Ansprechpartner:Herr Alexander Ring
Standesamtsleiter
Adresse:Weißgerberstr. 2
84453 Mühldorf a. Inn
Telefon:08631 612-403
e-Mail:alexander.ring@muehldorf.de
Internet:www.muehldorf.de
Wegweiser bei der Eheschließung
1. Die Verlobten haben sich vor der Eheschließung beim Standesamt anzumelden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten wohnt.
2. Welche Urkunden zur Anmeldung beizubringen sind, hängt im Einzelfall von den personenstandsrechtlichen Verhältnissen und der jeweiligen Staatsangehörigkeit ab. Die Heiratswilligen sollten sich deshalb frühzeitig beim Standesamt erkundigen.
Das Standesamt in Mühldorf a. Inn befindet sich in der Weißgerberstr. 2 , 2.0G
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Wegweiser bei der Geburt eines Kindes
1. Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche, eine Totgeburt spätestens am folgenden Werktag, dem Standesamt in Mühldorf a. Inn, Weißgerberstr. 2, 2.0G, anzuzeigen.
2. Die Geburten im Kreiskrankenhaus Mühldorf a. Inn werden von der Krankenhausverwaltung schriftlich beim Standesamt angezeigt.
3. Hausgeburten sind vom Vater, der Mutter, der Hebamme, dem Arzt oder jeder anderen Person, die von der Geburt unterrichtet ist, beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Bei der Anzeige ist eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme vorzulegen.
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Wegweiser bei einem Sterbefall
1. Bei einem Sterbefall in einer Wohnung ist sofort ein Arzt zur Vornahme der Leichenschau zu verständigen.
2. Die Anzeige aller Sterbefälle hat spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt in Mühldorf a. Inn, Weißgerberstr. 2, 2.0G, zu erfolgen.
3. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, oder in privaten bzw. öffentlichen Alten- und Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen wird die Sterbefallanzeige von deren Verwaltungen schriftlich erstellt. Die Sterbefallanzeige ist in diesem Fall vom Krankenhaus bzw. Altenheim abzuholen und zum Standesamt zur Beurkundung zu bringen. (Dies wird in der Regel vom beauftragten Bestatter erledigt.)
Außer der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung sind folgende Personenstandsurkunden vorzulegen:
a) bei ledigen Verstorbenen die Geburtsurkunde.
b) bei verheirateten Verstorbenen einen Heiratsnachweis (Eheurkunde, Familienbuch). Wenn möglich auch eine Geburtsurkunde des Verstorbenen.
c) bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen eine beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages der letzten Ehe mit dem Vermerk über Scheidung oder Tod des anderen Ehegatten.
Sind Scheidung oder Tod nicht im Heiratseintrag eingetragen, dann einen eigenen Nachweis über Scheidung oder Tod (also Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde).
4. Für Leichenbesorgung und die Erledigung aller Formalitäten stehen Bestattungsinstitute zur Verfügung, die dem örtlichen Telefonbuch entnommen werden können.