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Verfahren 2013/2014

Bedarfsermittlung

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat zwei räumlich abgegrenzte Gebiete mit jeweils mindestens fünf Unternehmen (im Sinne von §2 Abs. 1, Satz 1 Umsatzsteuergesetz) identifiziert, die eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinien aufweisen. Diese beiden Gebiete sind in beiliegender Karte ausgewiesen.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Kreisstadt Mühldorf a. Inn den konkreten Breitbandbedarf (50MBit/s Download und 2MBit/s Upload) in den definierten Gebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in diesen Gebieten zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit eine Förderung in Anspruch zu nehmen.

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn bittet daher die betroffenen Unternehmen um ihre Unterstützung und Teilnahme an der Befragung. Füllen Sie bitte den Fragebogen aus und geben Sie ihn bis spätestens 7. Januar 2014 zurück an:

Fragebogen Bedarfsermittlung für Breitbanddienste

Karte Kumulationsgebiet 3

Karte Kumulationsgebiet 4

Auswahlverfahren Ergebnis

 

Bedarfsermittlung - Ergebnis

Bedarfsergebnis 2014

Kumulationsgebiet 3

Kumulationsgebiet 4

 

Markterkundungsverfahren

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/ im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung der Stadt Mühldorf a. Inn hat ergeben, dass 16 Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (s. Bedarfskarte). Die Stadt Mühldorf a. Inn hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs zwei Erschließungsgebiete für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (Kumulationskarte 3 bzw. Kumulationskarte 4)

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt gem. Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Stadt Mühldorf a. Inn bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den Erschließungsgebieten anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s Downstream und von mindestens 2 Mbit/s Upstream in den kommenden drei Jahren in den Erschließungsgebieten angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt - und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt bis spätestens 07.03.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Stadt kontrolliert werden kann.
Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt mit der Auswahl eines Netzbetreibers gem. Nr. 4.3 BbR fortfahren.e Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Stadthomepage veröffentlicht.

Abfrage Netzbetreiber

 

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis-Übersicht

Telekom Plan

Kabel Deutschland Plan

 

Vorabregulierung Bundesnetzagentur

Stellungnahme Bundesnetzagentur

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung

Dokumentation

Kumulationsgebiet 3 Leerrohre

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Ergebnis

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

 

Zuwendungsbescheid

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat am 20. Mai 2015 den Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau im Industriegebiet durch Staatsminister Dr. Markus Söder überreicht bekommen.