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Verfahren 2015

Aufgrund der Ist-Versorgung wird ein vorläufiges Erschließungsgebiet ausgewiesen.

 

Vorläufiges Erschließungsgebiet 2015

Markterkundung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Kreisstadt Mühldorf a. Inn gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn bittet daher, bis spätestens 19.03.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

  1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
  2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
  3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur

Bekanntmachung der Markterkundung 2015

Ergebnis der Markterkundung 2015

 

Auswahlverfahren

Auswahlverfahren - einstufig

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14

 

Die Stadt Mühldorf a. Inn  führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens  20.11.2015, 12.00 Uhr zu.

Erschließungsgebiete 2015

Bekanntmachung Auswahlverfahren einstufig 2015

Anlage 1 zum Auswahlverfahren

Entwurf Breitbandausbauvertrag

Muster zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke

Hinweise zur Wirtschaftlichkeitslücke

 

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Entscheidung Auswahlentscheidung

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag