Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet am kommenden Donnerstag, den 14.10.2010, von 17 - 19 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Pressemitteilung vom 11.10.10
1. Bauantrag von H&M genehmigt
Der Bauausschuss hat den Bauantrag des Bekleidungsunternehmens H&M genehmigt. Damit ist der Weg für den Baubeginn im kommenden Frühjahr endgültig frei. H&M hält im Wesentlichen an der derzeitigen Fassade fest. Lediglich im Erdgeschoss wird es drei große Glastüren geben, in den beiden darüber liegenden Stockwerken bleibt es bei der derzeitigen Fassadenstruktur. Die wird mit 14,40 Meter genauso hoch wie das benachbarte Gebäude, in dem ehemals eine Apotheke untergebracht war. Der Torbogen und damit die Durchfahrt zur Luitpoldallee bleibt im Original erhalten. Das gilt auch für den Eingang zur Frauenkirche, der entgegen den ursprünglichen Plänen nicht verändert wird, auch die alte Holztür wird nicht verschwinden. Auf zwei Etagen will H&M ab Herbst 2011 Kleidung verkaufen, im dritten Stockwerk werden Lager, Sozialräume und die Haustechnik untergebracht. Dem Unternehmen stehen dann 1513 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung.
Das schwedische Unternehmen H&M hat sich damit an die Auflagen des Bebauungsplans gehalten, lediglich einer Ausnahme musste der Bauausschuss zustimmen: Im hinteren Bereich überschreitet das Bekleidungsunternehmen die zulässige Wandhöhe von 8,80 Meter.
2. Teilaufhebung und 3. Änderung des Bebauungsplanes „Nordfriedhof“ – Satzungsbeschluss
Der Bau- und Umweltausschuss sprach dem Stadtrat die Empfehlung aus, allen vom Bau- und Umweltausschuss am 05.10.2010 vorbehandelten Punkten vollinhaltlich und ohne Änderungen zuzustimmen und für die Teilaufhebung und 3. Änderung des Bebauungsplanes „Nordfriedhof“ i.d.F.v. 10.11.2009 den Satzungsbeschluss zu fassen. Entgegen der zahlreichen Einwendungen und nach umfassender Abwägung vorgebrachter Belange, vorwiegend der Eheleute Maier, hat der Bau – und Umweltausschuss beschlossen, an seinen bisherigen Planungen festzuhalten.
3. 7. Änderung des Bebauungsplanes „GE/GI Teil I“
Verschiedene im Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Teil I“ seit 1991 angesiedelte und produzierende Firmen benötigen immer wieder Erweiterungsflächen.
Für die Erweiterung der Firma Agronorm erfolgte hierzu die Änderung dieses Bebauungsplanes im Jahre 2005. Für die Erweiterung der Firma Neimke wurde der Bebauungsplan im Jahr 2006 und 2007 geändert. Nun stellte das Vertriebszentrum Mühldorf GdbR einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Teil I“. An das bestehende Gebäude soll ein Anbau errichtet werden, der die Baugrenzen des Bebauungsplanes überschreitet. Die Schreinerei + Innenausbau GmbH, Alfons Wimmer, Am Industriepark 9 beantragt ebenfalls die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum derzeit gültigen Bebauungsplan. In Absprache mit dem Landratsamt Mühldorf a. Inn ist der Bebauungsplan auch aufgrund anderer Erweiterungswünsche ansässiger Firmen zu ändern.
Pressemitteilung vom 07.10.10
Die Stadt Mühldorf a. Inn und die Stadtbücherei Mühldorf sind nun auch auf Facebook zu finden. Auf den neuen Facebook-Seiten kann man sich über die neusten Termine, verlinkte News aus dem Mühldorfer Raum, Öffnungszeiten und vieles mehr informieren. Natürlich kann man auch „Fan“ werden und den „Gefällt mir“ -Button anklicken. Wer sich die Seiten gerne ansehen möchte, jedoch nicht bei Facebook angemeldet ist: einfach auf der Startseite der Stadt unter www.muehldorf.de dem Facebook-Logo folgen. Die Stadtbücherei findet man über einen entsprechenden Link auf der Bücherei-Homepage. Die Stadt Mühldorf ist außerdem seit einigen Monaten mit ihrer eigenen Facebook-Gruppe „I love Mühldorf a. Inn“ vertreten und erfreut sich bei den Mühldorfern und Mühldorferinnen auf Facebook, aber auch bei vielen Freunden aus aller Welt, großer Beliebtheit und hat bereits 381 Mitglieder.
Pressemitteilung vom 07.10.10
Die Südostbayernbahn erneuert die Gleise zwischen Dorfen und Thann-Matzbach. Am Samstag, den 09. Oktober 2010, entfallen deswegen ab 20 Uhr sechs Züge. Die Züge werden durch Busse ersetzt. Diese halten in Dorfen und Thann-Matzbach am Bahnhofsvorplatz. Für die Fahrgäste verlängert sich die Reisezeit wegen des Schienenersatzverkehrs um bis zu 30 Minuten. Außerdem fahren in München die Züge in Richtung Mühldorf zum Teil um bis zu 20 Minuten früher ab. Der Bus von Mühldorf nach Simbach wird auf den Zug aus München warten und um 01:35 Uhr abfahren.
Anlage (PDF, 121 kB)
Pressemitteilung vom 06.10.10
am 05.10.2010 um 17 Uhr
1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2. Annahme der Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 07.09.2010 (öffentlicher Teil)
3. Bauanträge
4. Teilaufhebung und 3. Änderung des Bebauungsplanes „Nordfriedhof“
- Satzungsbeschluss -
5. 7. Änderung des Bebauungsplanes „GE / GI Teil I“ - Änderungsbeschluss –
6. Abstufung gem. Art. 7 BayStrWG zum beschränkt - öffentlichen Weg „Trautmühlenstraße“, Fl. Nr. 1071, Fl. Nr. 1072, Fl. Nr. 1291, Gemarkung Mühldorf a. Inn
7. Bekanntmachungen
Pressemitteilung vom 01.10.10
am 06.10.2010 um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses
1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2. Genehmigung der Niederschrift der Haupt- und Kulturausschusssitzung vom 08.09.2010 (öffentlicher Teil)
3. Kulturarbeit in der Stadt Mühldorf a. Inn;
Erörterung mit dem Kulturarbeitskreis
4. Jahresbericht des Kulturreferenten Rainer Schratt
5. 30-jähriges Jubiläum Stadtbücherei
6. Bekanntmachungen
Pressemitteilung vom 01.10.10
Karte des Jahres 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit
In diesem Jahr erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält
auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Wird während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte benötigt, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.
Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche
Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen, z. B. Eintragung der Steuerklasse I ab 2011, weil die Ehe in 2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung
für die Steuerklasse III weggefallen ist. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse
II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für
Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.
Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert (z. B. geringere
Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes
aus Vermietung und Verpachtung), kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung
des Freibetrags kann beim Finanzamt beantragt werden.
Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahr 2012) müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren. In diesem Zusammenhang wechselt ab dem Jahr 2011 die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel,
Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Finanzämter können bereits im Jahr 2010 zuständig werden, falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen. Dadurch entfällt für diese Fälle der Kontakt mit den Städten und Gemeinden. Für Änderungen der Meldedaten an sich
(z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.
Für das neue Verfahren müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die IdNr mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit Hilfe dieser Informationen werden dem Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Daten des Arbeitnehmers elektronisch durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.
Hat das Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber die erforderlichen Informationen (Geburtsdatum und IdNr) zum Abruf der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bereits vor. Diese wurden auf der Lohnsteuerkarte2010 oder auf der Ersatzbescheinigung des Jahres 2011 aufgedruckt.
Mehr Informationen finden Sie unter www.elster.de
Pressemitteilung vom 29.09.10
1. Niederlegung des Stadtrats-Mandats durch Werner Groß und Alexander Pfeiffer abgelehnt
Die Stadträte Werner Groß und Alexander Pfeiffer beantragten die Niederlegung ihres Stadtratsmandats aus beruflichen Gründen. Der Stadtrat lehnte den Antrag von Werner Groß mit 11:11 Stimmen und den von Alexander Pfeiffer mit 13:9 Stimmen ab.
2. 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe – und Industriegebiet Teil I“
Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbe – und Industriegebiet Teil I“ gefasst. Gegenstand war eine Änderung der Zufahrtsbereiche. Um nämlich die verbleibenden freien Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes besser verwerten zu können, war es erforderlich die Zufahrtsbereiche zu ändern. Zum einen soll eine weitere Zufahrt von der Äußeren Neumarkter Straße geschaffen werden, zum anderen ist eine Anbindung vom Wendeplatz Am Industriepark 27 bzw. 29 in Richtung Osten notwendig
3. 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Oberes Stadtfeld Teil I“
Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Ansiedelung eines Fast-Food-Restaurants mit einem Rund-um-die-Uhr-Betrieb (Drive-In-Spur) zu schaffen. Hierzu ist es erforderlich, die Lärmwerte anzupassen und kurzfristig eine temporäre Erschließung zu ermöglichen. Mittelfristig soll die Einmündungssituation der geplanten Erschließungsstraße-Nord in die Kreisstraße MÜ 6 durch die Schaffung einer Abbiegespur verbessert werden.
4. Aufnahme eines Kredits bei der KfW Bank, Programm 207
Die „Zentrale Hauptschule“ in der Konrad-Adenauer-Str. 9 wird derzeit energetisch generalsaniert sowie umgebaut. In dem so genannten Zentralgebäude sind alle Einrichtungen für einen Ganztageszug vorgesehen. Nachdem in der Haushaltssatzung 2010 eine Kreditermächtigung von 3.170 T€ festgesetzt wurde, soll auf Vorschlag der Kämmerei ein Direktkredit von der KfW – Bank in Höhe von 1 Mio. € beantragt werden. Das Sonderprogramm Investitionsoffensive Infrastruktur (207) ermöglicht den Kommunen für Schulen einen Direktkredit mit besonders günstigen Zinskonditionen.
Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, einen Kredit bei der KfW – Bank aus dem Programm Investitionsoffensive Infrastruktur (207) in Höhe von 1 Mio. € zu beantragen. Es ist eine Darlehenslaufzeit von 20 Jahren bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren zu wählen.
Pressemitteilung vom 28.09.10
Die öffentlichen Toiletten in der Tiefgarage (1. Untergeschoss) sind ab 01.10.2010 geöffnet.
Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Toiletten:
Montag bis Sonntag 06:00 - 20:00 Uhr
Tiefgargage:
Montag bis Samstag 06:00 - 23:00 Uhr
Zusätzlich Sonntag 06:00 - 21:00 Uhr
Pressemitteilung vom 27.09.10
am 23. September 2010 um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses
1. Genehmigung der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 29.07.2010 (öffentlicher Teil)
2. Niederlegung eines Ehrenamtes;
Antrag von Stadtrat Werner Groß
3. Niederlegung eines Ehrenamtes;
Antrag von Stadtrat Alexander Pfeiffer
4. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn
5. Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld“
5. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Teil I“ gemäß § 13 BauGB
6. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Oberes Stadtfeld Teil I“ gemäß
§ 13 BauGB
7. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn
2. Änderung des Bebauungsplanes „Baugebiet an der Brunnhuber-, Dörfl- und Mößlinger Straße
8. Kreditaufnahme KfW – Bank;
Kommunalkredit – Investitionsoffensive Infrastruktur (207)
9. Altstadtfest und Schützen- und Trachtenzug;
Erörterung des Sachstandes
10. Bekanntmachungen
Pressemitteilung vom 16.09.10
Private Kläger, vor allem Landwirte, der Bund Naturschutz und die Jagdgenossenschaft Lengdorf sind die Hauptkläger gegen den Autobahnabschnitt zwischen Pastetten und Dorfen. An bis zu vier Verhandlungstagen am 14. und 15. Oktober und am 21. und 22. Oktober wird sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) unter Leitung von Dr. Erwin Allesch mit den Klagen befassen.
Der Bürgermeister der Stadt Mühldorf und Vorsitzende des Vereins Ja zur A 94 Günther Knoblauch hofft, dass der VGH bei seiner Linie bleiben und die Trasse Pastettem-Dorfen für rechtens erklären wird. "Das Gericht hat alle Fragen in den letzten Verhandlungen über den Abschnitt Forstinning – eine klare Position bezogen. An diese gilt es nun anzuknüpfen!“
Neue naturschutzrechtliche Argumente gegen den Abschnitt Pastetten-Dorfen dürften kaum vorgebracht werden können. Bürgermeister Knoblauch rechnet damit, dass es bis Herbst 2011 Baurecht geben wird.
Pressemitteilung vom 09.09.10
Zuschuss für den Neubau des Tierheims in Winhöring
Der Finanz – und Grundstücksausschuss hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, sich an dem Neubau des Tierheims in Winhöring mit einem zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro zu beteiligen. Der Fundtiervertrag zwischen der Stadt Mühldorf a. Inn und dem Tierheim bleibt von dieser Entscheidung unberührt.
Pressemitteilung vom 09.09.10
1. 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe – und Industriegebiet Teil I“
Der Bau – und Umweltausschuss hat in seiner letzten Sitzung den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbe – und Industriegebiet Teil I“ gefasst. Gegenstand war eine Änderung der Zufahrtsbereiche. Um nämlich die verbleibenden freien Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes besser verwerten zu können, war es erforderlich die Zufahrtsbereiche zu ändern. Zum einen sollte eine weitere Zufahrt von der Äußeren Neumarkter Straße geschaffen werden, zum anderen ist eine Anbindung vom Wendeplatz Am Industriepark 27 bzw. 29 in Richtung Osten notwendig
2. 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Oberes Stadtfeld Teil I“
Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Ansiedelung eines Fast-Food-Restaurants mit einem Rund-um-die-Uhr-Betrieb (Drive-In-Spur) zu schaffen. Hierzu ist es erforderlich, die Lärmwerte anzupassen und kurzfristig eine temporäre Erschließung zu ermöglichen. Mittelfristig soll die Einmündungssituation der geplanten Erschließungsstraße-Nord in die Kreisstraße MÜ 6 durch die Schaffung einer Abbiegespur verbessert werden.
Der Bau – und Umweltausschuss hat sich für die Änderung ausgesprochen und dem Stadtrat eine gleichlautende Beschlussfassung empfohlen.
3. Vergabe eines Straßennamens für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“
Aufgrund eines vom Landratsamt genehmigten und bereits begonnenen Bauvorhabens in diesem Baugebiet ist es erforderlich der dazugehörigen Erschließungsstraße einen Namen zu geben, um eine Hausnummer zuteilen zu können. Die Straße wird künftig Bürgermeister-Mühlbauer-Straße heißen.
4. Straßenwidmungen
Der Bau – und Umweltausschuss hat zudem Eigentümerwege und Straßen gewidmet. Darunter die Steigleichnerstraße (zur Ortsstraße), die Dörflstraße (zur Ortsstraße) und Eigentümerwege im Bereich der Steiglechner – und Brunnhuberstraße. Des weiteren wurde die Oberhofener Straße zur Ortsstraße abgestuft.
Pressemitteilung vom 09.09.10
Bedarfsanerkennung für neuen Waldorfkindergarten in der Oderstraße, Mühldorf a. Inn
Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V. als Träger des Waldorf-Kindergartens beabsichtigt in der Oderstraße in Mühldorf a. Inn einen neuen Kindergarten zu errichten. Der Bauplan ist derzeit in Bearbeitung und die Vorbereitungen für die Beantragung der FAG-Fördermittel haben begonnen. Obwohl es sich hier um einen Ersatzbau für den bisherigen Kindergarten handelt, ist für das neue Kindergartengebäude eine eigene Bedarfsanerkennung notwendig. Die bisher ausgesprochene Bedarfsanerkennung ist nur für den Waldorf-Kindergarten in der Töginger Straße in Mühldorf a. Inn gültig.
Der Waldorf-Verein hat mit Schreiben vom 11.08.2010 für den neuen Waldorf-Kindergarten in der Oderstraße in Mühldorf a. Inn die Bedarfsanerkennung für 35 Plätze beantragt.
Der Haupt- und Kulturausschuss hat deshalb beschlossen dem Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V. Mühldorf a. Inn für den neuen Waldorf-Kindergarten in der Oderstraße eine unbefristete Bedarfsanerkennung für 35 Plätze zu erteilen.
Pressemitteilung vom 09.09.10
Die Ferien sind vorbei und für viele Kinder hat jetzt der „Ernst des Lebens“ begonnen. Wer keinen Büchereiausweis in seiner Schultüte gefunden hat, hat noch bis zum 25. September die Gelegenheit, einen zu bekommen! Im Rahmen der Aktion „Büchereiausweis für die Schultüte“ können Schulkinder, die gerade in die erste Klasse gekommen sind, kostenlos angemeldet werden. Einfach mit den Eltern (Erziehungsberechtigten) in die Stadtbücherei Mühldorf kommen. Es muss nur ein Anmeldeformular ausgefüllt werden und ein gültiger Personalausweis mit Adressnachweis vorgezeigt werden. Und: es lohnt sich! Tausende Bücher, Filme, Spiele u.v.m. warten darauf ausgeliehen zu werden. Unter allen Kindern, die an der Aktion teilgenommen haben, verlost die Stadtbücherei im Kornkasten 10 Leserucksäcke.
Pressemitteilung vom 09.09.10
vom 13. - 15.09.2010 von jeweils 10 - 18 Uhr im Fletz vor dem großen Sitzungssaal
Wer hat sie nicht, die kleinen Schätze in Vitrinen, an der Wand oder auf Dachböden und Keller, liebgewordene Erbstücke der Eltern und Großeltern? Trotz des meist
unübertrefflichen ideellen Wertes, steht häufig die Frage nach dem aktuellen Marktwert im Raum. Diese Frage, sowie der kunsthistorische Hintergrund einzelner
Objekte, beantwortet Ihnen ein mehrköpfiges Sachverständigenteam vom Auktionshaus von Reibnitz aus Pfarrkirchen.
Von Montag 13.09. bis Mittwoch 15.09.2010 können die Besucher jeweils von 10:00 – 18:00 Uhr ihre Schätze, u.a. aus den Bereichen moderne und antike Kunst,
Volkskunst, Schmuck und Juwelen von drei Sachverständigen kostenlos nach Kunst
oder Trödel sortieren lassen.
Ähnlich dem Vorgehen in einem Auktionshaus soll die Bewertung bei den Gutachtertagen erfolgen. Nach einer ausführlichen Sichtung der mitgebrachten
Familienschätze wird versucht, eine erste Einschätzung bezüglich Entstehungszeit/Epoche, regionale Zugehörigkeit, eventuell Künstler, Originalität und
Erhaltungszustand abzulegen. So rasch wie möglich wird versucht, notfalls mittels Literatur, Internet und Erfahrungswerten, die Kunstgegenstände vorerst mündlich zu bewerten.
„Wir sind immer wieder überrascht, welche Schätze aus den Ecken und Schubladen
der Häuser und Wohnungen, der Dachböden und Keller ans Licht gebracht werden. Die Leute wissen oft gar nicht, was Sie tlw. für wertvolle Stücke zu Hause haben“,
sagt der öffentlich bestellte und vereidigte Auktionator von Reibnitz.
Manche Objekte, die sich bereits bei der Begutachtung als wertvoll entpuppen, entwickeln sich bei der Auktion zu einer kleinen Sensation. So brachte, zum Beispiel,
eine Dame einen alten, einzelnen Porzellanteller mit auffällig schöner Bemalung, aber ohne Markenbezeichnung, zum Schätzerteam. Bei den Recherchen stellte man fest, dass es sich um einen „Künersberger“ Teller handeln musste. Er gelangte in der Auktion mit 700 € zum Aufruf und konnte bei einem Bietgefecht schließlich einen Preis von 2.625 € erzielen. Als absolutes Highlight stellte sich ein unsigniertes,
niederländisches Gemälde heraus. Aufgerufen wurde es mit 1.800 €, der Hammerpreis lag schließlich bei 33.750 €.
Pressemitteilung vom 09.09.10
In der Stadt Mühldorf a. Inn finden dieses Jahr an folgenden Tagen Bürgerversammlungen statt:
Mittwoch, 13. Oktober 2010, 20.00 Uhr in der Gaststätte „Spirkl“, Auerstraße 14
Donnerstag, 14. Oktober 2010, 20.00 Uhr in der Gaststätte „Alpenrose“ Töginger Str. 76
Freitag, 15. Oktober 2010, 20.00 Uhr im „Haberkasten“, Fragnergasse 3
Montag, 18. Oktober 2010, 20.00 Uhr in der Gaststätte „Jettenbacher Hof“, Münchener Straße 15
Die Bürgerversammlung gibt allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Mühldorf a. Inn die Gelegenheit, sich über aktuelle kommunalpolitische Themen zu informieren und ihre Meinung zu äußern.
Pressemitteilung vom 09.09.10
Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet am 16.09.2010 von 17 Uhr bis 19 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Pressemitteilung vom 07.09.10
Mehr als 15.000 Besucher auf dem Mühldorfer Stadtplatz
Er war wieder einer der Höhepunkte des Mühldorfer Volksfests: der 19. Schützen- und Trachtenzug! Bei strahlendem Sonnenschein kamen die schönen Gewänder der Gäste aus nah und fern bestens zur Geltung. Rund 2.700 Trachtler und Schützen waren in diesem Jahr beim traditionellen Auszug dabei. Zehn Kapellen, sowie 70 Fußgruppen und Festwagen zogen durch Mühldorf. Sie kamen nicht nur aus der Region, sondern aus Baden-Württemberg, Hessen, dem Allgäu, Südtirol und Österreich oder Ungarn. Neben den zahlreichen Schützenvereinen des Schützengaus Mühldorf nahmen auch große Abordnungen der Nachbargaue Dorfen, Erding, Altötting, Rosenheim und Vilsbiburg teil. Insgesamt konnten die Mühldorfer 13 Gauschützenmeister begrüßen. Schützenhilfe erhielten die heimischen Vereine aus Niedersachsen sowie aus Tirol. 12 Musikkapellen, unter ihnen auch die Trachtenkapelle aus dem Südtiroler Waidbruck und viele Kutschen und Themenwägen sowie Reitergruppen rundeten zusammen mit Trachtenvereinen aus dem fränkischen Effeltrich, aus Crailsheim, aus dem hessischen Lauterbach und aus Fischerbach im Schwarzwald den großen Festzug ab. Erstmals kam auch die italienische Folkloregruppe Borgo San Panfilo aus Sulmona in den Abruzzen.
Ein besonderes „Schmankerl“ wartete bereits am Sonntagvormittag um 10.30 Uhr auf die Besucher des Internationalen Schützen- und Trachtenzuges, als sich die auswärtigen Gruppen zum Bürgermeisterempfang vor dem Rathaus trafen und heimatliches Brauchtum präsentierten.
Nach dem Festzug fand auf dem Sportplatz des TSV 1860 Mühldorf das große Salutschießen statt, das alljährlich den Abschluss der Veranstaltung bildet.
Pressemitteilung vom 07.09.10
am 07.09.2010 um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses
1. Annahme der Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 06.07.2010 (öffentlicher Teil)
2. Bauanträge
3. 5. Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld“
- Satzungsbeschluss –
4. 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „GE / GI Teil I“ - Änderungsbeschluss -
5. 2. Änderung des Bebauungsplanes „Oberes Stadtfeld Teil I“ - Billigungsbeschluss -
6. 2. Änderung des Bebauungsplanes „Baugebiet an der Brunnhuber-, Dörfl- und Mößlinger Straße“
7. Umnutzung der Haupt- und Zentralschule zur Grundschule, Außenanlagen – Pausenhof
8. Vergabe eines Straßennamens für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“
9. Widmung gem. Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße
„Steiglechnerstraße“, Fl. Nr. 515/24, Gemarkung Mößling
10. Widmungen gem. Art. 6 BayStrWG zu Eigentümerwegen „Steiglechnerstraße“, Fl. Nr. 487/18, 488, 512, 515/34, 500/24, 515/37, 515/38 515/23, Gemarkung Mößling
11. Widmungen gem. Art. 6 BayStrWG zu Eigentümerwegen „Brunnhuberstraße“, Fl. Nr. 620/10, 620/4, 486/18, 620/32, 487/3, 620/26, 487, 620/19, 620/15, Gemarkung Mößling
12. Widmung gem. Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße
„Dörflstraße“, Fl. Nr. 489, Gemarkung Mößling
13. Abstufung gem. Art. 7 BayStrWG zur Ortsstraße
„Oberhofener Straße“, Fl. Nr. 110, 130 (südliches Teilstück), Gemarkung Mößling
14. Bekanntmachungen
Pressemitteilung vom 02.09.10