Wir melden uns hiermit als Teilnehmer des Altstadtfestes 2023 mit folgendem Angebot verbindlich an:
Die Standgebühren richten sich nach dem Angebot und der Standgröße und betragen für Nur Speisen .............................................................................................. 280,00 € Süßwaren / Süßspeisen / Kaffeebuden .................................................. 100,00 € Speisen und Getränke bis 100 qm Standfläche ....................................... 480,00 € Speisen und Getränke bis 200 qm Standfläche ....................................... 535,00 € Speisen und Getränke bis max. 300 qm Standfläche .............................. 590,00 € Barbetrieb mit Speisenangebot ................................................................ 705,00 € Barbetrieb ohne Speisenangebot ............................................................. 815,00 € Schausteller .............................................................................................. 100,00 € Eingetragene Mühldorfer Vereine erhalten eine Ermäßigung der Standgebühren um 50%. Barbetrieb ist der kombinierte Ausschank von Bier oder Wein und anderen alkoholischen oder alkoholhaltigen Getränken.
Bitte geben Sie unbedingt genaue Maße an, damit der Standplan erstellt werden kann. Gegebenenfalls erläutern Sie die Angaben unter der Rubrik „Bemerkungen“. Die Garnituren sind selbst bei der Brauerei zu beschaffen!
In der Standgebühr enthalten sind: 4 Anschlüsse Wechselstrom (16 A) oder 2 Anschlüsse Wechselstrom (16 A) und 1 Anschluss Drehstrom (3 x 16 A) oder 2 Anschlüsse Drehstrom (3 x 16 A) oder 1 Anschluss Drehstrom (3 x 32 A)
Die Elektrogeräte müssen den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen (VDE) entsprechen und vor Inbetriebnahme vom Standbetreiber auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Bitte denken Sie daran, dass Sie ab dem Strom- bzw. Wasserverteiler selbst für die Leitungen verantwortlich sind (Verlängerungskabel, Schläuche für Zu- und Abwasser).
Gestattung: Der Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 GastG) ist spätestens bei Vertragsannahme bei der Stadtverwaltung (Herr Christoph, Zi. 011N) einzureichen.
Versicherung: Der Antragsteller hat spätestens bei Vertragsannahme eine gültige Versicherungspolice (Betriebshaftpflichtversicherung) für das Jahr 2023 (2024) im Kulturbüro, Stadtplatz 3 abzugeben.
Die Standgebühr wird bei Vertragsannahme fällig und ist nach Rechnungsstellung auf das Konto der Kreisstadt Mühldorf a. Inn bei der Sparkasse Altötting-Mühldorf, IBAN DE48 7115 1020 0000 0000 91, SWIFT-BIC BYLADEM1MDF unter Angabe des Verwendungszweckes "Standgebühr Altstadtfest 2023" zu überweisen.
Für Ihre Anmeldung entstehen vorerst keine Kosten.Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen berücksichtigt werden können.