Auszug aus der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Mühldorf a. Inn:
(1) Die Stadt stiftet zur Auszeichnung von Persönlichkeiten, die sich durch hervorragende Leistungen auf politischem, kulturellem, wirtschaftlichem, sozialem oder einem sonstigen Gebiet allgemein oder um die Stadt besonders verdient gemacht haben, eine Bürgermedaille.
Diese ist aus Bronze und hat einen Durchmesser von 9,5 cm und ist 1 cm stark.
Auf der Vorderseite ist das Stadtwappen mit Türmen, sowie der Aufschrift Bürgermedaille - Stadt Mühldorf a. Inn. Die Medaille ist ziseliert und patiniert. Die Rückseite ist glatt und wird mit dem Namen des/der Geehrten sowie dem Anlass der Verleihung in Kurzform und Datum graviert.
(2) Die Verleihung erfolgt zusammen mit einer Urkunde. Sie kann bei einem Festakt, einer Stadtratssitzung oder bei einer Bürgerversammlung erfolgen.
(3) Die Bürgermedaille darf nicht an mehr als 10 lebende Persönlichkeiten verliehen sein.
Walter SpeckmeierBeschluss 24.05.2006 (Verstorben 25.05.2014)
Margarethe AndersBeschluss 25.01.2007 (Verstorben 06.07.2016)
Dr. Wolfgang JacobiBeschluss 25.01.2007
Sepp RauchBeschluss 27.11.2008 (Verstorben 29.12.2013)
Benedikt OttBeschluss 27.11.2008 (Verstorben 24.11.2016)
Dr. med. Hans DworzakBeschluss 30.06.2011
Hans LieblBeschluss 25.02.2015
Werner KlöpperBeschluss 30.03.2017
Luise RuhlandBeschluss 23.05.2017
Klara-Maria SeebergerBeschluss 23.05.2017