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mit Nachträgen aus den Jahren 1560, 1562, 1583 und 1602
Heimatgeschichtliche Beiträge von Hans Urzinger, Hauptlehrer in Mörmoosen
Eines der wertvollsten Dokumente des hiesigen Archivs im Rathause ist das in der Ueberschrift genannte. Stadtgeschichtlich bedeutet es eine wertvolle Ergänzung zum Mühldorfer Stadtrecht aus dem 13. Jahrhundert, abgedruckt in den "Heimatblättern" vom Jahre 1928.
Antiquarische Ausgebe von 1930, 68 Seiten
Druck und Verlag D.Geiger, Mühldorf-Oby.
3.00 €
inkl. MWSt
zzgl. Versandkosten
§ 1 Geltungsbereich
Für Verträge über die Lieferung von kostenpflichtigen Waren zwischen der Stadt und dem Besteller, die
unter ausschließlicher Verwendung von E-Mails sowie Mediendiensten
abgeschlossen werden, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
Fassung. Davon abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Stadt nicht
an, es sei denn, die Stadt hätte vorab ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages und
Rücktritt
1. Die Bestellung gilt als bindendes Angebot, an das
der Besteller 4 Wochen gebunden ist. Die Bestellung von Waren aus dem
Internetangebot kann über das Internet selbst vorgenommen werden. Die
Stadt kann das Angebot nach ihrer Wahl durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller die
bestellte Ware zugesandt wird.
2. Falls der Lieferant der Stadt trotz
vertraglicher Verpflichtung die Stadt nicht mehr mit der bestellten Ware
beliefert oder die angebotene Ware restlos ausverkauft ist und eine
Nachproduktion nicht erfolgt, ist die Stadt zum entschädigungslosen
Rücktritt des in Absatz 1 Satz 3 Alternative 1 genannten Vertrages
berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit informiert und Gegenleistungen des Bestellers werden
unverzüglich erstattet.
§ 3 Preise
1. Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die jeweils
zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise, die auf den Internetseiten
der Stadt aufgeführt sind. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit,
wenn nach Bestellung eine Preissenkung/-erhöhung vorgenommen wird. Preise
sind Endpreise ohne Versandkosten.
2. Die Bezahlung der Waren erfolgt
ausschließlich gegen Rechnungsstellung.
§ 4 Lieferung und
Versandkosten
1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt
die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr des
zufälligen Unterganges und/oder einer zufälligen Verschlechterung der
bestellten Ware(n) geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung von
der Stadt oder einem von der Stadt Beauftragten an den Versender übergeben
worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Wird der Versand
auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über. Angaben über Lieferfristen sind
unverbindlich, es sei denn die Stadt hat die Einhaltung des Liefertermins
schriftlich bestätigt. In diesem Fall kann der Besteller entgegen § 6
ohne Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrag
zurücktreten. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der Stadt setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des
Bestellers voraus.
2. Die Versandkosten betragen pauschal € 3,- je Bestellung.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur
Erfüllung aller Forderungen, die der Stadt aus jedem Rechtsgrund gegen den
Besteller jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Stadt das
Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Besteller darf
über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
2. Bei Zugriffen
Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der
Besteller auf das Eigentum der Stadt hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen, damit die Stadt ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, der Stadt die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
haftet hierfür der Besteller.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist die Stadt berechtigt, die
Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie
die Pfändung der Vorbehaltsware durch die Stadt ist stets als
Rücktritt vom Kaufvertrag anzusehen.
§ 6
Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so ist die
Stadt zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung
berechtigt.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Im Falle einer
lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt sind
Schadensersatzansprüche mit Ausnahme für Körperschäden
ausgeschlossen. Bei groben Verschulden der Stadt sowie bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit ist die Haftung der Stadt auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8
Datenschutz
Soweit die Stadt zur Erarbeitung und Durchführung
einer Bestellung persönliche Daten erhebt, speichert oder sonst wie
verarbeiten muss, sichert die Stadt deren streng vertrauliche Behandlung,
insbesondere deren Nichtweitergabe an nicht mit der Durchführung der
Bestellung befasste Dritte zu. Im Übrigen stimmt der Besteller mit seiner
Bestellung einer Verarbeitung personenbezogener Daten zu.
§ 9
Widerrufsbelehrung
1. Dem Besteller steht ein Widerrufsrecht nach
§ 355 BGB zu. Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb
von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der
Widerruf ist zu richten an: Stadt Mühldorf a. Inn, Stadtplatz 21, 84453
Mühldorf a. Inn.
2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der
Besteller die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren muss der Besteller der Stadt
insoweit ggf. Wertersatz leisten.
3. Sofern die vom Besteller bestellte
Ware weniger als 40 € kostet, hat der Besteller im Falle des wirksamen
Widerrufs die Kosten der Rücksendung zu tragen.
§ 10
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1.
Erfüllungsort ist Mühldorf a. Inn
2. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Mühldorf a. Inn.
3.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen
zwischen der Stadt und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung tritt an ihrer Stelle
eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende Regelung. Das
Gleiche gilt bei einer Regelungslücke.
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