Der Hund ist der beste Freund des Menschen. Für viele Mühldorferinnen und Mühldorfer ist ein Leben ohne ihre vierbeinigen Gefährten unvorstellbar. Aber das Zusammenleben von Hunden und Menschen bedarf auch einiger klarer Regeln. Im Ortsrecht der Kreisstadt Mühldorf a. Inn gibt es Satzungen und Verordnungen, die diese Regeln definieren. So ist etwa in der Hundesteuersatzung festgelegt, was die Hundehaltung in Mühldorf kostet. Die Hundehaltungsverordnung wiederum regelt, inwieweit große Hunde und Kampfhunde frei umherlaufen dürfen oder angelehnt sein müssen. Die Stadtverwaltung bietet den Bürgerinnen und Bürgern auch sehr gerne Serviceleistungen an. So macht die verlinkte Grafik transparent, wo im Stadtgebiet Anleinpflicht gilt. Und auf einer übersichtlichen Karte stellen wir dar, wo Hundestationen und Tütenspender aufgestellt sind. Denn ein sauberes Mühldorf wollen letztlich alle, Hundeliebhaber und andere Menschen.
Mit einem Klick auf die jeweilige Link-Box können Sie sich über die in Mühldorf geltenden Vorschriften und die Geltungsbereiche der Anleinpflicht informieren.
Satzung
Grafik
Verordnung
Satzung
Hier finden Sie die Formulare, die für eine An- oder Abmeldung eines Hundes nötig sind.
Nicht entsorgter Hundekot ist ein echtes Ärgernis für viele Bürgerinnen und Bürger. Und ein unnötiges Ärgernis außerdem: Im Stadtgebiet sind viele Tütenspender aufgestellt. Und es finden sich zahlreiche Hundestationen, an denen es neben Tüten auch Behälter für die sofortige Entsorgung der Hinterlassenschaften gibt. Eine Übersicht der Hundestationen und Tütenspender in der Kreisstadt Mühldorf a. Inn haben wir auf der folgenden Karte zusammengestellt. Gelb markiert sind Hundestationen, rot eingefärbt Tütenspender.