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Parken in Mühldorf a. Inn

Zentrale Parkmöglichkeiten gibt es in Mühldorf unter anderem in der Altstadt und am Bahnhof. Detaillierte Informationen dazu sowie eine Übersichtskarte mit Parkplätzen finden Sie weiter unten auf der Seite.

Zum Herunterladen stehen direkt hier für Sie bereit der Antrag für einen Bewohnerparkausweis in der Altstadt sowie ein Lageplan fürs Bewohnerparken. Das gilt ebenso für Informationen zum digitalen Parkplatzmanagement, das in der Tiefgarage an der Luitpoldallee eingerichtet wird. Hierzu finden Sie die Produktbroschüre als Download.

Antrag für einen Bewohnerparkausweis

Lageplan für Bewohnerparken in der Altstadt

Produktbroschüre zum digitalen Parkmanagement

Seit einiger Zeit kann an den städtischen Parkscheinautomaten alternativ zu Münzen auch mit dem Handy bezahlt werden. Informationen hierzu haben wir verlinkt.

Parkgebühren per Handy bezahlen

pay by phone

Parken in der Altstadt

Seit 30. Januar 2017 gelten folgende Regelungen:

  1. Kostenlose, zeitlich limitierte Stellplätze gibt es am Zentralparkplatz sowie am Hallenbadparkplatz bei einer Höchstparkdauer von 3 Stunden mit Parkscheibe. Stellplätze mit Parkscheibenpflicht befinden sich jetzt auch auf dem neuen Parkplatz westlich der Leopoldstraße.
    Parkscheibenpflicht besteht von Mo. bis Fr. von 9.00 - 18.00 Uhr.

  2. Die Parkplätze ‚Am Stadtwall‘ bleiben bis auf 12 Kurzzeitparkplätze zeitlich nicht limitiert.

  3. Kostenlose, zeitlich nicht limitierte Parkplätze stehen auf dem Festplatz (Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße) zur Verfügung.

  4. Die Stellplätze in der Tiefgarage an der Luitpoldallee werden als Dauerparkplätze zu 30 € im Monat vermietet. Derzeit sind alle Dauerparkplätze in der Tiefgarage an der Luitpoldallee vergeben. 

    Reservierungsanfragen für Dauerparkplätze in der Tiefgarage richten Sie bitte an:
    Paul Auer
    Kreisstadt Mühldorf a. Inn
    Stadtbauamt/Liegenschaftsverwaltung
    Stadtplatz 21, 84453 Mühldorf a. Inn; Tel. (08631) 612-510, email: paul.auer@muehldorf.de

  5. Anwohner von Straßen mit bewirtschaftetem Parkraum im Umgriff des Altstadtrings (siehe Lageplan) haben die Möglichkeit , einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Er berechtigt, auf den in der Karte rot gekennzeichneten Parkplätzen ohne das Auslegen einer Parkscheibe und damit unbefristet zu parken. Diese Freistellung gilt nicht für Bereiche mit Parkscheinautomaten.
    Die jährliche Gebühr beträgt 30 Euro.

Für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen gilt:

  • Parkplätze innere Altstadt, Parkplätze Obere Stadt mit Parkscheinpflicht: Parken mit E-Kennzeichen unter Verwendung der Parkscheibe bis 150 Minuten kostenlos (gem. Kennzeichnung am Parkscheinautomaten).
  • Parkplätze äußere Altstadt (Luitpoldallee, Am Stadtwall): Parken mit E-Kennzeichen ganztägig möglich (gem. Beschilderung an den Zufahrten).
  • Parkdeck am Bahnhof: Parken mit E-Kennzeichen ganztägig kostenlos möglich (gem. Kennzeichnung an den Parkscheinautomaten).

Parken am Bahnhof

Bahnhofsplatz und angrenzende Straßen
gebührenpflichtig
Mo-Fr: 9-18 Uhr
Sa: 9-12 Uhr
bis zu 2,5 Stunden

Tageskarten
Parkplatz an der Friedrich-Ebert-Straße: 1,50 €
Parkdeck am Bahnhof: 2 €

Monatskarten (15 €)
können am Fahrkartenschalter der DB oder über PaybyPhone erworben werden

Jahreskarten (150 €)
können am Fahrkartenschalter der DB erworben werden

Übersichtskarte Parkmöglichkeiten: