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Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn

Die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn werden von vielen Mitbürgern als Stätte des Abschieds und des Gedenkens besucht. Aber für Viele sind sie auch Orte des Lebens und der Begegnung.

In Mühldorf a. Inn gibt es insgesamt drei Friedhöfe, welche als öffentliche Einrichtung betrieben werden. Dazu zählt der Friedhof Mühldorf-Nord, Mühldorf-Stadt und ein Teil des Friedhofes in Altmühldorf. 

Die rechtlichen Regelungen der Friedhöfe sind in der Friedhofssatzung und in der Gebührensatzung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn festgelegt. Hier finden Sie u.a. alle Festsetzungen zu den Grabarten, dem Grabnutzungsrecht und der Grabgebühren. Die Satzung erhalten Sie im Bereich Ortsrecht auf unserer Homepage.

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn stellt folgende Grabanlagen zur Verfügung:

Einzelgräber

Einzelgräber sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, sowohl für Särge als auch für Urnen. Während der zehnjährigen Ruhefrist können in einem Einzelgrab zwei Särge und beliebig viele Urnen beigesetzt werden.

Doppelgräber

Doppelgräber sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, sowohl für Särge als auch für Urnen. Während der zehnjährigen Ruhefrist können vier Särge und beliebig viele Urnen beigesetzt werden.

Urnengrabstätten

Die Kreisstadt Mühldorf bietet verschiedene Bestattungsmöglichkeiten für Urnen an. Dazu zählen Erdurnengräber, Urnennischen, Kleingrabstätten für Urnen, anonymes Grabfeld. Urnen können natürlich auch in Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten beigesetzt werden.

Arkaden

Die Arkaden werden von der Stadt als Gruften angelegt. Sie sind nur am Friedhof Mühldorf-Stadt vorhanden.

Islamisches Feld

Seit einigen Jahren befindet sich auf dem Friedhof Mühldorf-Nord ein muslimisches Grabfeld. Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn möchte mit diesem Grabfeld den hier lebenden Muslimen eine Bestattungsmöglichkeit bieten.

Einführung neuer Grabarten

Der Trend zur pflegefreien Urnenbestattung ist seit einigen Jahren erkennbar. Aus diesem Grund hat die Friedhofsverwaltung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn neue Konzepte entwickelt.

Kleingrabstätten für Urnen (Baumbestattungen)

Seit dem Jahr 2018 bieten wir Kleingrabstätten für Urnen (sogenannte Baumbestattungen) auf allen drei Friedhöfen an. In den Kleingrabstätten können zwei Urnen übereinander bestattet werden. Die von der Stadt gestellten Granitsteine können mit den Daten der Verstorbenen versehen werden. Blumenschmuck ist nur einmalig bei der Bestattung zulässig und spätestens nach 14 Tagen zu entfernen.

Die bisherigen Erfahrungswerte zeigen, dass diese Bestattungsart sehr gut bei der Bevölkerung angenommen wird. Daher werden laufend neue Freiflächen auf den Friedhöfen für diese Bestattungsart ausgewählt und genutzt.

 

 

 

 

 

 

Urnennischen

Es entstehen auch jährlich neue Urnenwände auf den Friedhöfen. In einer Urnennische können jeweils zwei Urnen bestattet werden.

 

 

 

 

 

Ansprechpartner:

Friedhofsbüro

Gisela Tauber

Friedhofsstraße 39, 84453 Mühldorf a. Inn

08631/6461

 

Friedhofsverwaltung

Beate Greimel

Weißgerberstr. 2, 84453 Mühldorf a. Inn

08631/612-406