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Förderung durch die Kreisstadt Mühldorf a. Inn

Der Einsatz der Kreisstadt Mühldorf a. Inn für die Belange ihrer Bürger ist umfangreich und vielfältig. Er umfasst unter anderem auch finanzielle Unterstützung für Projekte und andere Maßnahmen in vielen Bereichen. Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn fördert bauliche Maßnahmen ebenso wie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Projekte. 

Wer von einer Förderung der Stadt profitiert, ist dazu angehalten, aktiv und in positiver Weise auf diese Unterstützung hinzuweisen. Das beginnt mit der entsprechenden Nennung auf der Homepage oder im Rechenschaftsbericht und endet mit anerkennenden Erwähnungen in Rede und Gesprächen.

Um auf derlei Förderungen transparent und so einfach wie möglich hinweisen zu können, stellt die Kreisstadt Mühldorf a. Inn ihre Förderlogos auf dieser Seite zum Herunterladen zu Verfügung. Es handelt sich dabei um Bildwortmarken mit Förderzusatz.

Bildwortmarken mit Förderzusatz

Wenn die Kreisstadt Mühldorf a. Inn eine Zuwendung für ein Projekt gewährt, ist die Bildwortmarke in Veröffentlichungen oder Verlautbarungen darüber einzusetzen. Das heißt Presseerklärungen, Publikationen, Tagungseinladungen, Artikel auf Webseiten, Arbeitsmaterialien oder Berichte, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, müssen mit der Bildwortmarke versehen werden.

Das Förderlogo basiert auf dem Logo der Kreisstadt Mühldorf a. Inn und enthält den Zusatz "Gefördert durch:". Die farbige Standardvariante hat Priorität und sollte nach Möglichkeit in allen Anwendungen zum Einsatz kommen. Beide Bildwortmarken dürfen ausschließlich auf weißem Hintergrund platziert werden. Sie sollen universell und medienübergreifend eingesetzt werden. Davon abweichende Marken sind nicht zulässig.

Sollten Sie die Bildwortmarke mit Förderzusatz in einem anderen Dateiformat benötigen, wenden Sie sich bitte an presse@muehldorf.de.

Das Förderlogo muss auch angebracht werden, wenn Sie eine Förderung für ein Gebäude oder eine Fassade erhalten haben. Entsprechende Tafeln sind beim Bauhof der Stadt, Zeppelinstraße 1, erhältlich.

Grundsätzlich gilt, dass die genannten Hinweise immer zu beachten sind, wenn städtische Fördermittel fließen. Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn bedingt sich aus, dass auf ihre Förderleistung öffentlich in lobender und dankender Form aufmerksam gemacht wird. Eine Nichtbeachtung unserer Hinweise beziehungsweise ein Schlechtreden von uns als kommunalem Partner kann und wird zu Konsequenzen bis hin zum Entzug von Fördermitteln führen.