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Breitbandausbau
in der Kreisstadt Mühldorf a. Inn

Julia Gartner
Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a. Inn
Tel. +49 (0) 8631 612-107
E-Mail: julia.gartner@muehldorf.de

 

Aktuelles Förderverfahren:

Verfahren 2021 im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerisches Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf Schnelles Internet in Bayern veröffentlicht.

 

 

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis

Die Stadt Mühldorf a. Inn hat im Zeitraum vom 13.10.2020 bis 26.03.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:

Markterkundung Ergebnis

 

Förderschritt 4: Bekanntmachung Auswahlverfahren

Die Stadt Mühldorf a. Inn führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR)) durch. Die Stadt Mühldorf a. Inn bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum 22.10.2021 um 12Uhr einzureichen.

ACHTUNG ÄNDERUNG DES SUBMISSIONSTERMINS:

Bitte reichen Sie Ihre Angebote bis zum 12. November 2021 um 12.00 Uhr ein.

ACHTUNG ÄNDERUNG DES SUBMISSIONSTERMINS:

Bitte reichen Sie Ihre Angebote bis zum 17. Dezember 2021 um 12.00 Uhr ein.

 ACHTUNG ÄNDERUNG DES SUBMISSIONSTERMINS:

Bitte reichen Sie Ihre Angebote bis zum 4. Februar 2022 um 12.00 Uhr ein.

 

Bekanntmachung zum Auswahlverfahren

Karte mit der Darstellung der Erschließungsgebiete

Entwurf Kooperationsvertrag

Anlage Bewertungsmatrix

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

 

Förderschritt 5: Ergebnis Auswahlverfahren

Die Stadt Mühldorf a. Inn hat im Zeitraum vom 03.08.2021 bis 04.02.2022 ein einstufiges Auswahlverfahren nach Nr.7 und Nr.8 BayGiBitR durchgeführt.

Die vorgesehene Auswahlentscheidung kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung

 

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat am 28.11.2022 den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Oberbayern erhalten.

 

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 08.02.2023 zwischen der Kreisstadt Mühldorf a. Inn und der Energieversorgung Inn-Salzach GmbH unterzeichnet.

Die Stellungnahme der Kreisstadt Mühldorf a. Inn kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:

Bestätigung Kooperationsvertrag

 

Förderschritt 8: Fördersteckbrief

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief darf.

Veröffentlichung Fördersteckbrief:
Siehe https://www.schnelles-internet.bayern.de

 

Erweiterung: Areale Adolf-Kolping-Str. und Pregelstr.
im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit

Übertragungsraten von mindestens

200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und

    1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Hier stellen wir Ihnen verschiedene Dateien als Download zur Verfügung:

 

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme für die Erweiterung (22.02.2021)

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Stadt Mühldorf a. Inn nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung zur Bearbeitung von Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.

 

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

Karte Ist-Versorgung vorl. Erschließungsgebiete Erweiterung

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung für die Erweiterung(26.03.2021)

Die Stadt Mühldorf a. Inn ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Stadt Mühldorf a. Inn bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 26.03.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Markterkundung Bekanntmachung Erweiterung

 

Verfahren 2020 im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit

Übertragungsraten von mindestens

200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und

   1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Hier stellen wir Ihnen verschiedene Dateien als Download zur Verfügung:

 

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (8.10.2020)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Stadt Mühldorf a. Inn nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung zur Bearbeitung von Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.

 

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

Karte Ist-Versorgung vorl. Erschließungsgebiete gesamt (PDF)

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (8.10.2020)
Die Stadt Mühldorf a. Inn ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Stadt Mühldorf a. Inn bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 26.11.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Markterkundung Bekanntmachung

 

Abgeschlossene Förderverfahren:

Verfahren 2017

Markterkundung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Mühldorf a.Inn gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt Mühldorf a.Inn bittet daher, bis spätestens 12.10.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur“

Bekanntmachung der Markterkundung

Vorläufiges Erschließungsgebiet

Ergebnis der Markterkundung

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren - einstufig

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14


Die Stadt Mühldorf a.Inn führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens  12.04.2018 um 12.00 Uhr zu.

Achtung geänderter Submissionstermin

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 08.05.2018 um 12:00 Uhr zu.

Erschließungsgebiete Übersicht

Bekanntmachung Auswahlverfahren - einstufig

Anlage 1 zum Auswahlverfahren

Anlage 2 Muster Bewertungsmatrix

Muster Breitbandausbauvertrag

Muster Wirtschaftlichkeitslücke

Muster WL Hinweise

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

 

 

Verfahren 2015

Aufgrund der Ist-Versorgung wird ein vorläufiges Erschließungsgebiet ausgewiesen.

Vorläufiges Erschließungsgebiet

Markterkundung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Kreisstadt Mühldorf a. Inn gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn bittet daher, bis spätestens 19.03.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

  1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
  2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
  3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

Bekanntmachung der Markterkundung

Ergebnis der Markterkundung

 

Auswahlverfahren

Auswahlverfahren - einstufig

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14

 

Die Stadt Mühldorf a. Inn  führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens  20.11.2015, 12.00 Uhr zu.

Erschließungsgebiete

Bekanntmachung Auswahlverfahren - einstufig

Anlage 1 zum Auswahlverfahren

Entwurf Breitbandausbauvertrag

Muster zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke

Hinweise zur Wirtschaftlichkeitslücke

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Bekanntmachung Auswahlentscheidung

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

 

 

Verfahren 2013/2014

Bedarfsermittlung

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat zwei räumlich abgegrenzte Gebiete mit jeweils mindestens fünf Unternehmen (im Sinne von §2 Abs. 1, Satz 1 Umsatzsteuergesetz) identifiziert, die eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinien aufweisen. Diese beiden Gebiete sind in beiliegender Karte ausgewiesen.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Kreisstadt Mühldorf a. Inn den konkreten Breitbandbedarf (50MBit/s Download und 2MBit/s Upload) in den definierten Gebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in diesen Gebieten zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit eine Förderung in Anspruch zu nehmen.

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn bittet daher die betroffenen Unternehmen um ihre Unterstützung und Teilnahme an der Befragung. Füllen Sie bitte den Fragebogen aus und geben Sie ihn bis spätestens 7. Januar 2014 zurück an:

Fragebogen

Karte Kumulationsgebiet 3

Karte Kumulationsgebiet 4

Auswahlverfahren - Ergebnis

 

Bedarfsermittlung - Ergebnis

Bedarfsergebnis

Kumulationsgebiet 3

Kumulationsgebiet 4

 

Markterkundungsverfahren

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/ im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung der Stadt Mühldorf a. Inn hat ergeben, dass 16 Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (s. Bedarfskarte). Die Stadt Mühldorf a. Inn hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs zwei Erschließungsgebiete für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (Kumulationskarte 3 bzw. Kumulationskarte 4)

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt gem. Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Stadt Mühldorf a. Inn bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den Erschließungsgebieten anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s Downstream und von mindestens 2 Mbit/s Upstream in den kommenden drei Jahren in den Erschließungsgebieten angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt - und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt bis spätestens 07.03.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Stadt kontrolliert werden kann.
Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt mit der Auswahl eines Netzbetreibers gem. Nr. 4.3 BbR fortfahren.e Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Stadthomepage veröffentlicht.

Abfrage Netzbetreiber

Markterkundung - Ergebnis 

Ergebnis-Übersicht

Telekom Plan

Kabel Deutschland Plan

Vorabregulierung Bundesnetzagentur

Stellungnahme Bundesnetzagentur

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung

Dokumentation

Kumulationsgebiet 3 Leerrohre

Auswahlverfahren - Ergebnis 

Ergebnis

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Zuwendungsbescheid

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat am 20. Mai 2015 den Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau im Industriegebiet durch Staatsminister Dr. Markus Söder überreicht bekommen.