie in der örtlichen Presse bekannt geben.

Fest stehen bisher:
- Django Asül, 4.12.2021: verschoben auf 3.12.2022
- Kinderfestspiele „Englische Weihnacht“, 12.12.21: verschoben auf 11.12.2022
- Han’s Klaffl, 8.12.2021: verschoben auf 26.10.2022
- Han’s Klaff, 9.12.2021: verschoben auf 27.10.2022

Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit oder können bis wenige Tage vor dem Ersatztermin bei der Vorverkaufsstelle, bei der sie erworben wurden, zurückgegeben werden.

Weitere Infos gibt es im Kulturamt der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, Stadtplatz 3, Telefon 08631/ 612 612.

Aufgrund der nunmehr getroffenen landesweiten Neuregelungen zum Infektionsschutz (15. BayIfSchMV) sind ab Mittwoch, 24. November, folgende Einrichtungen der Kreisstadt Mühldorf a. Inn geschlossen:

-Stadtbücherei (es wird ein Click-u. Collect-Service eingerichtet)
-Musikschule (digitale Unterrichtsangebote werden, soweit möglich, angeboten)
-Jugendzentrum M 24 (es erfolgen digitale Angebote über Social Media. Am 04.12./11.12./18.12.2021 erfolgt wieder eine Mitmachtüten-Aktion, diese können wieder in der Zeit von 13.00 bis 19.00 Uhr im Jugendzentrum M24 abgeholt werden)
-Stadtarchiv

Die Schließungen erfolgen bis auf Weiteres, längstens bis zum 15.12.2021.





Ab Freitag, 1. Oktober 2021, ist das Rathaus einschließlich der Nebengebäude, inklusive Kulturamt/Touristinfo, zu folgenden Servicezeiten geöffnet:

Mo – Mi 08.00 – 12.00 Uhr
Do 08.00 – 12.00 Uhr sowie 13.00 – 18.00 Uhr
Fr 08.00 – 12.00 Uhr

Darüber hinaus sind telefonische Terminvereinbarungen auch während der Öffnungszeiten erwünscht, von Montag- bis Mittwochnachmittag möglich.

07.09.2021: Umgang auf städtischen Friedhöfen mit Sterbefällen (Update)

Schutz- und Hygienekonzept der Kreisstadt Mühldorf a. Inn (Stand: 02.07.2021)

Die Stadtverwaltung Mühldorf ist ab Montag, 5. Juli 2021, vormittags von 8 bis 12 Uhr, das Kulturamt/Touristinfo von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Terminvereinbarungen für die Nachmittage sind jederzeit möglich. Es wird empfohlen, auch vormittags einen Termin zu vereinbaren, da auch weiterhin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten und Kontakte weiterhin reduziert werden sollen. Die Daten zur Kontaktnachverfolgung müssen bei Terminvereinbarungen angegeben werden. Eine Übersicht der Telefonnummern der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter findet man unter www.muehldorf.de/16-Ansprechpartner.html.

16.06.2021: neues Hygienekonzept der Stadtbücherei

07.05.2021: Umgang auf dem Friedhof und bei Sterbefällen - Infektionsschutzkonzept für die Mühldorfer Friedhöfe

Der für Dienstag, 16. März 2021, am Stadtplatz geplante Mittefastenmarkt muss leider pandemiebedingt ausfallen.

COVID-19 – Coronavirus
Infektionsschutzkonzept für die Mühldorfer Friedhöfe
Umgang auf dem Friedhof und bei Sterbefällen
Stand: 01.02.2021, 09.00 Uhr
Aufgrund der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(11. BaylfSMV) gelten für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn folgende Vorgaben:
1. Verhalten auf dem Friedhofsgelände
Im Freien ist grundsätzlich zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
2. Öffnungszeiten der Friedhöfe
Die Öffnungszeiten der Friedhöfe sind derzeit nicht eingeschränkt.
3. Sofortmaßnahmen:
Nach § 2 der 11. BayIfSMV ist das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Ein triftiger Grund ist nach § 2 Satz 2 Nr. 9 die Teilnahme an „Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis“. Solche Beerdigungen dürfen durchgeführt werden.
Der Begriff „Beerdigung“ umfasst jegliche organisierte Zusammenkunft von Trauernden anlässlich eines Trauerfalls und damit insbesondere Trauerfeiern, ein Requiem, Rosenkranz- und Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Teil der Beerdigung in einer Kirche, auf einem gemeindlichen oder kirchlichen Friedhof, in einem Krematorium oder etwa den Räumen eines Bestattungsunternehmens stattfindet.
Zum „engsten Familienkreis" gehören Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder sowie die jeweiligen Angehörigen ihres Hausstands. Insgesamt sollte der „engste Familien- und Freundeskreis" im Regelfall nicht mehr als 25 Trauergäste umfassen.
Findet eine Zusammenkunft der Trauernden jedoch getrennt von der eigentlichen Beisetzung (die Teilnehmer verlassen dafür gesondert die Wohnung) in einer Kirche, Synagoge oder Moschee statt und ist diese Zusammenkunft öffentlich zugänglich, sind die Regelungen für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 2 Satz 2 Nr. 13 und § 6 der 11. BaylfSMV anwendbar, sodass sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach § 6 Nrn. 1, 7 und 8 richtet.
In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. Für die Teilnehmer gilt FFP2-Maskenpflicht. Gemeindegesang ist untersagt. Zwischen den Teilnehmern, soweit diese nicht demselben Hausstand angehören, ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Die Türen zu Friedhof, Leichenhaus und Trauerhalle sollen während der gesamten Beerdigung geöffnet bleiben, um ein Anfassen der Türen durch die Trauernden zu vermeiden. Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen. Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind möglichst nur von einer Person durchzuführen; bei einer Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person ist eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchzuführen.
4. Verabschiedungen
Wir weisen darauf hin, dass gegen eine Abschiednahme am offenen Sarg keine Bedenken bestehen, wenn beim Verstorbenen keine Anhaltspunkte für eine Infektionskrankheit im Sinne von § 7 der BestV vorliegen.
5. Beerdigungen
Beerdigungen sind unter den in 3. genannten Bedingungen zulässig.
Für den Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen gelten weiterhin die Anforderungen von § 7 der Bestattungsverordnung (BestV). Bei Verwendung einer Leichenhülle kann es nach Rücksprache mit dem Friedhofsträger vor einer Erdbestattung ratsam sein, die Leichenhülle zu öffnen, um die Verwesung des Verstorbenen zu ermöglichen. Das Öffnen des Sargdeckels zu diesem Zweck bedarf einer Genehmigung der Gemeinde unter Einbindung des Gesundheitsamts nach § 7 Abs. 1 Satz 2 BestV. Aus Sicht des Infektions- und Arbeitsschutzes sollte der Leichnam dabei nicht berührt werden und keine Tätigkeiten vorgenommen werden, die zu einer Produktion von Aerosolen führt. Überdies sollten nach einer Gefährdungsbeurteilung die vom RKI empfohlenen Schutzmaßnahmen beachtet werden.
6. Urnenbeisetzungen
Urnenbeisetzungen sind unter den in 3. genannten Bedingungen zulässig.
Diese Regelungen gelten, vorbehaltlich neuerer Informationen, ab Montag, 01.02.2021 bis auf Weiteres. Wir geben ausdrücklich zu bedenken, dass sich diese Anordnungen jederzeit verändern können.


Ausgabe von FFP2-Masken an bedürftige MühldorferInnen
Im Zuge der FFP2-Maskenpflicht werden für besonders Bedürftige Masken zur Verfügung gestellt. Personen ab 15 Jahre, die bedürftig sind, erhalten jeweils 5 Masken.

Bedürftig sind dabei grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kriegsopferfürsorge (KOF)
- Bewohner der Obdachlosenunterkunft
- Nutzer von Tafeln (Berechtigungskarte)

Es sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Personalausweis oder Ausweisersatzdokument
- aktueller Leistungsbescheid über den Bezug der o.g. Leistungen

Bei Abholung in Vertretung für einen Berechtigten ist neben den bereits genannten Voraussetzungen außerdem eine vom Berechtigten unterzeichnete Vollmacht vorzulegen.

In Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften untergebrachte AsylbewerberInnen erhalten die Masken durch die jeweiligen Hausverwaltungen, diese werden nicht in der Stadtbücherei ausgegeben.

Ausgabe ausschließlich für Bewohner der Kreisstadt Mühldorf a. Inn:
Stadtbücherei Mühldorf a. Inn, Fragnergasse 5, Eingang ausschließlich über dir Fragnergasse möglich.
Ausgabezeiten:
- Dienstag, 19.1.2021: 13-16 Uhr
- Mittwoch, 20.1.2021: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
- Donnerstag, 21.1.2021: 9-12 Uhr

Es sind ausreichend Masken vorhanden!

Die Kreisstadt bittet um Beachtung der Maskenpflicht und die geltenden Abstandsregelungen.

14.12.2020: Umgang auf dem Friedhof und bei Sterbefällen

Aufgrund des Teil-Lockdowns im Freistaat Bayern sind nun auch die Stadtbücherei sowie das städtische Archiv geschlossen. Auch die Musikschule ist geschlossen – hier wird versucht, Onlineunterricht, wenn möglich, anzubieten, das teilt die Stadtverwaltung Mühldorf mit.

24.11.2020: Aktualisiertes Hygienekonzept für kulturelle Veranstaltungen im Haberkasten und Stadtsaal

30.10.2020: Umgang auf dem Friedhof und bei Sterbefällen - Infektionsschutzkonzept

19.10.2020: Schutz- und Hygienekonzept für das Rathaus und die Nebengebäude

15.10.2020: Umgang auf dem Friedhof und bei Sterbefällen

04.09.2020: Schutz- und Hygienekonzept für die Stadtbücherei

01.08.2020: Schutz- und Hygienekonzept für den Haberkasten

Aufgrund der unsicheren Situation im Herbst hat sich Michi Altinger schweren Herzens entschlossen, seine Brettltour im September abzusagen. Dies betrifft auch den Termin im Haberkasten am Dienstag, 15. September 2020.
Es gibt jedoch ein Ersatzprogramm: Michael Altinger liest aus seinem aktuellen Corona-Podcast „Rampensau ohne Bühne“ – eine Art Tagebuch aus dem Leben eines verhinderten Künstlers - satirisch, verrückt und tapfer. Gleichzeitig ein schräges Zeitdokument, das so vor Kurzem wohl noch niemand erwartet hätte. Dazu gibt es Live-Musik vom „Bluemood-Duo“.

Bereits gekaufte Karten für den Brettltermin im Haberkasten am 15. September behalten ihre Gültigkeit für das Ersatzprogramm am selben Abend oder können bis Freitag, 4. September, bei der Vorverkaufsstelle, bei der sie gekauft wurden, zurückgegeben werden.
Sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern für den Besuch von Kulturveranstaltungen auch im Herbst noch Vorschrift sein, ist zusätzlich zum Kartenkauf eine Tischreservierung ab Montag, 7. September im Kulturbüro unter Telefon 08631/612-612 mit Angabe der Kontaktadresse zwingend notwendig.


Folgende Termine im Herbst mussten wegen Tourabsagen ausländischer Künstler ebenfalls verschoben werden:

Fr 09.10.2020 Haberkasten: Chango Spasiuk (Argentinien)
Verschoben auf Fr 08.10.2021
Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit oder können bis 07.10.2021 bei der Vorverkaufsstelle, bei der sie gekauft wurden, zurückgegeben werden

Di 22.12.2020 (Ersatztermin für Di 12.05.2020), Stadtsaal: Naturally 7 (USA)
Verschoben auf Di 13.04.2021
Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit oder können bis 12.04.2021 bei der Vorverkaufsstelle, bei der sie gekauft wurden, zurückgegeben werden

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht in Bayern bereits eine große Anzahl an Empfehlungen und Handlungsanweisungen die wir bitten, genauestens zu beachten.
Zusätzlich erachten wir als Kreisstadt Mühldorf a. Inn folgende Regelungen für unsere Friedhöfe als angebracht:


1. Öffnungszeiten des Friedhofes und Aufbahrung in Leichenboxen
Derzeit keine Einschränkung.

2. Sofortmaßnahmen:
In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. Zwischen den Teilnehmern ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. In der Trauerhalle besteht Maskenpflicht. Die Türen zu Friedhof, Leichenhaus und Trauerhalle sollen während der gesamten Beerdigung geöffnet bleiben, um ein Anfassen der Türen durch die Trauernden zu vermeiden. Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen. Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind möglichst nur von einer Person durchzuführen; bei einer Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person ist eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchzuführen.

3. Verabschiedungen
Verabschiedungen in geschlossenen Räumen sind unter den in 2. genannten Bedingungen zulässig. In der Trauerhalle besteht Maskenpflicht. Erdwurf und Weihwassergaben am aufgebahrten Sarg sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird. Die Türen zu Friedhof, Leichenhaus und Trauerhalle sollen während der gesamten Beerdigung geöffnet bleiben, um ein Anfassen der Türen durch die Trauernden zu vermeiden. Die Teilnehmerzahl bestimmt sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen gewahrt werden muss.

4. Beerdigung
Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird.
Im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 100 Personen und es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

5. Urnenbeisetzungen
Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird.
Im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 100 Personen und es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

Diese Regelungen gelten, vorbehaltlich neuerer Informationen, ab Dienstag, 16.06.2020, bis auf Weiteres. Wir geben ausdrücklich zu bedenken, dass sich diese Anordnungen jederzeit verändern können.


Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat in einem Merkblatt alle wichtigen Infos zu den Vorgaben bei standesamtlichen Trauungen zusammengefasst.

Merkblatt zur Durchführung von standesamtlichen Eheschließungen während der Covid-19-Pandemie

Terminverschiebungen Corona – Stand 18.05.2020

Die Karten behalten ihre Gültigkeit oder können bis zum jeweils angegebenen Termin bei der VVK-Stelle, bei der sie erworben wurden, zurückgegeben werden.

Fr 13.03.2020, Haberkasten: Alpenländisches Singen und Musizieren - Die Tanzgeiger
verschoben auf Fr 18.09.2020 (Kartenrücknahme bis 17.09.20)

Mi 18.03.2020, Stadtsaal: Günter Grünwald
verschoben auf Mo 22.06.2020 (Kartenrücknahme bis 19.06.20)

Fr 20.03.2020, Haberkasten: Tram des Balkans
verschoben auf Fr 19.03.2021 (Kartenrücknahme bis 18.03.21)

21.03.2020, Kloster Zangberg: Jugendkonzert (Veranstalter: Musikfreunde Mühldorf)
abgesagt

So 22.03.2020, Haberkasten: Jazzfrühschoppen Occam-Street Footwarmers
verschoben auf So 28.03.2021 (Kartenrücknahme bis 25.03.21)

Do 26.03.2020, Haberkasten: Benefizkonzert "Die Springer"
verschoben auf Do 12.11.2020 (Kartenrücknahme bis 11.11.20)

Fr 27.03.2020, Haberkasten: Sulaiman Masomi (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Sa 27.02.2021 Neues Programm! (Kartenrücknahme bis 25.02.2021)

Sa 28.03.2020, Haberkasten: Wally und Ami Warning Trio
verschoben auf Sa 19.09.2020 (Kartenrücknahme bis 17.09.20)

Sa 04.04.2020, Stadtsaal: Petzenhauser & Wählt
verschoben auf Sa 20.06.2020 (Kartenrücknahme bis 18.06.20)

09.04.2020, Haberkasten: Vernissage und Ausstellung "Samenkorn"
verschoben auf 01.-18.04.2021

So 19.04.2020, Stadtsaal: Kinderfestspiele "Aus der neuen Welt"
verschoben auf So 04.10.2020 (Kartenrücknahme bis 01.10.20)

Fr 24.04.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert
verschoben auf Do 29.04.2021 (Kartenrücknahme bis 28.04.2021)

Sa 25.04.2020, Haberkasten: Simon & Jan (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Sa 10.04.2021 (Kartenrücknahme bis 08.04.2021)

So 26.04.2020, 19 Uhr, Haberkasten: Baumann & Rosenmüller
verschoben auf Sa 24.04.2021, 20 Uhr (Kartenrücknahme bis 22.04.2021)

Do 30.04.2020, Kloster Zangberg: Liederabend (Veranstalter: Musikfreunde Mühldorf)
abgesagt

Do 30.04.2020, Haberkasten: Sharon Shannon Band (Irland)
verschoben auf Di 11.05.2021 (Kartenrücknahme bis 10.05.2021)

Sa 02.05.2020, Stadtsaal: Tanz in den Mai
verschoben auf Sa 17.04.2021 (Kartenrücknahme bis 15.04.2021)

Fr 08.05.2020, Haberkasten: Michael Altinger
verschoben auf Fr 14.05.2021 (Kartenrücknahme bis 13.05.2021)

So 10.05.2020, Stadtsaal: „Der kleine Drache Kokosnuss“ (Veranstalter: Theater Lichtermeer)
abgesagt (Kartenrücknahme bis 31.10.20)

Di 12.05.2020, Stadtsaal: Naturally 7 (USA)
verschoben auf Di 22.12.2020 Neues Programm „Christmas – It’s a love story“ (Kartenrücknahme bis 21.12.20)

Do 14.05.2020, Haberkasten: Alfons Hasenknopf
verschoben auf Fr 30.10.2020 (Kartenrücknahme bis 29.10.2020)

Fr 15.05.2020, Haberkasten: Lars Redlich (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Mi 09.12.2020 (Kartenrücknahme bis 08.12.2020)

Fr 22.05.2020, Haberkasten: Hannah Köpf (Aufzeichnung durch BR Klassik)
verschoben auf Fr 11.06.2021 (Kartenrücknahme bis 10.06.2021)

Do 28.05.2020 Haberkasten: Sulaiman Masomi (Ersatztermin für 27.03.20 – Kleinkunst-Abo 1/20)
verschoben auf Sa 27.02.2021 Neues Programm! (Kartenrücknahme bis 25.02.2021)

Fr 29.05.2020 Haberkasten: Bazurto All Stars (Kolumbien)
verschoben auf Fr 21.05.2021 (Kartenrücknahme bis 20.05.2021)

Sa 30.05.2020 Stadtsaal: Mark Forster
verschoben auf Sa 15.05.2021

Do 18.06.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert (Ersatztermin für 24.04.2020)
verschoben auf Do 29.04.2021 (Kartenrücknahme bis 28.04.2021)

Fr 19.06.2020 St. Nikolaus: Mozart Requiem (Musiksommer zwischen Inn und Salzach)
verschoben auf Sa 07.11.2020

Mo 22.06.2020, Stadtsaal: Günter Grünwald (Ersatztermin für 18.03.2020)
verschoben auf Mi 10.03.2021

Fr 10.07.2020, Sommerfestival: Laith Al-Deen
verschoben auf Sa 17.07.2021 (Kartenrücknahme bis 31.05.2021)

Sa 11.07.2020 Sommerfestival: Knedl & Kraut
verschoben auf Di 03.11.2020 Haberkasten, 20 Uhr, freie Platzwahl
Bereits gekaufte Karten können bis 31.10.20 bei der VVK-Stelle, bei der sie erworben wurden, zurückgegeben werden oder für den neuen Termin behalten werden. Im Haberkasten besteht freie Platzwahl, d.h. die auf den Eintrittskarten fürs Sommerfestival angegebene Sitzplatznummer ist beim Ersatztermin im Haberkasten leider nicht mehr gültig.

Mo 13.07.2020 Sommerfestival: Sternschnuppe
verschoben auf So 11.07.2021 (Kartenrücknahme bis 31.05.2021)

Di 14.07.2020 Sommerfestival: Sasha
verschoben auf Fr 09.07.2021 (Kartenrücknahme bis 31.05.2021)

Mi 15.07.2020 Sommerfestival: Willy Astor & Freunde
verschoben auf Mi 14.07.2021 (Kartenrücknahme bis 31.05.2021)

Do 16.07.2020 Sommerfestival: Dreiviertelblut
verschoben auf Sa 10.07.2021 (Kartenrücknahme bis 31.05.2021)

Fr 17.07.2020 Sommerfestival: Schmidbauer & Kälberer laden ein: Georg Ringsgwandl
verschoben auf Do 15.07.2021 (Kartenrücknahme bis 31.05.2021)

So 19.07.2020 Sommerfestival: Federspiel
verschoben auf So 18.07.2021 (Kartenrücknahme bis 31.05.2021)

Fr 31.07.2020 Stadtsaal: Inn-Salzach-Euregio Jugendorchester
verschoben auf Fr 06.08.2021

Fr 04.09.2020 Kloster Zangberg: Akademiekonzert
abgesagt

Mund-Nasen-Schutz notwendig – Vorab Terminvereinbarung erforderlich
Seit Wochen sind viele Dienstleistungen der Stadtverwaltung nur telefonisch oder per E-Mail möglich. Im Rahmen der Lockerung der Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung öffnet das Rathaus ab Montag, 18. Mai, in eingeschränktem Umfang zu folgenden neuen Service-Zeiten:

Rathaus und Nebengebäude:
Mo - Mi 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Do 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und von13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Touristinfo/Kulturamt:
Mo - Fr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


Für das Rathaus einschließlich seiner Nebengebäude wurde ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet. Bitte beachten Sie bei Zutritt die entsprechenden Hinweise.


Wichtig!

• Bitte vereinbaren Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorab telefonisch oder elektronisch einen Termin und beschränken Sie den Besuch auf unaufschiebbare Fälle. Nutzen Sie die Möglichkeiten des Online-Zugangs auf der Homepage der Kreisstadt Mühldorf a. Inn www.muehldorf.de (Bürgerservice-Portal).

• Tragen Sie in den Gebäuden im Interesse Ihrer und der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz! Besucherinnen und Besucher ohne Maske können leider nicht bedient werden. Für das Ausfüllen von Formularen bzw. Dokumenten verwenden Sie bitte einen eigenen Kugelschreiber.

• Halten Sie einen Abstand von 1,5 m ein. Beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweisschilder und Bodenmarkierungen in den Gebäuden.

• Desinfizieren Sie Ihre Hände bei Zutritt an den im Eingang aufgestellten Desinfektionsspendern.

• Wenn Sie sich krank fühlen und die Ursache nicht kennen, vermeiden Sie Besuche.

• Der Eingang Huterergasse 4 bleibt bis auf Weiteres geschlossen.


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses sind gerne für Sie da!




Zum aktuellen Zeitpunkt besteht in Bayern bereits eine große Anzahl an Empfehlungen und Handlungsanweisungen, die wir bitten, genauestens zu beachten.
Zusätzlich erachten wir als Kreisstadt Mühldorf a. Inn folgende Regelungen für unsere Friedhöfe als angebracht:


1. Öffnungszeiten des Friedhofes und Aufbahrung in Leichenboxen

derzeit keine Einschränkung.

2. Sofortmaßnahmen:

In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. Zwischen den Teilnehmern ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. In der Trauerhalle besteht Maskenpflicht. Die Türen zu Friedhof, Leichenhaus und Trauerhalle sollen während der gesamten Beerdigung geöffnet bleiben, um ein Anfassen der Türen durch die Trauernden zu vermeiden.
Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.
Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind möglichst nur von einer Person durchzuführen; bei einer Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person ist eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchzuführen.

3. Verabschiedungen

Verabschiedungen in geschlossenen Räumen sind unter den in 2. genannten Bedingungen zulässig. Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben. In der Trauerhalle besteht Maskenpflicht. Erdwurf und Weihwassergaben am aufgebahrten Sarg sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird. Die Türen zu Friedhof, Leichenhaus und Trauerhalle sollen während der gesamten Beerdigung geöffnet bleiben, um ein Anfassen der Türen durch die Trauernden zu vermeiden.

Die Teilnehmerzahl bestimmt sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen gewahrt werden muss.

4. Beerdigung

Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird.
Im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 50 Personen und es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

5. Urnenbeisetzungen

Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird.
Im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 50 Personen und es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

Diese Regelungen gelten, vorbehaltlich neuerer Informationen, ab Donnerstag, 14.05.2020 bis auf Weiteres. Wir geben ausdrücklich zu bedenken, dass sich diese Anordnungen jederzeit verändern können.


Die Karten behalten ihre Gültigkeit oder können ab Wiederöffnung der VVK-Stellen bis zum jeweils angegebenen Termin bei der VVK-Stelle, bei der sie erworben wurden, zurückgegeben werden.

Fr 13.03.2020, Haberkasten: Alpenländisches Singen und Musizieren - Die Tanzgeiger
verschoben auf Fr 18.09.2020 (Kartenrücknahme bis 17.09.20)

Mi 18.03.2020, Stadtsaal: Günter Grünwald
verschoben auf Mo 22.06.2020 (Kartenrücknahme bis 19.06.20)

Fr 20.03.2020, Haberkasten: Tram des Balkans
verschoben auf Fr 19.03.2021 (Kartenrücknahme bis 18.03.21)

21.03.2020, Kloster Zangberg: Jugendkonzert (Veranstalter: Musikfreunde Mühldorf)
abgesagt

So 22.03.2020, Haberkasten: Jazzfrühschoppen Occam-Street Footwarmers
verschoben auf So 28.03.2021 (Kartenrücknahme bis 25.03.21)

Do 26.03.2020, Haberkasten: Benefizkonzert "Die Springer"
verschoben auf Do 12.11.2020 (Kartenrücknahme bis 11.11.20)

Fr 27.03.2020, Haberkasten: Sulaiman Masomi (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Sa 27.02.2021 Neues Programm! (Kartenrücknahme bis 25.02.2021)

Sa 28.03.2020, Haberkasten: Wally und Ami Warning Trio
verschoben auf Sa 19.09.2020 (Kartenrücknahme bis 17.09.20)

Sa 04.04.2020, Stadtsaal: Petzenhauser & Wählt
verschoben auf Sa 20.06.2020 (Kartenrücknahme bis 18.06.20)

09.04.2020, Haberkasten: Vernissage und Ausstellung "Samenkorn"
verschoben auf 01.-18.04.2021

So 19.04.2020, Stadtsaal: Kinderfestspiele "Aus der neuen Welt"
verschoben auf So 04.10.2020 (Kartenrücknahme bis 01.10.20)

Fr 24.04.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert
verschoben auf Do 29.04.2021 (Kartenrücknahme bis 28.04.2021)

Sa 25.04.2020, Haberkasten: Simon & Jan (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Sa 10.04.2021 (Kartenrücknahme bis 08.04.2021)

So 26.04.2020, 19 Uhr, Haberkasten: Baumann & Rosenmüller
verschoben auf Sa 24.04.2021, 20 Uhr (Kartenrücknahme bis 22.04.2021)

Do 30.04.2020, Kloster Zangberg: Liederabend (Veranstalter: Musikfreunde Mühldorf)
abgesagt

Do 30.04.2020, Haberkasten: Sharon Shannon Band (Irland)
verschoben auf Di 11.05.2021 (Kartenrücknahme bis 10.05.2021)

Sa 02.05.2020, Stadtsaal: Tanz in den Mai
verschoben auf Sa 17.04.2021 (Kartenrücknahme bis 15.04.2021)

Fr 08.05.2020, Haberkasten: Michael Altinger
verschoben auf Fr 14.05.2021 (Kartenrücknahme bis 13.05.2021)

So 10.05.2020, Stadtsaal: „Der kleine Drache Kokosnuss“ (Veranstalter: Theater Lichtermeer)
abgesagt (Kartenrücknahme bis 31.10.20)

Di 12.05.2020, Stadtsaal: Naturally 7 (USA)
verschoben auf Di 22.12.2020 Neues Programm „Christmas – It’s a love story“ (Kartenrücknahme bis 21.12.20)

Do 14.05.2020, Haberkasten: Alfons Hasenknopf
verschoben auf Fr 30.10.2020 (Kartenrücknahme bis 29.10.2020)

Fr 15.05.2020, Haberkasten: Lars Redlich (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Mi 09.12.2020 (Kartenrücknahme bis 08.12.2020)

Fr 22.05.2020, Haberkasten: Hannah Köpf (Aufzeichnung durch BR Klassik)
wird verschoben

Do 28.05.2020 Haberkasten: Sulaiman Masomi (Ersatztermin für 27.03.20 – Kleinkunst-Abo 1/20)
verschoben auf Sa 27.02.2021 Neues Programm! (Kartenrücknahme bis 25.02.2021)

Fr 29.05.2020 Haberkasten: Bazurto All Stars (Kolumbien)
verschoben auf Fr 21.05.2021 (Kartenrücknahme bis 20.05.2021)

Sa 30.05.2020 Stadtsaal: Mark Forster
verschoben auf Sa 15.05.2021

Do 18.06.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert (Ersatztermin für 24.04.2020)
verschoben auf Do 29.04.2021 (Kartenrücknahme bis 28.04.2021)

Fr 19.06.2020 St. Nikolaus: Mozart Requiem (Musiksommer zwischen Inn und Salzach)
verschoben auf Sa 07.11.2020

Fr 10.07.2020 Sommerfestival: Laith Al-Deen
wird verschoben

Sa 11.07.2020 Sommerfestival: Knedl & Kraut
verschoben auf Di 03.11.2020 Haberkasten, 20 Uhr, freie Platzwahl
Bereits gekaufte Karten können bis 31.10.20 bei der VVK-Stelle, bei der sie erworben wurden, zurückgegeben werden oder für den neuen Termin behalten werden. Im Haberkasten besteht freie Platzwahl, d.h. die auf den Eintrittskarten fürs Sommerfestival angegebene Sitzplatznummer ist beim Ersatztermin im Haberkasten leider nicht mehr gültig.

Mo 13.07.2020 Sommerfestival: Sternschnuppe
wird verschoben

Di 14.07.2020 Sommerfestival: Sasha
wird verschoben

Mi 15.07.2020 Sommerfestival: Willy Astor & Freunde
wird verschoben

Do 16.07.2020 Sommerfestival: Dreiviertelblut
wird verschoben

Fr 17.07.2020 Sommerfestival: Schmidbauer & Kälberer laden ein: Georg Ringsgwandl
verschoben auf Do 15.07.2021 (Kartenrücknahme bis 31.05.2021)

So 19.07.2020 Sommerfestival: Federspiel
verschoben auf So 18.07.2021 (Kartenrücknahme bis 31.05.2021)

Fr 31.07.2020 Stadtsaal: Inn-Salzach-Euregio Jugendorchester
verschoben auf Fr 06.08.2021

Fr 04.09.2020 Kloster Zangberg: Akademiekonzert
abgesagt

Das für den 10.-19. Juli 2020 im Haberkasten-Innenhof geplante Sommerfestival der Kreisstadt Mühldorf a. Inn wird aufgrund der Corona-Epidemie in den Festivalzeitraum 8.-18. Juli 2021 verlegt, das hat der amtierende Erste Bürgermeister der Kreisstadt Michael Hetzl nun gemeinsam mit dem Kulturbüro der Kreisstadt Mühldorf a. Inn entschieden.

Die im Kleinkunst-Abo 2/2020 enthaltene Veranstaltung Knedl & Kraut (11.7.20) wird im Herbst im Haberkasten stattfinden. Ersatztermin ist der 3.11.20.
Alle anderen Veranstaltungen werden in den Sommerfestival-Zeitraum 2021 (voraussichtlich 8. bis 18. Juli 2021) verlegt.

Das Kulturbüro der Kreisstadt Mühldorf a. Inn arbeitet mit Hochdruck an der Verlegung aller Termine. Sobald diese bekannt sind, wird die Kreisstadt Mühldorf a. Inn sie per Presseinfo und über ihre Internetseite bekannt geben.

Für folgende Veranstaltungen steht der Ersatztermin im Sommerfestival 2021 bereits fest:
Schmidbauer&Kälberer laden ein..Ringwandl (17.07.20): Neuer Termin 15.07.21
Federspiel (19.07.20): Neuer Termin 18.07.21

Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit oder können bis 31.05.2021 (bzw. 31.10.20 für Knedl&Kraut) bei der Vorverkaufsstelle, bei der sie gekauft wurden, zurückgegeben werden. Die Kunden werden gebeten, ihre Karten auf jeden Fall noch so lange zu behalten bis der genaue Ersatztermin für die Veranstaltung, für die sie Karten erworben haben, feststeht.

Detailliertes Schutz- und Hygienekonzept – Eingeschränkter Service
Am Dienstag, 12. Mai, öffnet die Stadtbücherei Mühldorf um 13:00 Uhr unter Auflagen wieder für den Publikumsverkehr - zunächst nur mit einem eingeschränkten Service-Angebot und Öffnungszeiten.
Möglich sind Rückgabe und Ausleihe von Medien sowie Anmeldungen und Kurzinformationen. Zu den Auflagen gehört die Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher und eine Begrenzung der Personenzahl. Ein längeres Verweilen mit der Nutzung von Lese- und Internetplätzen wird zunächst nicht möglich sein. Um die Einhaltung von Distanzregeln zu erleichtern, sind Rückgabe- und Ausleitheke getrennt. Für Eilige gibt es die Möglichkeit, Medien innen neben der Eingangstür auf einem Wagen abzulegen, die dann später zurückgebucht werden. Der Zugang erfolgt wie gewohnt über den Innenhof, der Ausgang nur über die Fragnergasse.
Nach der langen Schließzeit rechnet die Bücherei mit einem großen Andrang. Es wird darum gebeten, dass nicht zu viele Nutzer und Nutzerinnen gleich am ersten Öffnungstag in die Bücherei kommen, Wartezeiten müssen eingeplant werden. Alle Medien sind bis nach Pfingsten verlängert. Mit der Wiedereröffnung wird der Lieferservice eingestellt.
Die Öffnungszeiten sind zunächst: Dienstag von 13:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch bis Freitag von 9.30 – 18.00 Uhr. Es entfällt der längere Donnerstag und die Samstagsöffnung. Sobald wie möglich werden die Öffnungszeiten und Serviceangebote ausgeweitet. Das detaillierte Schutz- und Hygienekonzept kann auf der Homepage der Stadtbücherei unter www.stadtbücherei-muehldorf.de eingesehen werden.


Schutz- und Hygienekonzept der Stadtbücherei Mühldorf

Terminverschiebungen Corona – Stand 04.05.2020

Die Karten behalten ihre Gültigkeit oder können ab Wiederöffnung der VVK-Stellen bis zum jeweils angegebenen Termin bei der VVK-Stelle, bei der sie erworben wurden, zurückgegeben werden.

Fr 13.03.2020, Haberkasten: Alpenländisches Singen und Musizieren - Die Tanzgeiger
verschoben auf Fr 18.09.2020 (Kartenrücknahme bis 17.09.20)

Mi 18.03.2020, Stadtsaal: Günter Grünwald
verschoben auf Mo 22.06.2020 (Kartenrücknahme bis 19.06.20)

Fr 20.03.2020, Haberkasten: Tram des Balkans
verschoben auf Fr 19.03.2021 (Kartenrücknahme bis 18.03.21)

21.03.2020, Kloster Zangberg: Jugendkonzert (Veranstalter: Musikfreunde Mühldorf)
abgesagt

So 22.03.2020, Haberkasten: Jazzfrühschoppen Occam-Street Footwarmers
verschoben auf So 28.03.2021 (Kartenrücknahme bis 25.03.21)

Do 26.03.2020, Haberkasten: Benefizkonzert "Die Springer"
verschoben auf Do 12.11.2020 (Kartenrücknahme bis 11.11.20)

Fr 27.03.2020, Haberkasten: Sulaiman Masomi (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Do 28.05.2020 (Kartenrücknahme bis 27.05.20)

Sa 28.03.2020, Haberkasten: Wally und Ami Warning Trio
verschoben auf Sa 19.09.2020 (Kartenrücknahme bis 17.09.20)

Sa 04.04.2020, Stadtsaal: Petzenhauser & Wählt
verschoben auf Sa 20.06.2020 (Kartenrücknahme bis 18.06.20)

09.04.2020, Haberkasten: Vernissage und Ausstellung "Samenkorn"
verschoben auf 01.-18.04.2021

So 19.04.2020, Stadtsaal: Kinderfestspiele "Aus der neuen Welt"
verschoben auf So 04.10.2020 (Kartenrücknahme bis 01.10.20)

Fr 24.04.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert
verschoben auf Do 29.04.2021 (Kartenrücknahme bis 28.04.2021)

Sa 25.04.2020, Haberkasten: Simon & Jan (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Sa 10.04.2021 (Kartenrücknahme bis 08.04.2021)

So 26.04.2020, 19 Uhr, Haberkasten: Baumann & Rosenmüller
verschoben auf Sa 24.04.2021, 20 Uhr (Kartenrücknahme bis 22.04.2021)

Do 30.04.2020, Kloster Zangberg: Liederabend (Veranstalter: Musikfreunde Mühldorf)
abgesagt

Do 30.04.2020, Haberkasten: Sharon Shannon Band (Irland)
verschoben auf Di 11.05.2021 (Kartenrücknahme bis 10.05.2021)

Sa 02.05.2020, Stadtsaal: Tanz in den Mai
verschoben auf Sa 17.04.2021 (Kartenrücknahme bis 15.04.2021)

Fr 08.05.2020, Haberkasten: Michael Altinger
verschoben auf Fr 14.05.2021 (Kartenrücknahme bis 13.05.2021)

So 10.05.2020, Stadtsaal: „Der kleine Drache Kokosnuss“ (Veranstalter: Theater Lichtermeer)
abgesagt (Kartenrückgabe bis 31.10.20)

Di 12.05.2020, Stadtsaal: Naturally 7 (USA)
verschoben auf Di 22.12.2020 (Neues Programm „Christmas – It’s a love story“)

Do 14.05.2020, Haberkasten: Alfons Hasenknopf
verschoben auf Fr 30.10.2020 (Kartenrücknahme bis 29.10.2020)

Fr 15.05.2020, Haberkasten: Lars Redlich (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Mi 09.12.2020 (Kartenrücknahme bis 08.12.2020)

Fr 22.05.2020, Haberkasten: Hannah Köpf (Aufzeichnung durch BR Klassik)
wird verschoben

Fr 29.05.2020 Haberkasten: Bazurto All Stars (Kolumbien)
verschoben auf Fr 21.05.2021 (Kartenrücknahme bis 20.05.2021)

Sa 30.05.2020 Stadtsaal: Mark Forster
verschoben auf Sa 15.05.2021

Do 18.06.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert (Ersatztermin für 24.04.2020)
verschoben auf Do 29.04.2021 (Kartenrücknahme bis 28.04.2021)

Fr 19.06.2020 St. Nikolaus: Mozart Requiem (Musiksommer zwischen Inn und Salzach)
verschoben auf Sa 7.11.2020

Fr 04.09.2020 Kloster Zangberg: Akademiekonzert
abgesagt

Zur Entscheidung über die Durchführung des Sommerfestivals wartet die Stadt noch eine Allgemeinverfügung der Staatsregierung über die genauen Größen der Veranstaltungen ab.

Voraussichtlich in der ersten Maihälfte wird die Stadt in der Zuständigkeit des neuen Amtsnachfolgers im Bürgermeisteramt, Herrn 1. Bürgermeister Michael Hetzl, eine Entscheidung treffen.

Ab dem 04.05.20 gelten neue Regelungen für standesamtliche Trauungen bei der Kreisstadt Mühldorf a. Inn:

Bei Trauungen im Sitzungssaal dürfen zusätzlich zum Brautpaar und den Zeugen 4 weitere Gäste teilnehmen. Sollten keine Zeugen anwesend sein, wird die Gästezahl trotzdem nicht erhöht.
Die Zeugen und Gäste müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Brautpaar ist davon ausgenommen, da ansonsten die akustische Hörbarkeit beeinträchtigt wäre. Weitere Gäste können aufgrund der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben und der beengten Platzverhältnisse nicht zugelassen werden.

Bei Trauungen im Nagelschmiedturm dürfen nur das Brautpaar und die Zeugen teilnehmen. Die Zeugen haben auch hier eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Weitere Gäste können aufgrund der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben und der beengten Platzverhältnisse nicht zugelassen werden.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.

Terminverschiebungen Corona – Stand 28.04.2020

Die Karten behalten ihre Gültigkeit oder können ab Wiederöffnung der VVK-Stellen bis zum jeweils angegebenen Termin bei der VVK-Stelle, bei der sie erworben wurden, zurückgegeben werden.

Fr 13.03.2020, Haberkasten: Alpenländisches Singen und Musizieren - Die Tanzgeiger
verschoben auf Fr 18.09.2020 (Kartenrücknahme bis 17.09.20)

Mi 18.03.2020, Stadtsaal: Günter Grünwald
verschoben auf Mo 22.06.2020 (Kartenrücknahme bis 19.06.20)

Fr 20.03.2020, Haberkasten: Tram des Balkans
verschoben auf Fr 19.03.2021 (Kartenrücknahme bis 18.03.21)

21.03.2020, Kloster Zangberg: Jugendkonzert (Veranstalter: Musikfreunde Mühldorf)
abgesagt

So 22.03.2020, Haberkasten: Jazzfrühschoppen Occam-Street Footwarmers
verschoben auf So 28.03.2021 (Kartenrücknahme bis 25.03.21)

Do 26.03.2020, Haberkasten: Benefizkonzert "Die Springer"
verschoben auf Do 12.11.2020 (Kartenrücknahme bis 11.11.20)

Fr 27.03.2020, Haberkasten: Sulaiman Masomi (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Do 28.05.2020 (Kartenrücknahme bis 27.05.20)

Sa 28.03.2020, Haberkasten: Wally und Ami Warning Trio
verschoben auf Sa 19.09.2020 (Kartenrücknahme bis 17.09.20)

Sa 04.04.2020, Stadtsaal: Petzenhauser & Wählt
verschoben auf Sa 20.06.2020 (Kartenrücknahme bis 18.06.20)

09.04.2020, Haberkasten: Vernissage und Ausstellung "Samenkorn"
verschoben auf 01.-18.04.2021

So 19.04.2020, Stadtsaal: Kinderfestspiele "Aus der neuen Welt"
verschoben auf So 04.10.2020 (Kartenrücknahme bis 01.10.20)

Fr 24.04.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert
verschoben auf Do 29.04.2021 (Kartenrücknahme bis 28.04.2021)

Sa 25.04.2020, Haberkasten: Simon & Jan (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Sa 10.04.2021 (Kartenrücknahme bis 08.04.2021)

So 26.04.2020, 19 Uhr, Haberkasten: Baumann & Rosenmüller
verschoben auf Sa 24.04.2021, 20 Uhr (Kartenrücknahme bis 22.04.2021)

Do 30.04.2020, Kloster Zangberg: Liederabend (Veranstalter: Musikfreunde Mühldorf)
abgesagt

Do 30.04.2020, Haberkasten: Sharon Shannon Band (Irland)
verschoben auf Di 11.05.2021 (Kartenrücknahme bis 10.05.2021)

Sa 02.05.2020, Stadtsaal: Tanz in den Mai
verschoben auf Sa 17.04.2021 (Kartenrücknahme bis 15.04.2021)

So 10.05.2020, Stadtsaal: „Der kleine Drache Kokosnuss“ (Veranstalter: Theater Lichtermeer)
abgesagt (Kartenrückgabe bis 31.10.20)

Di 12.05.2020, Stadtsaal: Naturally 7 (USA)
verschoben auf Di 22.12.2020 (Neues Programm „Christmas – It’s a love story“)

Do 14.05.2020, Haberkasten: Alfons Hasenknopf
verschoben auf Fr 30.10.2020 (Kartenrücknahme bis 29.10.2020)

Fr 15.05.2020, Haberkasten: Lars Redlich (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Mi 09.12.2020 (Kartenrücknahme bis 08.12.2020)

Fr 29.05.2020 Haberkasten: Bazurto All Stars (Kolumbien)
verschoben auf Fr 21.05.2021 (Kartenrücknahme bis 20.05.2021)

Sa 30.05.2020 Stadtsaal: Mark Forster
verschoben auf Sa 15.05.2021

Do 18.06.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert (Ersatztermin für 24.04.2020)
verschoben auf Do 29.04.2021 (Kartenrücknahme bis 28.04.2021)

Fr 19.06.2020 St. Nikolaus: Mozart Requiem (Musiksommer zwischen Inn und Salzach)
verschoben auf Sa 7.11.2020

Fr 04.09.2020 Kloster Zangberg: Akademiekonzert
abgesagt

Zur Entscheidung über die Durchführung des Sommerfestivals wartet die Stadt noch eine Allgemeinverfügung der Staatsregierung über die genauen Größen der Veranstaltungen ab. Anfang Mai wird die Stadt voraussichtlich eine Entscheidung treffen. Sie fällt dann in die Zuständigkeit des Amtsnachfolgers im Bürgermeisteramt.


Das Rathaus einschließlich seiner Nebengebäude bleibt weiterhin bis auf Weiteres geschlossen. Die Regelungen zum Schließdienst, Terminvereinbarungen und Auskunftsbogen besitzen weiterhin Gültigkeit und wurden nun bis 17. Mai 2020 verlängert.
Ab sofort haben alle Besucher bei Behördengängen im Rathaus einschließlich seiner Nebengebäude einen Mund-Nasen-Schutz (Gesichtsmaske) zu tragen. Als Maske gilt nicht nur ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz, sondern auch eine selbstgenähte Maske (oder auch Schal oder Halstuch). Besuchern ohne entsprechende Maske ist der Zugang zu verwehren. Soweit Dokumente im Rathaus einschließlich seiner Nebengebäude vom Besucher ausgefüllt werden müssen, ist ein eigener Kugelschreiber mitzubringen.

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht in Bayern bereits eine große Anzahl an Empfehlungen und Handlungsanweisungen die wir bitten, genauestens zu beachten.
Zusätzlich erachten wir als Kreisstadt Mühldorf a.Inn folgende Regelungen für unsere Friedhöfe als angebracht:


1. Öffnungszeiten des Friedhofes und Aufbahrung in Leichenboxen

derzeit keine Einschränkung.

2. Sofortmaßnahmen:

Trauerfeiern in geschlossenen Räumen (Aussegnungshalle) sind nur zulässig wenn die Türen geöffnet sind und sichergestellt ist, daß der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 m beträgt. Die Trauernden sollen einen Mund-und-Nasenschutz tragen. Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren. Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen (Regelung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26.03.2020)

3. Verabschiedungen

Verabschiedungen in geschlossenen Räumen sind unter den in 2. Genannten Bedingungen zulässig.
Verzicht auf Öffentlichkeit, nur privater, engster familiärer Personenkreis.
Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben. Erdwurf und Weihwassergaben am aufgebahrten Sarg sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird.

Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers möglichst höchstens 10, maximal jedoch 15 Personen.

4. Beerdigung

Verzicht auf Öffentlichkeit, nur privater, engster familiärer Personenkreis;
Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird.
Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers möglichst höchstens 10, maximal jedoch 15 Personen.


5. Urnenbeisetzungen

Verzicht auf Öffentlichkeit, nur privater, engster familiärer Personenkreis;
Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.
Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers möglichst höchstens 10, maximal jedoch 15 Personen.


6. Älteren und kranken Personen

wird nahegelegt, vorerst nicht mehr an Beerdigungen teilzunehmen.
Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.


7. Es wird empfohlen, eine Liste der anwesenden Personen zu führen.

Diese Regelungen gelten, vorbehaltlich neuerer Informationen, ab Freitag, 27.03.2020 bis auf Weiteres. Wir geben ausdrücklich zu bedenken, dass sich diese Anordnungen jederzeit verändern können.

Die Karten behalten ihre Gültigkeit oder können ab Wiederöffnung der VVK-Stellen bis zum jeweils angegebenen Termin bei der VVK-Stelle, bei der sie erworben wurden, zurückgegeben werden.

Fr 13.03.2020, Haberkasten: Alpenländisches Singen und Musizieren - Die Tanzgeiger
verschoben auf Fr 18.09.2020 (Kartenrücknahme bis 17.09.20)

Mi 18.03.2020, Stadtsaal: Günter Grünwald
verschoben auf Mo 22.06.2020 (Kartenrücknahme bis 19.06.20)

Fr 20.03.2020, Haberkasten: Tram des Balkans (Musik-Abo)
verschoben auf Fr 19.03.2021 (Kartenrücknahme bis 18.03.21)

21.03.2020, Kloster Zangberg: Jugendkonzert (Veranstalter: Musikfreunde Mühldorf)
abgesagt

So 22.03.2020, Haberkasten: Jazzfrühschoppen Occam-Street Footwarmers
verschoben auf So 28.03.2021 (Kartenrücknahme bis 25.03.21)

Do 26.03.2020, Haberkasten: Benefizkonzert "Die Springer"
verschoben auf Do 12.11.2020 (Kartenrücknahme bis 11.11.20)

Fr 27.03.2020, Haberkasten: Sulaiman Masomi (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf Do 28.05.2020 (Kartenrücknahme bis 27.05.20)

Sa 28.03.2020, Haberkasten: Wally und Ami Warning Trio
verschoben auf Sa 19.09.2020 (Kartenrücknahme bis 17.09.20

Sa 04.04.2020, Stadtsaal: Petzenhauser & Wählt
verschoben auf Sa 20.06.2020 (Kartenrücknahme bis 18.06.20)

09.04.2020, Haberkasten: Vernissage und Ausstellung "Samenkorn"
verschoben auf 01.-18.04.2021

So 19.04.2020, Stadtsaal: Kinderfestspiele "Aus der neuen Welt"
verschoben auf So 04.10.2020 (Kartenrücknahme bis 01.10.20)

Fr 24.04.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert
verschoben auf Do 18.06.2020 (Kartenrücknahme bis 17.06.2020)

Sa 25.04.2020, Haberkasten: Simon & Jan
verschoben auf Sa 10.04.2021 (Kartenrücknahme bis 08.04.2021)

So 26.04.2020, 19 Uhr, Haberkasten: Baumann & Rosenmüller
verschoben auf Sa 24.04.2021, 20 Uhr (Kartenrücknahme bis 22.04.2021)

Do 30.04.2020, Kloster Zangberg: Liederabend (Veranstalter: Musikfreunde Mühldorf)
abgesagt

Do 30.04.2020, Haberkasten: Sharon Shannon Band (Irland)
verschoben auf Di 11.05.2021 (Kartenrücknahme bis 10.05.2021)

Sa 02.05.2020, Stadtsaal: Tanz in den Mai
verschoben auf Sa 17.04.2021 (Kartenrücknahme bis 15.04.2021)

So 10.05.2020, Stadtsaal: „Der kleine Drache Kokosnuss“ (Veranstalter: Theater Lichtermeer)
abgesagt (Kartenrückgabe bis 31.10.20)

Di 12.05.2020, Stadtsaal: Naturally 7 (USA)
verschoben auf 22.12.2020 (Neues Programm „Christmas – It’s a love story“)

Do 14.05.2020, Haberkasten: Alfons Hasenknopf
verschoben auf Fr 30.10.2020 (Kartenrücknahme bis 29.10.2020)

Fr 29.05.2020 Haberkasten: Bazurto All Stars (Kolumbien)
verschoben auf Fr 21.05.2021 (Kartenrücknahme bis 20.05.2021)

Sa 30.05.2020 Stadtsaal: Mark Forster
wird verschoben

Fr 19.06.2020 St. Nikolaus: Mozart Requiem (Musiksommer zwischen Inn und Salzach)
wird verschoben

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen leider die Ü-60-Messe sowie das Altstadtfest abgesagt werden.

Aufgrund der Corona-Epidemie kann das diesjährige Mühldorfer Traditionsvolksfest nicht stattfinden.
Die amtierende Erste Bürgermeisterin, Marianne Zollner und Ihr Amtsnachfolger Michael Hetzl haben gemeinsam die Absage des Mühldorfer Traditionsvolksfestes entschieden. „Dieser Entschluss ist uns nicht leichtgefallen und uns ist bewusst, dass dies weitreichende und wirtschaftliche Folgen für alle Beteiligten mit sich bringt, aber wir konnten nicht verantworten, eine solche Großveranstaltung durchzuführen“, so Marianne Zollner. Für mich ist die getroffene Entscheidung aufgrund der bereits verkündeten Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern, Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 zu verbieten zum Schutz von Leib und Leben aller, alternativlos, so Walter Gruber, Volksfestorganisator der Kreisstadt Mühldorf a. Inn.
„Obwohl ich natürlich gerne das erste Mal offiziell im großen Spaten Festzelt angezapft hätte, hatte die von der noch amtierenden, Ersten Bürgermeisterin und mir gemeinsam getroffene Entscheidung zum Wohle aller Besucherinnen und Besucher, für uns absoluten Vorrang“, so der künftige Bürgermeister Michael Hetzl.
Die Kreisstadt hofft, dass im kommenden Jahr wieder ein schönes, friedliches und familienfreundliches Traditionsvolksfest in Mühldorf a. Inn stattfinden kann.
Unabhängig von der Absage des Mühldorfer Traditionsvolksfestes wird die Kreisstadt Mühldorf a. Inn auch weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um der Ausbreitung des Coronavirus konsequent entgegenzutreten

Das Rathaus einschließlich seiner Nebengebäude bleibt weiterhin geschlossen. Bis auf Weiteres sind nur noch vorab telefonisch vereinbarte Termine möglich.

Zudem gibt es Zutrittsbeschränkungen im Rathaus. Alle Haupt- und Nebeneingänge bleiben verschlossen. Alle dringend erforderlichen persönlichen Termine im Rathaus sind ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn bittet darum, nicht zwingend erforderliche, persönliche Behördengänge nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, bereits vereinbarte Termine nur wahrzunehmen, wenn sie sich gesund fühlen und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet gemäß dem Robert-Koch-Institut aufgehalten haben.
Alle Ansprechpartner finden Sie unter www.muehldorf.de.

Fr 24.04.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert
Verschoben auf Do 18.06.2020 (Kartenrücknahme bis 17.06.2020)

Sa 25.04.2020, Haberkasten: Simon & Jan
Termin steht noch

So 26.04.2020, Haberkasten: Baumann & Rosenmüller (im Rahmenprogramm von „Neuer Heimatfilm unterwegs“ 24.-26.04.2020)
"Neuer Heimatfilm unterwegs“ verschoben auf 25.-27.09.2020.

Do 30.04.2020, Kloster Zangberg: Liederabend (Veranstalter: Musikfreunde Mühldorf)
Abgesagt

Do 30.04.2020, Haberkasten: Sharon Shannon Band (Irland)
Verschoben auf Di 11.05.2021 (Kartenrücknahme bis 10.05.2021)

Sa 02.05.2020, Stadtsaal: Tanz in den Mai
Verschoben auf 17.04.2021 (Kartenrücknahme bis 15.04.2021)

Fr 08.05.2020, Haberkasten: Michael Altinger
Termin steht noch

So 10.05.2020, Stadtsaal: „Der kleine Drache Kokosnuss“ (Veranstalter: Theater Lichtermeer)
Abgesagt (Kartenrücknahme bis 31.10.20)

Di 12.05.2020, Stadtsaal: Naturally 7 (USA)
Verschoben auf 22.12.2020 (Weihnachtsprogramm)

Do 14.05.2020, Haberkasten: Alfons Hasenknopf (Veranstalter: Kreisbildungswerk in Zusammenarbeit mit Kreisstadt Mühldorf a. Inn)
Termin steht noch

Fr 15.05.2020, Haberkasten: Lars Redlich (Kleinkunst-Abo)
Termin steht noch

Fr 22.05.2020, Haberkasten: Hannah Köpf (Aufzeichnung durch BR Klassik)
Termin steht noch

Do 28.05.2020 Haberkasten: Sulaiman Masomi (Ersatztermin für 27.03.20 – Kleinkunst-Abo 1/20)
Termin steht noch

Fr 29.05.2020 Haberkasten: Bazurto All Stars (Kolumbien)
Termin steht noch

Sa 30.05.2020 Stadtsaal: Mark Forster
Termin steht noch

Fr 19.06.2020 St. Nikolaus: Mozart Requiem (Musiksommer zwischen Inn und Salzach)
wird auf Herbst verschoben


Aktuelle Informationen zu Veranstaltungen im städtischen Kulturprogramm

Wie bereits mitgeteilt, bleiben Haberkasten, Stadtsaal und Kulturbüro bis mindestens 19. April geschlossen. Alle Veranstaltungen aus dem städtischen Kulturprogramm in diesem Zeitraum mussten verlegt werden. Weitere Terminverschiebungen sind bereits hinzugekommen, sei es weil Chöre und Bands aktuell nicht proben können oder weil es sich um größere Tourneen mit Künstlern aus dem Ausland handelt.

Nachfolgend ein Überblick über alle bereits vereinbarten Ersatztermine (bisher noch nicht bekannt gegebene Termine in rot):

13.03.2020, Haberkasten: Alpenländisches Singen und Musizieren (Die Tanzgeiger)
verschoben auf 18.09.2020

18.03.2020, Stadtsaal: Günter Grünwald
verschoben auf 22.06.2020

20.03.2020, Haberkasten: Tram des Balkans (Musik-Abo)
verschoben auf 19.03.2021 (!)

21.03.2020, Kloster Zangberg: Jugendkonzert
abgesagt

22.03.2020, Haberkasten: Jazzfrühschoppen Occam-Street Footwarmers
verschoben auf 28.03.2021 (!)

26.03.2020, Haberkasten: Benefizkonzert "Die Springer"
verschoben auf 12.11.2020

27.03.2020, Haberkasten: Sulaiman Masomi (Kleinkunst-Abo)
verschoben auf 28.05.2020

28.03.2020, Haberkasten: Wally und Ami Warning Trio
verschoben auf 19.09.2020

04.04.2020, Stadtsaal: Petzenhauser & Wählt
verschoben auf 20.06.2020

09.04.2020, Haberkasten: Vernissage und Ausstellung "Samenkorn"
verschoben auf 01.-18.04.2021 (!)

19.04.2020, Stadtsaal: Kinderfestspiele "Aus der neuen Welt"
verschoben auf 04.10.2020

Fr 24.04.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert
verschoben auf Do 18.06.2020

Do 30.04.2020, Kloster Zangberg: Liederabend (Veranstalter: Musikfreunde Mühldorf)
Abgesagt

Do 30.04.2020, Haberkasten: Sharon Shannon Band (Irland)
verschoben auf Di 11.05.2021

Sa 02.05.2020, Stadtsaal: Swingstreet Bigband „Tanz in den Mai“
Veranstaltung wird auf 2021 verschoben

So 10.05.2020, Stadtsaal: „Der kleine Drache Kokosnuss“ (Veranstalter: Theater Lichtermeer)
Abgesagt; Kartenrückgabe bis 31.10.2020 möglich

Di 12.05.2020, Stadtsaal: Naturally 7 (USA)
verschoben auf Di 22.12.2020 (Weihnachtsprogramm)

Fr 19.06.2020 St. Nikolaus: Mozart Requiem (Musiksommer zwischen Inn und Salzach)
wird auf Herbst verschoben

Wichtige Info:
Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit oder können bei der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei der sie gekauft wurden – sobald die Vorverkaufsstellen wieder geöffnet haben. Die Kartenrückgabe ist in aller Regel bis kurz vor dem Ersatztermin möglich. Nähere Infos unter www.haberkasten.de


Ausbreitung von Keimen verhindern
Auch in stillgelegten Gebäuden darauf achten
Aufgrund der Corona-Krise stehen derzeit viele öffentliche Gebäude leer - ob Schulen, Kindergärten und Turnhallen, aber auch Geschäfte, Lokale, Einkaufszentren oder Hotels. Was derzeit unvermeidlich ist, birgt für die Zukunft Gefahren, denn diese verordneten Betriebsstilllegungen bedrohen die Trinkwasser-Hygiene nachhaltig, da sich Keime wie Legionellen ungehemmt ausbreiten können.
„Die Kreisstadt Mühldorf hat dies im Blick“, betont Stadtbaumeisterin Birgit Weichselgartner. „Wir möchten auch die Mühldorfer Unternehmer darauf aufmerksam machen, denn es ist notwendig, die Ausbreitung solcher Keime in den Wasserleitungen zu verhindern.“
Besitzer und Betreiber sind auch in einer Krise verpflichtet, den bestimmungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. In Fällen von Quarantäne und Ausgangssperren ist dies nicht immer ganz einfach möglich. Verbände wie der DVGW (Deutscher Verein für des Gas- und Wasserfaches e.V.) haben Empfehlungen erarbeitet, um die Trinkwasserqualität innerhalb der Trinkwasser-Installation aufrecht erhalten zu können, siehe hierzu beispielsweise www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/meldungen/meldung-vom-20032020-stilllegung-trinkwasser-installation/.


Aktueller Stand bei den städtischen Veranstaltungen (31.03.2020)

18.03.2020, Stadtsaal: Günter Grünwald
verschoben auf 22.06.2020

19.03.2020, Haberkasten: Tram des Balkans
verschoben auf 19.03.2021 (!)

21.03.2020, Kloster Zangberg: Jugendkonzert
abgesagt

22.03.2020, Haberkasten: Jazzfrühschoppen / Occam-Street Footwarmers
verschoben auf 28.03.2021 (!)

26.03.2020, Haberkasten: Benefizkonzert "Die Springer"
verschoben auf 12.11.2020

27.03.2020, Haberkasten: Sulaiman Masomi
verschoben auf 28.05.2020

28.03.2020, Haberkasten: Wally und Amy Warning Trio
verschoben auf 19.09.2020

28.03.2020, Stadtsaal: Tanzkursabschlussball des Ruperti-Gymnasiums
Ersatztermin steht noch nicht fest

04.04.2020, Stadtsaal: Petzenhauser & Wählt
verschoben auf 20.06.2020

09.04.2020, Haberkasten: Vernissage und Ausstellung "Samenkorn"
verschoben auf 01.-18.04.2021 (!)

19.04.2020, Stadtsaal: Kinderfestspiele "Aus der neuen Welt"
verschoben auf 04.10.2020

24.04.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert
verschoben auf 18.06.2020

30.04.2020, Kloster Zangberg: Liederabend zur Walpurgisnacht
abgesagt

30.04.2020, Haberkasten: Sharon Shannon & Band (Irland)
verschoben auf 11.05.2021 (!)

02.05.2020, Stadtsaal: Tanz in den Mai
Veranstaltung wird verschoben

10.05.2020, Stadtsaal: „Der kleine Drache Kokosnuss“
(Veranstalter: Theater Lichtermeer)
Veranstaltung wird verschoben





COVID-19 - Coronavirus
Umgang auf dem Friedhof und bei Sterbefällen
Information an Bestatter
Stand: 24.04.2020, 08.00 Uhr

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht in Bayern bereits eine große Anzahl an Empfehlungen und Handlungsanweisungen die wir bitten, genauestens zu beachten.
Zusätzlich erachten wir als Kreisstadt Mühldorf a. Inn folgende Regelungen für unsere Friedhöfe als angebracht:


1. Öffnungszeiten des Friedhofes und Aufbahrung in Leichenboxen

derzeit keine Einschränkung.

2. Sofortmaßnahmen:

Trauerfeiern in geschlossenen Räumen (Aussegnungshalle) sind nur zulässig wenn die Türen geöffnet sind und sichergestellt ist, daß der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 m beträgt. Die Trauernden sollen einen Mund-und-Nasenschutz tragen. Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren. Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen (Regelung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26.03.2020)

3. Verabschiedungen

Verabschiedungen in geschlossenen Räumen sind unter den in 2. Genannten Bedingungen zulässig.
Verzicht auf Öffentlichkeit, nur privater, engster familiärer Personenkreis.
Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben. Erdwurf und Weihwassergaben am aufgebahrten Sarg sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird.

Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers möglichst höchstens 10, maximal jedoch 15 Personen.

4. Beerdigung

Verzicht auf Öffentlichkeit, nur privater, engster familiärer Personenkreis;
Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird.
Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers möglichst höchstens 10, maximal jedoch 15 Personen.


5. Urnenbeisetzungen

Verzicht auf Öffentlichkeit, nur privater, engster familiärer Personenkreis;
Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.
Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers möglichst höchstens 10, maximal jedoch 15 Personen.


6. Älteren und kranken Personen

wird nahegelegt, vorerst nicht mehr an Beerdigungen teilzunehmen.
Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.


7. Es wird empfohlen, eine Liste der anwesenden Personen zu führen.

Diese Regelungen gelten, vorbehaltlich neuerer Informationen, ab Freitag, 27.03.2020 bis auf Weiteres. Wir geben ausdrücklich zu bedenken, dass sich diese Anordnungen jederzeit verändern können.


Aufgrund des bayernweit ausgerufenen Katastrophenfalls wird der Dienstbetrieb in der Stadtverwaltung im Rathaus am Stadtplatz 21, Stadtplatz 3, in der Huterergasse 2 und der Weißgerberstraße 2 in Mühldorf eingeschränkt. Bis auf Weiteres sind nur noch vorab telefonisch vereinbarte Termine möglich.
Zudem gibt es Zutrittsbeschränkungen im Rathaus. Alle Haupt- und Nebeneingänge bleiben verschlossen. Alle dringend erforderlichen persönlichen Termine im Rathaus sind ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn bittet darum, nicht zwingend erforderliche, persönliche Behördengänge nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, bereits vereinbarte Termine nur wahrzunehmen, wenn sie sich gesund fühlen und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet gemäß dem Robert-Koch-Institut aufgehalten haben.
Alle Ansprechpartner finden Sie unter www.muehldorf.de.

Die wichtigsten Telefonnummern im Überblick:

Rechtsamt
Telefon 08631/ 612 104

Organisation/Personal
Telefon 08631/612 211 und -212

Kinderbetreuung/Schulen
Telefon 08631/612 217 und -219

Ordnungsamt
Telefon 08631/612 401

Standesamt
Telefon 08631/612 405

Einwohnermeldeamt
Telefon 08631/612 410

Soziales/Renten/Gewerbe
Telefon 08631/612 416

Wahlamt
Telefon 08631/ 612 412

Kasse
Telefon 08631/ 612 310

Kämmerei
Telefon 08631/612 300

Bauamt
Telefon 08631/612 501

Aktion „Mühldorf hilft“ (Kulturbüro/Touristinfo)
Telefon 08631/612 612

„Wir bedanken uns bei der Bevölkerung für das Verständnis. Die Maßnahmen dienen zum Schutz der Bevölkerung und unserer Mitarbeiter. Dies ist erforderlich, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen“, betont Erste Bürgermeisterin Marianne Zollner.



Aufgrund der aktuellen Situation ist die städtische Grüngutsammelstelle in der Pregelstraße 2 in Mühldorf bis auf weiteres geschlossen.

18.03.2020, Stadtsaal: Günter Grünwald
verschoben auf 22.06.2020

19.03.2020, Haberkasten: Tram des Balkans
verschoben auf 19.03.2021 (!)

21.03.2020, Kloster Zangberg: Jugendkonzert
abgesagt

22.03.2020, Haberkasten: Jazzfrühschoppen / Occam-Street Footwarmers
verschoben auf 28.03.2021 (!)

26.03.2020, Haberkasten: Benefizkonzert "Die Springer"
verschoben auf 12.11.2020

27.03.2020, Haberkasten: Sulaiman Masomi
verschoben auf 28.05.2020

28.03.2020, Haberkasten: Wally und Amy Warning Trio
verschoben auf 19.09.2020

28.03.2020, Stadtsaal: Tanzkursabschlussball des Ruperti-Gymnasiums
Ersatztermin steht noch nicht fest

04.04.2020, Stadtsaal: Petzenhauser & Wählt
verschoben auf 20.06.2020

09.04.2020, Haberkasten: Vernissage und Ausstellung "Samenkorn"
verschoben auf 01.-18.04.2021 (!)

19.04.2020, Stadtsaal: Kinderfestspiele "Aus der neuen Welt"
verschoben auf 04.10.2020

24.04.2020, Haberkasten: Andreas Kümmert
Tour wird auf Juni 2020 verschoben

30.04.2020, Kloster Zangberg: Liederabend zur Walpurgisnacht
abgesagt

30.04.2020, Haberkasten: Sharon Shannon & Band (Irland)
Tour wird auf Mai 2021 verschoben

02.05.2020, Stadtsaal: Tanz in den Mai
Veranstaltung wird verschoben

10.05.2020, Stadtsaal: „Der kleine Drache Kokosnuss“ (Veranstalter: Theater Lichtermeer)
Veranstaltung wird verschoben



Aufgrund der aktuellen Krisensituation wird die für Donnerstag, 26. März, 17.00 Uhr angesetzte Stadtratssitzung im Stadtsaal verschoben.
Zwar zielen die weitreichenden Einschränkungen nicht auf die Tätigkeit der Organe staatlicher oder kommunaler Behörden ab. Vielmehr muss die Handlungsfähigkeit der staatlichen, aber auch der kommunalen Ebenen gerade auch in Krisenzeiten grundsätzlich aufrecht erhalten bleiben.
Allerdings sollten Sitzungen vorerst auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt werden, das erforderlich ist, um unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können. Aus diesem Grund hat sich Erste Bürgermeisterin Marianne Zollner zu diesem Schritt entschieden.
Bis einschließlich 03. April 2020 werden daher keine Sitzungen stattfinden. Dies gilt für Stadtrats- und Ausschusssitzungen gleichermaßen.


Mit der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51-G8000-2020/122-67 wurden Veranstaltungen und Versammlungen untersagt.

Standesamtliche Eheschließungen (gemeinsame Erklärung des Ehewillens bei verpflichtender Anwesenheit des Standesbeamten und Dokumentation dieses Umstandes) sind als solche, soweit nur die gesetzlich für eine Teilnahme vorgesehenen Personen daran teilnehmen (Standesbeamter, Eheleute, Dolmetscher, ggf. Trauzeugen) nicht vom Veranstaltungsverbot der Allgemeinverfügung erfasst. Es handelt sich hier um die Vornahme einer Amtshandlung im staatlichen Aufgabenbereich und keine Veranstaltung im Sinne der Verfügung.

Soweit jedoch eine Zeremonie mit weiteren Gästen (Hochzeitsgästen) durchgeführt wird, liegt insoweit eine Veranstaltung vor, die mit oben genannter Verfügung verboten ist. Die Teilnahme von Hochzeitsgästen ist nicht Teil der Amtshandlung im staatlichen Aufgabenbereich.

Stadt Mühldorf unterstützt Betriebe

Die Auswirkungen der Coronakrise trifft auch die einheimischen Unternehmen hart, insbesondere Klein- und Mittelbetriebe. Die Stadt Mühldorf unterstützt einheimische Unternehmen mit der Gewährung von Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen, zinslosen Stundung von Forderungen, indem dies schnell und unbürokratisch gewährt wird. Derzeit sind in der Stadt alle Mahn- und Vollstreckungsverfahren ausgesetzt. Die Kämmerei der Stadt Mühldorf ist unter der Nummer 08631/612-300 für Anfragen erreichbar.

Die Bayerische Staatsregierung hat mit einem umfangreichen Förderpaket der Wirtschaft reagiert. Informationen über die städtischen Hilfen und staatlichen Fördermöglichkeiten sowie Ansprechpartner auf der Homepage der Stadt unter www.muehldorf.de/Corona-Virus und unter Hilfe für heimische Wirtschaftunternehmen.

Wichtige Informationsportale und Ansprechpartner

Kreisstadt Mühldorf a. Inn
www.muehldorf.de
Kämmerei: 08631 – 612 300

- Herabsetzung der Vorauszahlungen für Gewerbesteuer
- Stundungen
- Aussetzung Mahnverfahren, Vollstreckungen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

Das Wirtschaftsministerium informiert zur Unterstützung betroffener Unternehmen zu:
- Soforthilfe Corona
- Finanzielle Unterstützungsangebote
- Kurzarbeit
- Steuerstundung

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Handwerkskammer für München und Oberbayern
https://www.hwk-muenchen.de/corona?wm_campaign=ISSERVICE

Ihr Ansprechpartner vor Ort in Mühldorf a. Inn ist:
Roland Meier
08631 / 3873-40
0160 / 90696490

IHK für München und Oberbayern
https://www.ihk-muenchen.de/corona/

Ihre Ansprechpartnerin vor Ort in Mühldorf a. Inn ist:
Sonja Gehring
08631 / 90178-13

DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag
https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594

Fragen und Antworten – Das wollen deutsche Unternehmen jetzt wissen

LfA Förderbank Bayern
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.

KfW
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Anträge müssen über die Hausbanken gestellt werden.

Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB)
https://www.bb-bayern.de/corona-krise/
Anträge müssen über die Hausbanken gestellt werden.

Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Informationen zum Kurzarbeitergeld

Für die Beantragung von Kurzarbeitergeld:
ist die örtliche Arbeitsagentur zuständig.
Unternehmerhotline
0800 / 45555 20

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
030 / 18615 1515
Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht in Bayern bereits eine große Anzahl an Empfehlungen und Handlungsanweisungen die wir bitten, genauestens zu beachten.
Zusätzlich erachten wir als Kreisstadt Mühldorf a.Inn folgende Regelungen für unsere Friedhöfe als angebracht:

1. Öffnungszeiten des Friedhofes und Aufbahrung in Leichenboxen
derzeit keine Einschränkung.

2. Sofortmaßnahmen:
Reduzierung der Bestuhlung der Aussegnungshalle am Friedhof Nord auf max. 15 Stühle, Abstand 1,5 m (Regelung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 19.03.2020 und Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetags vom 19.03.2020), es werden keine Stehplätze zur Verfügung gestellt.

3. Verabschiedungen
Verzicht auf Öffentlichkeit, nur privater Personenkreis, möglichst klein gehalten;
Wir bitten dringend, keine Information in Todesanzeigen zur Trauerfeier zu veröffentlichen.
Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers maximal 15 Personen.

4. Beerdigung
Verzicht auf Öffentlichkeit, nur privater Personenkreis, möglichst klein gehalten;
Wir bitten dringend, keine Information in Todesanzeigen zur Trauerfeier zu veröffentlichen.
Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers maximal 15 Personen.

5. Urnenbeisetzungen (nur in Ausnahmefällen)
Verzicht auf Öffentlichkeit, nur privater, sehr klein gehaltener Personenkreis;
Wir bitten dringend keine Information in Todesanzeige zur Trauerfeier zu veröffentlichen, wenn möglich keine Trauerfeier in der Aussegnungshalle.
Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers maximal 15 Personen.

6. Älteren und kranken Personen
wird nahegelegt, vorerst nicht mehr an Beerdigungen teilzunehmen.
Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.

7. Es wird empfohlen, eine Liste der anwesenden Personen zu führen.
Diese Regelungen gelten, vorbehaltlich neuerer Informationen, ab Freitag, 20.03.2020 bis vorerst Sonntag, 19.04.2020. Wir geben ausdrücklich zu bedenken, dass sich diese Anordnungen jederzeit verändern können.

Aufgrund des bayernweit ausgerufenen Katastrophenfalls wird der Dienstbetrieb in der Stadtverwaltung im Rathaus am Stadtplatz 21, Stadtplatz 3, in der Huterergasse 2 sowie 4 und der Weißgerberstraße 2 in Mühldorf eingeschränkt. Ab Mittwoch, 18. März 2020, sind vorerst bis Montag, 30. März 2020, nur noch vorab telefonisch vereinbarte Termine möglich.
Zudem gibt es Zutrittsbeschränkungen im Rathaus. Alle Haupt- und Nebeneingänge bleiben verschlossen. Alle dringend erforderlichen persönlichen Termine im Rathaus sind ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn bittet darum, nicht zwingend erforderliche, persönliche Behördengänge nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, bereits vereinbarte Termine nur wahrzunehmen, wenn sie sich gesund fühlen und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet gemäß dem Robert-Koch-Institut aufgehalten haben.
Alle Ansprechpartner finden Sie unter www.muehldorf.de
Die wichtigsten Telefonnummern im Überblick:
Rechtsamt
Telefon 08631 612 104
Organisation/Personal
Telefon 08631 612 211 und -212
Kinderbetreuung/Schulen
Telefon 08631/612 217 und -219
Ordnungsamt
Telefon 08631 612 401
Standesamt
Telefon 08631 612 405
Einwohnermeldeamt
Telefon 08631 612 410
Soziales/Renten/Gewerbe
Telefon 08631 612 416
Wahlamt
Telefon 08631 612 412
Kasse
Telefon 08631/ 612 310
Kämmerei
Telefon 08631/612 300
Bauamt
Telefon 08631/612 501
Kulturbüro/Touristinfo
Telefon 08631/612 612
Wir bedanken uns bei der Bevölkerung für das Verständnis. Die Maßnahmen dienen zum Schutz der Bevölkerung und unserer Mitarbeiter. Dies ist erforderlich, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen.

Update 17. März 2020:
Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn gibt bekannt, dass folgende Maßnahmen getroffen werden, um die Verbreitung des Corona-Virus (Covid 19) zu verlangsamen:
Die Grüngutsammelstelle in der Pregelstraße 2 ist ab Mittwoch, 18. März, bis voraussichtlich 31. März 2020 geschlossen.
Das Kulturbüro/Touristinfo ist ebenfalls ab Mittwoch, 18. März, bis 19. April 2020 nicht geöffnet.
Bürgermeister-Stichwahl am 29.03.2020: Die Briefwahlunterlagen werden für alle Wahlberechtigten per Post verschickt. Die ausgefüllten Unterlagen können Sie in jeden Briefkasten der Deutschen Bundespost oder über den Rathaus-Briefkasten zurückgeben.
Wahlamt geschlossen: Die Unterlagen für Briefwahl für über 16.500 Wahlberechtigte in der Kreisstadt Mühldorf a. Inn in wenigen Tagen vorzubereiten, ist eine logistische Herausforderung. Deshalb haben das Wahlamt, das Einwohnermeldeamt sowie das Ordnungsamt am Donnerstag, 19. März ganztags geschlossen.
Das Standesamt ist erreichbar. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen zuerst telefonisch an Herrn Manfred Bertl, Telefon 08631/612 405.
Aufgrund staatlicher Anordnung sind alle Kinderspielplätze, Bolzplätze, der Skaterplatz sowie die städtischen Sportplätze geschlossen.
Der Wochen- und der Bauernmarkt finden laut Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel weiterhin statt. Der städtische Bauhof stellt ein Handwaschbecken für Fieranten und Besucher auf.


Erste Bürgermeisterin Marianne Zollner hat aufgrund der aktuellen Situation – Corona-Virus - zum Schutz der Bevölkerung und der städtischen Mitarbeiter mit der Stadtverwaltung folgende Maßnahmen erarbeitet. Die Bevölkerung wird dringend gebeten, folgende Hinweise zu beachten:
Persönliche Behördengänge, die nicht zwingend notwendig sind, bitte auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Bereits vereinbarte Termine bitte nochmals vorab telefonisch abklären, ob diese wirklich stattfinden müssen
Bevorzugt auf telefonische Beratungsmöglichkeiten zurückgreifen
Das städtische Archiv ist bis auf weiteres geschlossen.
Öffentliche Stadtführungen finden bis auf weiteres nicht statt. Auch die Öffnung des Nagelschmiedturmes für Besucher ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Die städtischen Turnhallen sowie die Außensportanlage Mittelschule stehen ab sofort auch für Vereine nicht mehr zur Verfügung.
Rentenberatung bitte telefonisch durchführen, Ansprechpartnerin Gerti Feichtner, Telefon 08631/612 415.
Die Ansprechpartner finden Sie unter www.muehldorf.de/16-Ansprechpartner.html.
Es geht derzeit darum, die Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) zu stoppen. Aktuell sind bereits alle Veranstaltungen abgesagt. Haberkasten und Stadtsaal, städtische Musikschule, Stadtbücherei, Jugendgästehaus und Jugendzentrum sowie auf staatliche Anordnung alle Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen sind geschlossen.
Bitte helfen Sie alle mit, gemeinsam einen wirksamen Infektionsschutz aufrechtzuerhalten und dadurch die Ausbreitung der Corona-Infektionen zu vermeiden.

Infos zu verschobenen Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen im Stadtsaal, Haberkasten sowie in der Stadtbücherei entfallen bis zum Ende der Osterferien, also bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Zudem wurde der Mittefastenmarkt am 24.03.2020 abgesagt.

Weiterführende Informationen

 

Schützen Sie sich und andere durch allgemeine Hygienemaßnahmen

- Bei allen Kontakten mit Personen möglichst 2 m Abstand halten
- Halten Sie beim Husten und Niesen Armbeuge vor Mund und Nase
- Waschen Sie die Hände regelmäßig gründlich mit Wasser und Seife
- Vermeiden Sie Berührungen von Augen, Nase und Mund
- Kein Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung
- Fahren Sie bei Verdacht auf Erkrankung nicht ins Krankenhaus oder zum     Hausarzt, sondern rufen Sie die Nummer 116 117 an.

 

Weitere wichtige Telefonnummern:

- Gesundheitsamt Mühldorf, Telefon 08631/699 509
- Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Telefon 09131/6808 5101 (außerhalb der Dienstzeit und am Wochenende)
- amtsärztlicher Dienst, Telefon 089/2176 2080
- ärztlicher Bereitschaftsdienst, Telefon 116 117.

  

 

Aktuelle Fallzahlen für den Landkreis Mühldorf a. Inn

Hinweis zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nase-Masken (Robert-Koch-Institut)

Allgemeinverfügung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020

Merkblatt des Gesundheitsministeriums zum Auftreten von Corona-Infektionen

Merkblatt für Helfer - Hygiene-Richtlinien (Bayerisches Gesundheitsministerium)

Fragebogen für Menschen mit Kontakt zu COVID-19-Patienten (Robert-Koch-Institut)

Corona-Virus - für Kinder erklärt

Corona-Virus - kindgerecht erklärt (Quelle: AETAS-Kinderstiftung 2020)

Kindern Orientierung geben (Quelle: AETAS-Kinderstiftung 2020)

Quarantäne - was nun?

Warum Abstand halten so wichtig ist (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

Flyer zur häuslichen Quarantäne - Merkblatt für Betroffene (Robert-Koch-Institut)

24.03.2020: Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Corona-Callcenter - BRK und Ehrensache e.V.

Auf den untenstehenden Buttons finden Sie weiterführende Infos: