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Bürgerversammlung

In der Kreisstadt Mühldorf a. Inn findet jedes Jahr eine Bürgerversammlung statt. Sie dient dazu, den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft über die Arbeit der Stadtverwaltung abzulegen. Außerdem können die Mühldorferinnen und Mühldorfer ihre Anliegen, Empfehlungen und Fragen vorbringen.

Da die Versammlung aufgrund der Kommunalwahl 2026 früher stattfinden muss, geht die Kreisstadt Mühldorf a. Inn einen neuen Weg und veranstaltet zwei Bürgerversammlungen. Diese geben allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, sich über aktuelle kommunalpolitische Themen zu informieren.

2026 finden zwei Bürgerversammlungen statt:

  • am Mittwoch, 14. Januar 2026 im Stadtsaal
  • am Donnerstag, 15. Januar 2026 in der Aula der Mittelschule

Beginn ist jeweils um 19 Uhr. Zu dieser Gelegenheit liegt für alle Anwesenden unsere Bürgerbroschüre mit Informationen aus der Stadtverwaltung aus.

 

Bekanntmachung Bürgerversammlung 14. Januar

Bekanntmachung Bürgerversammlung 15. Januar

Einladung

Bürgerbroschüre

Bürgerversammlung

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage der Bürgerversammlungen in den bayerischen Kommunen ist Artikel 18 der im Freistaat geltenden Gemeindeordnung. Über den angegebenen Link gelangen Sie direkt zur relevanten Passage.

Artikel 18 der Gemeindeordnung