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§ 1 Geltungsbereich
					Für Verträge über die Lieferung von kostenpflichtigen Waren zwischen der Stadt und dem Besteller, die
					unter ausschließlicher Verwendung von E-Mails sowie Mediendiensten
					abgeschlossen werden, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen
					Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
					Fassung. Davon abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Stadt nicht
					an, es sei denn, die Stadt hätte vorab ausdrücklich schriftlich ihrer
					Geltung zugestimmt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages und
					Rücktritt
1. Die Bestellung gilt als bindendes Angebot, an das
					der Besteller 4 Wochen gebunden ist. Die Bestellung von Waren aus dem
					Internetangebot kann über das Internet selbst vorgenommen werden. Die
					Stadt kann das Angebot nach ihrer Wahl durch Zusendung einer
					Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller die
					bestellte Ware zugesandt wird.
2. Falls der Lieferant der Stadt trotz
					vertraglicher Verpflichtung die Stadt nicht mehr mit der bestellten Ware
					beliefert oder die angebotene Ware restlos ausverkauft ist und eine
					Nachproduktion nicht erfolgt, ist die Stadt zum entschädigungslosen
					Rücktritt des in Absatz 1 Satz 3 Alternative 1 genannten Vertrages
					berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich über die
					Nichtverfügbarkeit informiert und Gegenleistungen des Bestellers werden
					unverzüglich erstattet.
§ 3 Preise
1. Sofern
					sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die jeweils
					zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise, die auf den Internetseiten
					der Stadt aufgeführt sind. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit,
					wenn nach Bestellung eine Preissenkung/-erhöhung vorgenommen wird. Preise
					sind Endpreise ohne Versandkosten.
2. Die Bezahlung der Waren erfolgt
					ausschließlich gegen Rechnungsstellung.
§ 4 Lieferung und
					Versandkosten
1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt
					die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr des
					zufälligen Unterganges und/oder einer zufälligen Verschlechterung der
					bestellten Ware(n) geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung von
					der Stadt oder einem von der Stadt Beauftragten an den Versender übergeben
					worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Wird der Versand
					auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
					Versandbereitschaft auf ihn über. Angaben über Lieferfristen sind
					unverbindlich, es sei denn die Stadt hat die Einhaltung des Liefertermins
					schriftlich bestätigt. In diesem Fall kann der Besteller entgegen § 6
					ohne Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrag
					zurücktreten. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der Stadt setzt die
					rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des
					Bestellers voraus.
2. Die Versandkosten betragen pauschal € 3,- je Bestellung.
					§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur
					Erfüllung aller Forderungen, die der Stadt aus jedem Rechtsgrund gegen den
					Besteller jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Stadt das
					Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Besteller darf
					über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
2. Bei Zugriffen
					Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der
					Besteller auf das Eigentum der Stadt hinweisen und diese unverzüglich
					benachrichtigen, damit die Stadt ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit
					der Dritte nicht in der Lage ist, der Stadt die in diesem Zusammenhang
					entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
					haftet hierfür der Besteller.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des
					Bestellers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist die Stadt berechtigt, die
					Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie
					die Pfändung der Vorbehaltsware durch die Stadt ist stets als
					Rücktritt vom Kaufvertrag anzusehen.
§ 6
					Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so ist die
					Stadt zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung
					berechtigt.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Im Falle einer
					lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt sind
					Schadensersatzansprüche mit Ausnahme für Körperschäden
					ausgeschlossen. Bei groben Verschulden der Stadt sowie bei Verletzung von
					Leben, Körper und Gesundheit ist die Haftung der Stadt auf den
					vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8
					Datenschutz
Soweit die Stadt zur Erarbeitung und Durchführung
					einer Bestellung persönliche Daten erhebt, speichert oder sonst wie
					verarbeiten muss, sichert die Stadt deren streng vertrauliche Behandlung,
					insbesondere deren Nichtweitergabe an nicht mit der Durchführung der
					Bestellung befasste Dritte zu. Im Übrigen stimmt der Besteller mit seiner
					Bestellung einer Verarbeitung personenbezogener Daten zu.
§ 9
					Widerrufsbelehrung
1. Dem Besteller steht ein Widerrufsrecht nach
					§ 355 BGB zu. Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb
					von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
					oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt
					frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
					genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der
					Widerruf ist zu richten an: Stadt Mühldorf a. Inn, Stadtplatz 21, 84453
					Mühldorf a. Inn.
2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
					beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der
					Besteller die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
					verschlechtertem Zustand zurückgewähren muss der Besteller der Stadt
					insoweit ggf. Wertersatz leisten.
3. Sofern die vom Besteller bestellte
					Ware weniger als 40 € kostet, hat der Besteller im Falle des wirksamen
					Widerrufs die Kosten der Rücksendung zu tragen.
§ 10
					Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1.
					Erfüllungsort ist Mühldorf a. Inn
2. Ausschließlicher
					Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
					oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Mühldorf a. Inn.
3.
					Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen
					zwischen der Stadt und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik
					Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten eine oder mehrere
					Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
					sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
					Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
					berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung tritt an ihrer Stelle
					eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende Regelung. Das
					Gleiche gilt bei einer Regelungslücke.
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