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Willkommen im Treffpunkt Internet

der Kreisstadt Mühldorf a. Inn am Dienstag, 19.03.2024

Teilnahmebedingungen bei Facebook-Gewinnspielen

Teilnahmebedingungen bei Facebook-Gewinnspielen

1. Gewinnspiele der Facebook-Accounts Stadtverwaltung Mühldorf oder Muehldorf erleben: Die Stadtverwaltung Mühldorf verlost in unregelmäßiger Folge kleine Sachpreise via die Facebook-Accounts "Stadtverwaltung Mühldorf" und "muehldorf erleben".

2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

3. Teilnehmen kann jede natürliche Person sein, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, deren Familienmitglieder und Haushaltsangehörige. 

4. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Kommentieren des Facebook-Posts

5. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Nennung des richtigen Namens des Teilnehmers/der Teilnehmenden.

6. Die Ziehung der Gewinnerin/des Gewinners findet mittels eines Zufallgenerators (Comment Pickers) statt.

7. Die Gewinnerin/der Gewinner wird per persönliche Nachricht informiert und kann sich innerhalb eines Monats nach dem Gewinnspiel bei der Stadtverwaltung Mühldorf melden, um die Übergabe zu vereinbaren. 

8. Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung des Gewinns wird nicht vorgenommen.

9. Datenschutzinformationen: Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nur für Zwecke dieses Gewinnspiels gemäß Art. 6 Absatz 1a EU-DSGVO. Weitere Datenschutzinformationen können jederzeit unter www.muehldorf.de/275-Datenschutz.html eingesehen werden.

10. Eine über die Zwecke dieses Gewinnspiels hinausgehende Nutzung personenbezogener Daten wird der Veranstalter nicht vornehmen. Daten ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.

11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.