Grußwort des Ersten Bürgermeisters

Bürgersprechstunde

Allgemeinverfügung zum Fasching am Sonntag, 2. März

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat eine Allgemeinverfügung für den Faschingszug und den anschließenden Faschingsmarkt am 02. März erlassen. Die Verfügung samt Begründung kann im Rathausnebengebäude, Weißgerberstr. 2, während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 209 eingesehen werden. Zudem wird der verfügende Teil der Allgemeinverfügung auf der städtischen Amtstafel öffentlich bekanntgegeben.

Allgemeinverfügung Fasching