Das Jugendzentrum Mühldorf JUZ M24 hat weitere Angebote für die Kinder und Jugendliche geplant. Das nächste Angebot ist eine Schoko-Kirsch-Muffins-Tüte „to go“. Am Samstag, 27. Februar, zwischen 13 und 19 Uhr kann die Tüte zum Selberbacken am Haupteingang des Jugendzentrums Mühldorf, Mühlenstr. 24, kontaktlos abgeholt werden. In der Tüte sind alle Zutaten zum Selberbacken eingepackt. Für das Anleitungsvideo den QR-Code mit dem Handy einscannen und es öffnet sich ein Backvideo und los geht´s. Dieses Angebot ist geeignet für Kinder und Jugendliche vom Grundschulalter bis 17 Jahre und kostenlos.
Pressemitteilung vom 18.02.21
Die „to-go“-Tüten mit Videoanleitung des Jugendzentrums M24 Mühldorf kommen gut an. Das nächste Angebot ist ein Nudelgericht mit Cherrytomaten und Feta-Käse zum Selberbacken. Am Samstag, 20. Februar, zwischen 13 und 19 Uhr kann eine Tüte mit allen Zutaten kostenlos am Haupteingang des Jugendzentrums Mühldorf, Mühlenstr. 24, kontaktlos abgeholt werden. Für das Anleitungsvideo den QR-Code mit dem Handy einscannen, es öffnet sich ein Video mit der genauen Anleitung. Dieses Angebot ist für Kinder und Jugendliche vom Grundschulalter bis etwa 17 Jahre geeignet.
Pressemitteilung vom 18.02.21
62. Vorlesewettbewerb 2020/2021: Regionalentscheid digital per Video
Wer ist die beste Vorleserin oder der beste Vorleser der Kreisstadt bzw. des Landkreises Mühldorf a.
Inn? Der Regionalentscheid der 62. Runde des Vorlesewettbewerbs findet in diesem Jahr digital per
Video-Einreichung statt. Die drei Schulsieger*innen des Landkreises konnten ihren Vorlesebeitrag bis
Mitte Februar aufzeichnen und über das Video-Portal des Wettbewerbs hochladen.
Der Regionalentscheid wird von der Stadtbücherei Mühldorf a. Inn organisiert. Die Jury, bestehend aus
Heinz Kasulke von Bücher Herzog, Pia Liedtke von Radio Regenbogen sowie Christiane Müller und
Regina Kaiser von der Stadtbücherei, sichtet und bewertet alle eingereichten Video-Beiträge und wird
am 2. März das Ergebnis bekanntgeben. Wegen der Pandemie wird es keine gemeinsame Jurysitzung
geben.
An den Vorlese-Entscheiden der Städte und Landkreise beteiligen sich in diesem Jahr bundesweit mehr
als 4.300 Schulsieger*innen. Der seit 1959 stattfindende Vorlesewettbewerb ist einer der größten
Schülerwettbewerbe Deutschlands. In diesem Jahr waren rund 350.000 Schülerinnen und Schüler der
6. Klassen am Start. Er wird von der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des
Deutschen Buchhandels veranstaltet und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.
Ziele des Vorlesewettbewerbs sind, die Begeisterung für Bücher in die Öffentlichkeit zu tragen, Freude
am Lesen zu wecken sowie die Lesekompetenz von Kindern zu stärken. Der Wettbewerb wird gefördert
vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch in diesem Jahr unterstützen
darüber hinaus die experimenta gGmbH und vier Sparda-Regionalbanken die Aktion.
Die Etappen führen von der Schule über Stadt-/Kreis-, Bezirks- und Länderebene bis zum Bundesfinale,
das voraussichtlich im Juni 2021 in Berlin stattfinden wird. Die rund 600 Regionalwettbewerbe werden
von Buchhandlungen, Bibliotheken, Schulen oder anderen kulturellen Einrichtungen organisiert.
Alle teilnehmenden Kinder erhalten eine Urkunde und einen Buchpreis. Der Sieger oder die Siegerin
des Kreiswettbewerbs darf beim nachfolgenden Bezirksentscheid antreten. Aktuelles zum 62.
Vorlesewettbewerbs sowie alle Infos, Termine und Teilnehmerschulen sind auf der Internetseite
www.vorlesewettbewerb.de zu finden.
Weitere Infos:
Entscheidung im Vorlesewettbewerb 2020/2021
Landkreis: Mühldorf a. Inn
Termin: 1.3. 2021
Veranstalter: Stadtbücherei Mühldorf a. Inn
Kontakt: Regina Kaiser (Büchereileitung) 08631 612286, regina.kaiser@muehldorf.de
Medienvertreter*innen sind herzlich eingeladen, über den digitalen Lesewettstreit zu berichten.
Interviews mit Jurymitgliedern können gerne auf Wunsch vorab vereinbart werden.
Börsenverein des Deutschen Buchhandels, E-Mail: info@vorlesewettbewerb.de.
Social Media
Facebook: www.facebook.com/vorlesewettbewerb.de
Instagram: https://www.instagram.com/vorlesewettbewerb/
Pressemitteilung vom 15.02.21
Der für Dienstag, 16. März, geplante Mittefastenmarkt am Stadtplatz muss coronabedingt leider entfallen, das teilt die Stadtverwaltung Mühldorf mit.
Pressemitteilung vom 11.02.21
Wer möchte seiner Freundin oder seinem Freund, oder aber seinen Eltern am Valentinstag ein selbstgebasteltes Geschenk überreichen? Am Samstag, 13. Februar, kann zwischen 13 und 19 Uhr eine Valentinstag-Basteltüte zum Selberbasteln am Haupteingang des Jugendzentrums
M24, Mühlenstr. 24, kontaktlos abgeholt werden.
In der Tüte sind alle benötigten Materialien eingepackt, die Tüte ist kostenlos. Für das Anleitungsvideo den QR-Code mit dem Handy von der Basteltüte einscannen, es öffnet sich ein Video in Instagram und los geht´s. Dieses Angebot ist geeignet für Kinder und Jugendliche vom
Grundschulalter bis 17 Jahre.
Pressemitteilung vom 11.02.21
Unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden
Gemäß der Hundesteuersatzung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn vom 18.10.2016 wird die Hundesteuer für das Jahr 2021 am 01.März 2021 fällig. Um unnötige Verwaltungs- und Versandkosten zu vermeiden, werden keine Hundesteuerbescheide versandt.
Die Jahressteuer beträgt 50,00 € pro Hund, für jeden weiteren Hund 80,00 € und für Kampfhunde 600,00 €. Zur Hälfte ermäßigt ist die Steuer für Zuchthunde und für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden sowie für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins. Hundehalter, die einen sog. Hundeführerschein besitzen, wird die Steuer für jeden Hund unbegrenzt in Höhe von 10,00 € jährlich erlassen.
Die Steuer ist bis zum 01.03.2021 an die Stadtkasse Mühldorf a. Inn zu überweisen. Bei bestehender Einzugsermächtigung wird der Betrag durch die Stadtkasse abgebucht. Bisher nicht zur Hundesteuer herangezogene Hunde sind umgehend im Rathaus, Steueramt, Huterergasse 4, Zi.Nr. C 104. anzumelden.
Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund im Laufe eines Kalenderjahres im Stadtgebiet hält. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel entnommen werden. Für Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Ulrike Reisbeck unter Telefon 08631/ 612-305 wenden.
Pressemitteilung vom 05.02.21
Unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden
Gemäß der Hundesteuersatzung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn vom 18.10.2016 wird die Hundesteuer für das Jahr 2021 am 01.März 2021 fällig. Um unnötige Verwaltungs- und Versandkosten zu vermeiden, werden keine Hundesteuerbescheide versandt.
Die Jahressteuer beträgt 50,00 € pro Hund, für jeden weiteren Hund 80,00 € und für Kampfhunde 600,00 €. Zur Hälfte ermäßigt ist die Steuer für Zuchthunde und für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden sowie für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins. Hundehalter, die einen sog. Hundeführerschein besitzen, wird die Steuer für jeden Hund unbegrenzt in Höhe von 10,00 € jährlich erlassen.
Die Steuer ist bis zum 01.03.2021 an die Stadtkasse Mühldorf a. Inn zu überweisen. Bei bestehender Einzugsermächtigung wird der Betrag durch die Stadtkasse abgebucht. Bisher nicht zur Hundesteuer herangezogene Hunde sind umgehend im Rathaus, Steueramt, Huterergasse 4, Zi.Nr. C 104. anzumelden.
Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund im Laufe eines Kalenderjahres im Stadtgebiet hält. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel entnommen werden. Für Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Ulrike Reisbeck unter Telefon 08631/ 612-305 wenden.
Pressemitteilung vom 05.02.21
Eine Geschenkidee vom Jugendzentrum Mühldorf: Ein Mobile aus Salzteig basteln. Am Dienstag, 9. Februar, zwischen 13 und 18 Uhr kann eine Basteltüte zum Selberbasteln am aupteingang des Jugendzentrums M24, Mühlenstr. 24, kontaktlos abgeholt werden. In der Tüte sind alle benötigten Materialien eingepackt, die Tüte ist kostenlos. Für das Anleitungsvideo den QR-Code mit dem Handy von der Basteltüte einscannen - es öffnet sich ein Video in Instagram und los geht´s. Dieses Angebot ist geeignet für Kinder und Jugendliche vom Grundschulalter bis 17 Jahre.
Pressemitteilung vom 05.02.21
Die Angebote des Jugendzentrums M24 Mühldorf kommt gut an. Als neues Angebote gibt es am Samstag, 6. Februar, zwischen 14.30 und 20 Uhr eine Pizza-Tüte „to-go“ am Haupteingang des Jugendzentrums M24, Mühlenstr. 24, kontaktlos abgeholt werden. In der Tüte sind alle Zutaten zum Selberbacken eingepackt und kostenlos. Für das Anleitungsvideo den QR-Code mit dem Handy einscannen und somit öffnet sich ein Video in Instagram. Dieses Angebot ist geeignet für Kinder und Jugendliche vom Grundschulalter bis 17 Jahre.
Pressemitteilung vom 05.02.21
Wahlbeteiligung bei 13,7 Prozent – 15 Mitglieder im neuen Gremium
Die als Onlinewahl durchgeführte Wahl zum ersten Jugendparlament der Kreisstadt Mühldorf a. Inn fand von 25. bis 31. Januar statt, von den knapp 2.000 Wahlberechtigten beteiligten sich 274 Jugendliche und junge Erwachsene an der Wahl, das ist eine Quote von 13,7 Prozent.
15 Mitglieder wurden gewählt, hier das Ergebnis (in alphabetischer Reihenfolge):
Natascha Artinger, Studentin TH Rosenheim, Campus Mühldorf, Studiengang Soziale Arbeit, Mitarbeitende in einem Wohnheim für Behinderte; Fabian Bartsch, Student Hochschule München Betriebswirtschaft; Theresa Enzinger, Schülerin Ruperti-Gymnasium Mühldorf; Annemarie Kraft, Schülerin Ruperti-Gymnasium Mühldorf Abitur 2020; Anna-Maria Lechner, Schülerin Gymnasium Waldkraiburg; Nikolai Maximilian Leunig, Studium der Zahnmedizin; Valentin Maier, Schüler Ruperti-Gymnasium Mühldorf; Mohammad Mohammadi, Schüler Ruperti-Gymnasium Mühldorf; Paul Obermayer, Schüler Ruperti-Gymnasium Mühldorf; Marion Pscheidl, Auszubildende Werkzeugmechanikerin; Emilia Schörghuber, Studentin Uni Regensburg (BWL); Clara Seidl, Studentin Soziale Arbeit; Selina Seifinger, Schülerin Maria-Ward-Realschule Altötting; Linus Spörl, Schüler Ruperti-Gymnasium Mühldorf; Leonie Strobl, Schülerin Ruperti-Gymnasium Mühldorf;
Pressemitteilung vom 01.02.21
Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 eine Entlastung bei den Elternbeiträge in Kindertagseinrichtungen für die Monate Januar und Februar beschlossen. Die Entscheidung sieht vor, dass Eltern, die die Notbetreuung an nicht mehr als fünf Tagen pro Monat in Anspruch genommen haben, die Beiträge in voller Höhe erstattet bekommen. Der Beitragsersatz wird durch den Freistaat und anteilig durch die Kommunen getragen.
Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn setzt für Februar die Gebührenabbuchung aus und erstattet allen, die im Januar maximal 5 Tage die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, die Gebühren zurück. Bei einem Besuch der Notbetreuung an mehr als fünf Tagen, sieht die Staatsregierung keine Erstattung vor. Der Stadtrat wird sich daher in seiner Sitzung Ende Februar mit der anteiligen Berechnung der Gebühren bei Inanspruchnahme der Notbetreuung an mehr als fünf Tagen befassen. Die betroffenen Eltern erhalten im Anschluss daran, die Informationen zur Gebührenerhebung in der Notbetreuung.
Pressemitteilung vom 28.01.21
Die Stadtverwaltung Mühldorf a. Inn teilt mit, dass die Finanzausschusssitzung am 01.02.2021 und die Hauptausschusssitzung am 3. Februar entfallen. Die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 2. Februar findet ab 17 Uhr im Stadtsaal statt.
Pressemitteilung vom 27.01.21
Kostenlose Verteilung am Donnerstagnachmittag im Haberkasten
Pflegende Angehörige bekommen aktuell drei FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Masken können von Mühldorferinnen und Mühldorfern am kommenden Donnerstag, 28. Januar, von 15 bis 18 Uhr im Haberkasten abgeholt werden. Bitte ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung mitbringen!
Gleichzeitig können sich bedürftige Mühldorferinnen und Mühldorfer ebenfalls ihre kostenlosen FFP2-Masken abholen, bitte Berechtigungsnachweis nicht vergessen!
Und auch wer noch FFP2-Masken zum Selbstkostenpreis kaufen möchte (4 Stück für 5 Euro), kann dies am kommenden Donnerstag nachholen. Achtung: Hauptwohnsitz muss in der Kreisstadt Mühldorf a. Inn sein, bitte Personalausweis nicht vergessen!
Pressemitteilung vom 26.01.21
Am Donnerstag, den 28.Januar, wird am Stadtberg im Bereich Einmündung in die Münchener Straße ein defekter Schmutzwasserschachtdeckel saniert.
Im Zuge der Arbeiten wird der bestehende Kanal für eine folgende Kanalsanierung /Inlinersanierung vermessen.
Der Fahrverkehr fließt bergauf in gewohnter Weise, der stadteinwärts fließende Verkehr auf der Münchener Straße stadteinwärts wird ab der Kreuzung Mühlenstraße über die Mühlenstraße, Bahnhofplatz, Bahnhofstraße, Innere- Neumarkter-Straße umgeleitet.
Die Arbeiten beginnen am Donnerstag, 28. Januar, um ca. 8:30 Uhr und sollen bis zum frühen Nachmittag abgeschlossen sein. Die Stadtverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Pressemitteilung vom 26.01.21
Die für Mittwoch, 10. Februar, geplante Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wird voraussichtlich auf Mittwoch, 10. März, verschoben, das teilt die Stadtverwaltung mit.
Pressemitteilung vom 26.01.21
Um die Versorgung mit Medien zu ermöglichen, wird wieder ein Abholservice der Stadtbücherei eingerichtet. Los geht’s in KW 4. Voraussetzung ist ein gültiger
Büchereiausweis der Stadtbücherei Mühldorf.
Über den Online-Katalog können kostenlos bis zu 15 Medien (Bücher, Zeitschriften, AV-Medien) bestellt werden. Das Team der Bücherei stellt die Medien bereit. Sie können dann nach Absprache Dienstag bis Freitag gegen Vorlage des Büchereiausweises persönlich abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt kontaktlos durch
ein Fenster zur Fragnergasse. Die Rückgabe von Medien ist bei der Abholung möglich. Es besteht Maskenpflicht mit FFP2-Masken.
Pressemitteilung vom 22.01.21
Zweiter Termin am Montagnachmittag von 15 bis 18 Uhr im Haberkasten

Am Freitagvormittag kamen schon zahlreiche Mühldorfer Bürgerinnen und Bürger, um sich mit den FFP2-Masken, die die Kreisstadt Mühldorf a. Inn zum Selbstkostenpreis anbietet, einzudecken. „Ich freue mich, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung den Maskenverkauf so hervorragend organisiert haben“, betont 1. Bürgermeister Michael Hetzl. „Es kam durch die gute Vorbereitung zu keiner Schlangenbildung und auch die Registrierung, der Verkauf und die Ausgabe der FFP2-Masken klappten absolut konform zu den infektionsschutzrechtlichen Vorgaben.“
Aufgrund der großen Nachfrage gibt es am kommenden Montag, 25. Januar, von 15 bis 18 Uhr nochmals die Möglichkeit, vier FFP2-Masken zum Preis von 5 Euro pro Person zu kaufen. Bitte das Geld und den Personalausweis nicht vergessen! Die Käufer müssen in Mühldorf gemeldet sein, können gerne auch für Freunde und Bekannte die Masken erstehen, hier bitte den zusätzlichen Personalausweis nicht vergessen.
Bedürftige Mühldorfer dürfen sich ebenfalls am Montag von 15 bis 18 Uhr ihre kostenlosen FFP2-Masken abholen, hier bitte an den Nachweis der Bedürftigkeit denken und diesen mitbringen. „Mit dieser Aktion wollen wir die Grundversorgung der Mühldorferinnen und Mühldorfer mit den FFP2-Masken sicherstellen“, so Hetzl weiter. „Ich freue mich, dass wir hier als Stadtverwaltung helfen können.!
Pressemitteilung vom 22.01.21
Online-Wahl: 15 Mitglieder werden gewählt
Die Wahl des Jugendparlaments findet im Wahlzeitraum vom 25. bis 31. Januar 2021 ausschließlich als internetbasierte Online-Wahl statt. Aufgrund der aktuellen Coronasituation können keine Online-Wahllokale eingerichtet werden.
Die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten - alle Personen, die am Wahltag zwischen 14 und 23 Jahre alt und mit Hauptwohnsitz in Mühldorf a. Inn gemeldet sind - haben durch schriftliche Wahlbenachrichtigung ihre persönlichen Zugangsdaten (Wähler-ID und Passwort) erhalten.
Das Jugendparlament der Kreisstadt Mühldorf a. Inn besteht aus 15 Mitgliedern, die mittels virtuellem Online-Stimmzettel nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden. Die Wähler können bis zu 15 Stimmen abgeben, die Häufung bis zu drei Stimmen auf eine/n Kandidaten/in ist möglich.
Die Wahlbewerber/innen, die Satzung und die Wahlordnung sind auf der Homepage der Stadtverwaltung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, www.muehldorf.de/311-Jugendparlament.html, einsehbar.
Pressemitteilung vom 22.01.21
Grundversorgung mit FFP2-Masken zum Selbstkostenpreis für Mühldorfer*Innen
Auf Initiative von 1. Bürgermeister Michael Hetzl und seiner Fraktion der Unabhängigen Mühldorfer (UM) können sich Mühldorfer Bürgerinnen und Bürger am kommenden Freitag, 22.01.2021, von 09:00 bis 12:00 Uhr mit FFP2-Masken eindecken. Der Verkauf zum Selbstkostenpreis findet im Haberkasten statt, pro Person werden 4 Masken ausgegeben.
„Mir ist es wichtig, dass wir den Mühldorfer Bürgerinnen und Bürgern die Grundversorgung mit den FFP2-Masken als einmalige Aktion anbieten können“, betont 1. Bürgermeister Michael Hetzl. „Das haben wir nun auf die Schnelle organisiert.“
Zum Selbstkostenpreis werden die FFP2-Masken in 4er-Packs zu 5 Euro am Freitagvormittag im Haberkasten verkauft. „Jeder, der noch Bedarf hat, kann sich hier die notwendigen Masken kaufen, bitte den Personalausweis nicht vergessen!“, so der Rathaus-Chef.
Pro vorgezeigtem Personalausweis – hiermit wird überprüft, dass es sich um Mühldorfer Bürger*innen handelt - kann man vier Masken zum Preis von 5 Euro erwerben. Bitte 5 Euro und Personalausweis nicht vergessen! Es sind genügend Masken und Ausgabestellen vorhanden. Zugang über den Eingang im Innenhof.
Pressemitteilung vom 20.01.21
Im Zuge der FFP2-Maskenpflicht werden für besonders Bedürftige Masken zur Verfügung gestellt. Personen ab 15 Jahre, die bedürftig sind, erhalten jeweils 5 Masken.
Bedürftig sind dabei grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kriegsopferfürsorge (KOF)
- Bewohner der Obdachlosenunterkunft
- Nutzer von Tafeln (Berechtigungskarte)
Es sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Personalausweis oder Ausweisersatzdokument
- aktueller Leistungsbescheid über den Bezug der o.g. Leistungen
Bei Abholung in Vertretung für einen Berechtigten ist neben den bereits genannten Voraussetzungen außerdem eine vom Berechtigten unterzeichnete Vollmacht vorzulegen.
In Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften untergebrachte AsylbewerberInnen erhalten die Masken durch die jeweiligen Hausverwaltungen, diese werden nicht in der Stadtbücherei ausgegeben.
Ausgabe ausschließlich für Bewohner der Kreisstadt Mühldorf a. Inn:
Stadtbücherei Mühldorf a. Inn, Fragnergasse 5, Eingang ausschließlich über dir Fragnergasse möglich.
Ausgabezeiten:
- Dienstag, 19.1.2021: 13-16 Uhr
- Mittwoch, 20.1.2021: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
- Donnerstag, 21.1.2021: 9-12 Uhr
Es sind ausreichend Masken vorhanden!
Die Kreisstadt bittet um Beachtung der Maskenpflicht und die geltenden Abstandsregelungen.
Pressemitteilung vom 18.01.21