Auszug aus der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Mühldorf a. Inn:
(1) Die Stadt kann aufgrund des Art. 16 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Persönlichkeiten, die sich besonders um sie verdient gemacht haben zu Ehrenbürger/Innen ernennen. Diese Persönlichkeiten müssen nicht Bürger/Innen der Stadt sein.
(2) Die besonderen Verdienste müssen außergewöhnliche Wirkung und Bedeutung über einen längeren Zeitraum für das Wohl der Stadt haben oder deren Ansehen erheblich mehren.
(3) Der/die Ehrenbürger/in erhält einen Ehrenbürgerbrief. Die Verleihung und Übergabe der Urkunde erfolgt in einem Festakt.
Josef FedererBeschluss 03.05.1990 (Verstorben 06.09.2014)
Sr. JovianaBeschluss 25.07.1996 (Verstorben 07.08.2001)
Dr. Hans-Rudolf-SpaglBeschluss 25.11.1999 (Verstorben 29.12.2003)
Erich RamboldBeschluss 13.04.2005
Günther KnoblauchBeschluss 26.06.2014