Wenn Sie Ihre Hochzeit "nicht von der Stange" planen, sondern sich ein warmes, historisches und romantisches Ambiente - jenseits nüchterner Amtsstuben - für Ihren großen Tag wünschen, dann ist Mühldorf a. Inn für Sie ganz sicher die richtige Wahl:
Die historische und pulsierende Altstadt von Mühldorf a. Inn mit seiner geschichtsträchtigen Kulisse inmitten der reizvollen landschaftlichen Lage des bayerischen Voralpenlandes bietet auch für Sie den passenden Rahmen für einen unvergesslichen Sonnentag in Ihrem Leben. Wie in kaum einer anderen Stadt ist in Mühldorf a. Inn der Stil der Innstadtbauweise so geschlossen bewahrt worden und bietet heute auf 500 Meter Länge das Zentrum eines modernen und weit über die Region hinaus bedeutenden Einkaufs- und Dienstleistungszentrums.
Am Rathaus angekommen wird Sie Ihr Weg über eine hölzerne Treppe hinauf in den großräumigen "Fletz" und dann in den prächtigen, von der italienischen Renaissance beeinflussten Sitzungssaal mit einer prunkvollen Doppeltüre aus dem Jahr 1641 führen, der heute als Trauungssaal dient und sich großer Beliebtheit erfreut.
In den Monaten Mai bis Oktober besteht die Möglichkeit den Nagelschmiedturm für Trauungen zu nutzen (Samstagstrauungen sind nur im Sitzungssaal des Rathauses möglich).
Sofern es die Wetterlage erlaubt, wird ein Teil der Trauungszeremonie auf dem Umlauf des Turmes im Freien über den Dächern Mühldorfs zelebriert. Für den offiziellen Teil wird ein Turmzimmer im vorletzten Stockwerk genutzt.
Für Trauungen im Turm gibt es allerdings einiges zu berücksichtigen: maximal können 14 Personen teilnehmen; zur Aussichtsplattform sind es 143 Stufen (es gibt keinen Aufzug); aufgrund des engmaschigen Metallgitters beim unteren Treppenaufgang sowie auf der Aussichtsplattform, ist von "Pfennigabsätzen" bzw. "Highheels" abzuraten.
Benötigen wir einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung?
Ja, zur Anmeldung der Eheschließung ist ein Termin erforderlich. Wir bitten Sie, sich zur Terminvereinbarung mit uns in Verbindung zu setzen.
Welche Unterlagen benötigen wir zur Anmeldung der Eheschließung?
Bei Volljährigen, die beide noch nicht verheiratet waren und Deutsche ohne Auslandsbezug sind, benötigen wir:
In den Fällen, in denen Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin eine
ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert wurden, Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, eine Ihrer Vorehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurde, oder gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
sollte mindestens einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.
Welche Möglichkeiten bestehen zur Namensführung in der Ehe (nach deutschem Recht)?
Wenn beide Ehepartner deutsche Staatsangehörige sind, richtet sich die Namensführung kraft Gesetzes nach deutschem Recht. Sie haben die Möglichkeit einen Ihrer beiden Geburtsnamen oder auch derzeit geführten Familiennamen zum gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen.
Der Ehegatte, dessen Geburts- oder Familienname nicht Ehename wird, hat die Möglichkeit den Geburts- oder Familiennamen dem Ehenamen (mit Bindestrich) voranzustellen oder hinzuzufügen.
Es ist aber auch eine getrennte Namensführung möglich, d.h. jeder der beiden Ehegatten behält seinen Namen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung führt.
Die Ehenamensbestimmung ist nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Sie kann jederzeit nachgeholt werden. Abgegebene Erkärungen sind jedoch unwiderruflich, solange die Ehe besteht. Ähnlich verhält es sich mit der Hinzufügung oder der Voranstellung eines Geburts- oder Familiennamens. Auch dies kann jederzeit erklärt werden. Hier ist ein einmaliger Widerruf möglich.
Müssen wir zum Termin zur Anmeldung der Eheschließung gemeinsam kommen?
Ja, zur Anmeldung der Eheschließung müssen Sie beide gemeinsam kommen. In Ausnahmefällen, wenn einer von Ihnen dauerhaft beruflich verhindert ist, kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht (Formular beim Standesamt erhältlich) die Eheschließung auch alleine anmelden. Die unabdingbare persönliche Vorsprache des anderen Partners kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamt Mühldorf a. Inn helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Geburt, Personenstandsurkunden, Heirat, Kirchenaustritt oder Sterbefall.