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Schöffenwahl 2023

Aktueller Hinweis: Die Bewerbungsfrist für das Schöffenamt ist abgelaufen. Bitte beachten Sie unsere aktuelle Bekanntmachung:

Bekanntmachung: Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffen

Jetzt Bewerbung als Schöffe einreichen!

Schöffenwahl 2023 - Teaser 2

Im ersten Halbjahr 2023 steht die Neuwahl der Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 an. Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn sucht Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Schöffen an Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern mitwirken.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Mühldorf a. Inn wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat geführt wird, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (z.B. Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum Schöffenamt und dessen Voraussetzungen finden Sie unter:

Schöffenwahl 2023 (Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.)

Schöffenwahl 2023 (PariJus)

Schöffenamt in Bayern (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)

Gerichtsverfassungsgesetz

Schöffenbekanntmachung

Bewerbungsformular und Ansprechpartnerin

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bewerben sich bitte schriftlich bis zum 08.03.2023 bei der Kreisstadt Mühldorf a. Inn mit dem Bewerbungsformular, das Sie hier herunterladen können:

Bewerbungsformular

Bei Fragen wenden Sie sich an:
Kreisstadt Mühldorf a. Inn
Rechtsamt (1. Stock, Zimmer Nr. 113)
Frau Ulrike Spitzer
Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a. Inn

Telefon: 08631 612 104
E-Mail: ulrike.spitzer@muehldorf.de

Sprechzeiten:
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail zu folgenden Zeiten:

Montag – Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr/13:00 – 15:00 Uhr
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Freitag
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