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Landratsamt, Kfz-Zulassungsstelle

Landratsamt, Kfz-Zulassungsstelle

Adresse:Nordtangente 10b
84453 Mühldorf a. Inn

Telefon:08631 / 699-606

Fax:08631/699-746

e-Mail:poststelle@lra-mue.de

Internet:www.lra-mue.de

Infos

Informationen Ihrer Kraftfahrzeugzulassungsbehörde im Landratsamt
Mühldorf a. Inn, Nordtangente 10 b, Tel.: 08631/699-606

Zulassung auf Zweitwohnsitz ist ab 01.03.2007 nicht mehr möglich !

Zulassung nur mit noch nicht abgelaufener Hauptuntersuchung möglich !


Ausserbetriebsetzung (früher vorübergehende Stilllegung und endgültige Abmeldung:

1. Verkauf oder spätere Wiederinbetriebnahme.

Erforderliche Unterlagen:
-Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
-Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
-Kennzeichen
-Verwertungsnachweis oder Erklärung (wird von Zulassung ausgedruckt),
dass das Fahrzeug kein Abfall ist oder im Ausland entsorgt wird.

2. Verschrottung
Erforderliche Unterlagen:
- wie bei Ziff. 1
- Verwertungsnachweis von anerkannten Demontagebetrieb


Wiederinbetriebnahme :

Erforderliche Unterlagen:
-Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
-Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein, evtl. Abmeldebe-
scheinigung
-Bescheinigung über Abgasuntersuchung
-Kennzeichen (falls noch vorhanden)
-Versicherungsbestätigung (Vers.-Doppelkarte)
-Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
-Ggf. schriftliche Vollmacht




Neuzulassung

Erforderliche Unterlagen:
-Versicherungsbestätigung
-Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
-Ggf. schriftliche Vollmacht
-Zulassungsbescheinigung Teil II und EG-Typgenehmigung = COC
Papier (bei PKW, Krafträdern und LKW bis 3,5 to zul.Ges.Gew.) oder
-Zulassungsbescheinigung Teil II und Datenbestätigung (bei Anhängern
und LKW über 3,5 to zul.Ges.Gew.) oder
-Einzelgenehmigung (Gutachten vom TÜV oder DEKRA-Ost)


Umzug im Landkreis (Adressänderung):

Erforderliche Unterlagen:
bei Fahrzeugpapieren, die ab 01.10.2005 ausgestellt wurden
-Zulassungsbescheinigung Teil I
-geänderter Personalausweis
bei Papieren die bis 30.09.2005 ausgestellt wurden
-Fahrzeugschein
-geänd. Personalausweis


Eheschließung (Namensänderung):

Erforderliche Unterlagen:

a) Papiere ab 01.10.2005 ausgestellt
-Zulassungsbescheinigung Teil I
-Zulassungsbescheinigung Teil II
-geänd. Personalausweis oder Heiratsurkunde

b) Papiere bis 30.09.2005 ausgestellt
-Fahrzeugschein
-Fahrzeugbrief
-geänd. Personalausweis oder Heiratsurkunde


Umzug von ausserhalb in den Landkreis Mühldorf a. Inn:

Erforderliche Unterlagen:
-Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
-Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
-evtl. Abmeldebescheinigung
-Versicherungsbestätigung
-Personalausweis
-AU-Bescheinigung
-Kennzeichen


Kauf eines Kfz mit bisheriger Zulassung ausserhalb
des Landkreis Mühldorf a. Inn

Erforderliche Unterlagen:
-Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
-Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
-Versicherungsbestätigung
-evtl. Abmeldebescheinigung
-Personalausweis
-AU-Bescheinigung
-evtl. Kennzeichen


Kauf eines Kfz mit bisheriger Zulassung im Landkreis
Mühldorf a. Inn

Erforderliche Unterlagen:
-Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
-Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
-Versicherungsbestätigung
-evtl. Abmeldebescheinigung
-Personalausweis
-AU-Bescheinigung
-evtl. Kennzeichen


Eintragung von technischen Änderungen

Erforderliche Unterlagen:
-Gutachten von TÜV, DEKRA etc.
-Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
-Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

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