Herzlich willkommen in der Kreisstadt Mühldorf a. Inn!

Pressemitteilungen aus dem Rathaus

Die Untersuchungen und Planungen können beginnen. Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn und die Gemeinde Polling werden gemeinsam ein integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für das gesamte Einzugsgebiet des Grünbachs im Landkreis Mühldorf beauftragen. Voraussetzung dafür war die Zusage der Regierung von Oberbayern, die Maßnahme zu fördern. Ende Januar kam der Bescheid vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, dass eine Förderung in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt wird. Die Gemeinde Polling und die Kreisstadt teilen sich die restlichen 25%. Der Beginn der Umsetzung steht noch nicht fest.

Pressemitteilung vom 12.02.18

Ab dem 19. Februar beginnen “witterungsabhängig“ die Arbeiten zur Kanalinnensanierung. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen die Siedlung beiderseits der Mößlinger Straße, wobei nur bestimmte Straßenzüge betroffen sind.

Bei der Kanalinnensanierung sind keine Aufgrabungen im Straßenraum erforderlich, so dass die Arbeiten weitgehend unter Durchgangsverkehr ausgeführt werden. Sollten Anlieger von Arbeiten betroffen sein, werden diese mit gesonderten Infoschreiben über Art und Umfang vorab informiert.

Die Maßnahme soll bis zum Osterwochenende fertig gestellt sein.

Für die unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen bittet die Stadtverwaltung um Verständnis.

Pressemitteilung vom 08.02.18

Die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Marianne Zollner findet am Donnerstag, den 15. Februar 2018 von 17 Uhr bis 19 Uhr im Rathaus statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Pressemitteilung vom 08.02.18

Am Faschingsdienstag, 13.02.2018 bleiben das Rathaus und alle städtischen Einrichtungen geschlossen.

Pressemitteilung vom 01.02.18

2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 11 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Mühldorf a. Inn und Landgericht Traunstein als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Kreisstadt schlägt die Kandidaten vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber,
- die in der Kreisstadt Mühldorf a. Inn wohnen,
- am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und
- deutsche Staatsangehörige sind, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h.
die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben sich bis zum 1. März 2018 bei der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, Rechtsamt.

Das Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Kreisstadt www.muehldorf.de oder der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden, oder kann man im Rathaus (Gebäude A), Stadtplatz 21, 84453 Mühldorf a. Inn, 1. Stock, Zimmer-Nr. A113, erhalten.

Telefonische Auskünfte erteilen Herr Angermann und Frau Berndl, Tel.: 08631 612-104.

Pressemitteilung vom 01.02.18

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat am 29.01.2018 eine Allgemeinverfügung für den Faschingszug/Faschingsmarkt am 11.02.2018 erlassen (siehe Anhang).
Die Allgemeinverfügung kann mit ihrer Begründung im Rathaus der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, Weißgerberstr. 2, 84453 Mühldorf a. Inn, Zimmer 209, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Zudem wird der verfügende Teil der Allgemeinverfügung auf der städtischen Amtstafel öffentlich bekanntgegeben.

Anlage (PDF, 20 kB)

Pressemitteilung vom 30.01.18

In der Märchenstunde mit Susanne öffnen sich die Flügeltüren des Kamishibais für märchenhafte Geschichten aus dem Garten.
Am 8. Februar bekommt die Märchenstunde Besuch von Mulle, dem Mistkäfer Rupps, dem Hamster und Zwackel, dem Grashüpfer.

Wie immer beginnt die Märchenstunde um 15:30 Uhr und dauert etwa 1 1/2 - 2 Stunden. Alle Kinder ab 5 Jahren sind willkommen.

Nach dem Märchen gibt es eine kleine Bastelei. Diesmal basteln wir passend zur närrischen Jahreszeit eine Faschingsmaske. Vielleicht sehen sie so aus, wie auf dem Bild? Oder ganz anders? Lasst euch überraschen.
Bitte wenn möglich Kleberoller und Schere mitbringen. Wer hat und mag, kann auch gerne eigene Stifte und Dekomaterial wie verschiedene Bänder, Glitzersteine, Perlen oder Federn mitbringen.

Der Eintritt ist frei! Anmeldung erforderlich unter 08631 / 612283.

Pressemitteilung vom 29.01.18

Auftakt am 28. Juli in Mühldorf am Inn / Ziel am 3. August in Marktheidenfeld


Wolfgang Slama (BR-Radltour Event-Koordination), Walter Gruber (Kulturmanagement Mühldorf a. Inn), Marianne Zollner (Erste Bürgermeisterin Mühldorf a. Inn), Michael Maier (BR-Team)

Tagsüber radeln – abends feiern: Das ist das Motto der BR-Radltour, die in diesem Jahr zum 29. Mal stattfindet. Sechs Monate vor dem Startschuss stehen jetzt die Eckdaten fest: Los geht es am Samstag, 28. Juli, mit einem Open Air zum Auftakt in Mühldorf am Inn, wo am Sonntag, 29. Juli, auch die erste Etappe startet. Am Freitag, 3. August, endet die traditionelle Tour für Freizeit-Radlerinnen und -Radler in Marktheidenfeld.

In sechs Teilabschnitten führt die insgesamt zirka 470 Kilometer lange Strecke durch sechs bayerische Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken. Nach dem Start in Mühldorf am Inn werden Landshut (Ankunft am 29. Juli), Bad Gögging (30. Juli), Berching (31. Juli), Baiersdorf (1. August), Kitzingen (2. August) sowie Marktheidenfeld (3. August) die Tagesziele sein.

Als krönender Abschluss eines jeden Radltour-Tages erwartet Teilnehmer und Besucher am jeweiligen Etappenort ein hochkarätiges Open-Air Konzert bei freiem Eintritt.

Insgesamt 1.100 Teilnehmerplätze stehen bei Bayerns größtem Freizeitsport-Ereignis in diesem Jahr zur Verfügung. Über Anmeldemodalitäten, die Höhe der Teilnahmegebühr und weitere Details zur BR-Radltour 2018 informiert der Bayerische Rundfunk ab April.

Fotos und eine Streckenskizze zum Download
unter https://share.ard-zdf-box.de/s/LwMzFXS8KKrv3hA
bzw. über br-foto.de, E-Mail: pressestelle.foto@br.de

Weitere Informationen unter:
www.br-radltour.de

Pressemitteilung vom 29.01.18

Wegen dringend benötigter Sanierungsarbeiten im Parkdeck am Bahnhof kommt es voraussichtlich ab Montag, 29.1. und in den darauffolgenden zwei Wochen durch unterschiedliche Teilsperrungen der Parkflächen und Rampen zu Behinderungen.

Die Nutzung des Parkhauses wird während der Bauarbeiten aufrechterhalten. Dauerparker können in diesem Zeitraum auf allen Stellplätzen parken.

Die ausführende Firma wird durch eine aussagekräftige Beschilderung die jeweils gesperrten Bereiche frühzeitig kennzeichnen. Die Autofahrer werden eindringlich gebeten, genau auf die Beschilderung im Parkhaus zu achten. Dies betrifft sowohl die Stellflächen als auch die Verkehrsführung. Fahrzeuge, die die Arbeiten behindern, werden abgeschleppt. Bei Arbeiten an den Rampen kann es an den verbleibenden Rampen zu einer Verkehrsführung mit Gegenverkehr kommen.

Die Stadtverwaltung bitte um Verständnis für die Behinderungen und auch für die erhöhte Staubbelastung durch notwendige Sandstrahlarbeiten.

Pressemitteilung vom 25.01.18

Gemäß der Hundesteuersatzung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn vom 18.10.2016 wird die Hundesteuer für das Jahr 2018 am 01.03.2018 fällig. Um unnötige Verwaltungs- und Versandkosten zu vermeiden, werden keine Hundesteuerbescheide versandt.

Die Jahressteuer beträgt 50,00 € pro Hund, für jeden weiteren Hund 80,00 € und für Kampfhunde 600,00 €. Zur Hälfte ermäßigt ist die Steuer für Zuchthunde und für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden sowie für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins. Hundehalter, die einen Hundeführerschein besitzen, wird die Steuer für jeden Hund unbegrenzt in Höhe von 10,00 € jährlich erlassen.

Die Steuer ist bis zum 01.03.2018 an die Stadtkasse Mühldorf a. Inn zu überweisen. Bei bestehender Einzugsermächtigung wird der Betrag durch die Stadtkasse abgebucht. Bisher nicht zur Hundesteuer herangezogene Hunde sind umgehend im Rathaus, Steueramt, Huterergasse 4, Zi.Nr. C 104 anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund im Laufe eines Kalenderjahres im Stadtgebiet hält. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel entnommen werden. Für Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Ulrike Reisbeck unter Telefon 08631/ 612 305 wenden.

Pressemitteilung vom 22.01.18

Interviewer bitten um Auskunft

Auch im Jahr 2018 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60. 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Im Jahr 2018 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2018 enthält zudem noch Fragen zur Gesundheit, der Körpergröße und dem -gewicht sowie zu den Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60.000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1.000 Haushalte zu befragen.

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2018 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

Pressemitteilung vom 18.01.18

Am 18. Januar ist der erste Kinotag 2018 in der Stadtbücherei im Kornkasten.

Das Ü-60-Kino zeigt einen Spielfilm, der auf ganz eigene Art in einer kargen Umgebung kulinarischen Genuss feiert.
Der Film beginnt um 11.00 und dauert etwa 100 Minuten.

Am Nachmittag zeigt das Kinderkino im Kornkasten in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring ab 15.30 Uhr einen Animationsfilm, in dem ein alter Mann und ein blinder Passagier eine ungewöhnliche und fantastische Reise unternehmen. Die Vorstellung dauert ca. 95 Minuten. Der Film hat keine Altersbeschränkung und wird ab etwa 6 Jahren empfohlen.

Für beide Filme ist der Eintritt frei!

Weitere Informationen gibt’s in der Bücherei. Oder einfach den Newsletter abonnieren unter www.stadbuecherei-muehldorf.de.

Pressemitteilung vom 15.01.18


Die israelische Generalkonsulin, Sandra Simovich, trägt sich in das Goldene Buch der Kreisstadt Mühldorf a. Inn ein.

Die neue israelische Generalkonsulin, Sandra Simovich, kam zu einem Besuch der NS-Dauerausstellung im Mühldorfer Haberkasten. Sie zeigte sich sehr beeindruckt von der Ausstellung und den örtlichen Initiativen zur Errichtung einer Gedenkstätte im Mühldorfer Hart. Bei dieser Gelegenheit bat Bürgermeisterin Marianne Zollner sie, sich in das Goldene Buch der Kreisstadt Mühldorf a. Inn einzutragen.

Pressemitteilung vom 15.01.18

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anmeldungen für alle Mühldorfer Kinderbetreuungseinrichtungen - für die städtischen, die katholischen und die privaten Kindergärten und Kinderkrippen – bei der Stadtverwaltung, Sachgebiet Kinderbetreuung/Schulen, Stadtplatz 21, 84453 Mühldorf a. Inn bis 31.01.2018 abzugeben sind.

Außerdem sollte im Anmeldungsformular mindestens eine zusätzliche Betreuungseinrichtung angegeben werden. Denn es ist durchaus möglich, dass in der an erster Stelle gewünschten Einrichtung nicht ausreichend Plätze vorhanden sind. Besteht keine Zweitnennung, behält sich der jeweilige Träger eine Umverteilung in andere Einrichtungen vor.

Und es ist zu beachten, dass die Anmeldeformulare von beiden Eltern / Erziehungsberechtigten unterschrieben sind.

Pressemitteilung vom 15.01.18

Am 25. Januar findet in der Stadtbücherei im Kornkasten ein Informationsabend zur Onleihe statt. Zusammen werden wir die ersten Schritte in die digitale Lesewelt unternehmen. Wir suchen auf BiblioLoad.de nach Medien, führen gemeinsam eine Onleihe durch und schauen eBook-Reader an.

Für alle Interessierte – mit und ohne Onleihe-Erfahrung,
Donnerstag, 25. Januar, 19:30 – 21:30 Uhr,
Stadtbücherei Mühldorf, Fragnergasse 5.
Kostenlos. Anmeldung (auch telefonisch unter 08631 / 612283) erforderlich!

Pressemitteilung vom 11.01.18

Am Freitag, den 19. Januar 2017 und am Freitag den 26. Januar finden in allen städ-tischen Kindertageseinrichtungen Tage der offenen Tür statt. Interessierte können sich an diesen Tagen von 14:00 Uhr-17:00 Uhr einen Eindruck von den städtischen Kindergärten und städtischen Kinderkrippen machen:

Städt. Kindergarten 1, Innsbruckring 2a
Städt. Kindergarten 2, Herzog-Friedrich-Str. 19
Städt. Kindergarten 3, Harter Str. 8
Städt. Kindergarten 4, Tachinger-See-Str. 5

Städt. Kinderkrippe 1, Königseestr. 3
Städt. Kinderkrippe 2, Waidbruckstr. 12
Städt. Kinderkrippe 3, Harter Str. 8a
Städt. Kinderkrippe 4, Auerstr. 5 (Umzug im September in die Ahamer Str. 17)


Termine für die weiteren Mühldorfer Betreuungseinrichtungen sind:

Kindergärten:
Kath. Kindergarten St. Peter und Paul 2, Kaiser-Ludwig-Str. 17
26.01.2018,15:00 Uhr-18:00 Uhr

Kath. Kinderwelt St. Laurentius,Gewerbestr. 3
26.01.2018, 13:00 Uhr-16:30 Uhr

Kath. Kindergarten St. Nikolaus, Ahamer Str. 9
19.01.2018, 13:00 Uhr-16:30 Uhr

Kath. Kindergarten St. Pius X., Richterstr. 1
19.01.2018, 14:00 Uhr-17:00 Uhr

Waldorfkindergarten, Königsseestr. 1
20.01.2018, 09:00 Uhr-12:00 Uhr

Kinderhaus Vierjahreszeiten, Xaver-Rambold-Str. 1b
nach telefonischer Vereinbarung (08631/160493)

(Kath. Kindergarten St. Peter und Paul 1, Münchener Str. 19
Kein Tag der offenen Tür, da noch im Umbau)

Kinderkrippe:
Kath. Kinderkrippe St. Pius X., Richterstr. 3
19.01.2018, 15:00 Uhr-17:00 Uhr

Pressemitteilung vom 11.01.18

In der Zeit vom 15.01.2018-31.01.2018 können Eltern, die für ihr Kind im Betreuungsjahr 2018/2019 einen Platz in einer Mühldorfer Kinderbetreuungseinrichtung benötigen, ihr Kind verbindlich anmelden. Die Anmeldungen erfolgen in diesem Jahr nicht an den Anmeldetagen in den Einrichtungen, sondern zentral in der Stadtverwaltung.

Bitte beachten Sie, dass sich das Angebot der Kinderkrippen an Kinder von 10 Monaten bis 3 Jahren und das der Kindergärten an Kinder von 3 Jahren bis zum Schulanfang richtet.

Die Anmeldeformulare können entweder online (Rathaus > Service > Formulare Rubrik:Soziales) heruntergeladen, in der Stadtverwaltung per Mail oder Post angefordert oder beim Tag der offenen Tür in den verschiedenen Einrichtungen abgeholt werden.

Weitere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen sind auf der Internetseite der Kreisstadt Mühldorf a. Inn zu finden:

http://www.muehldorf.de/52-Kinderbetreuung.html

Die Anmeldungen müssen bis zum 31.01.2018 in der Stadtverwaltung, Sachgebiet Kinderbetreuung, Stadtplatz 21, 84453 Mühldorf a. Inn abgegeben werden.

Pressemitteilung vom 11.01.18

Die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Marianne Zollner findet am Donnerstag, den 18. Januar 2018 von 17 Uhr bis 19 Uhr im Rathaus statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Pressemitteilung vom 11.01.18

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist die Gemeinde berechtigt, die Grundsteuer nach den Sätzen des Vorjahres zu erheben.
Vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrats über die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 werden die Hebesätze der Grundsteuer A auf 350 v.H. und der Grundsteuer B auf 365 v.H. für das Kalenderjahr 2018 festgesetzt. Gegenüber dem vorhergehenden Kalenderjahr ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2018 verzichtet wird, um so unnötige Verwaltungs- und Versandkosten für mehrere tausend Betroffene zu vermeiden. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Mess-beträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel entnommen werden.

Pressemitteilung vom 05.01.18

Im Januar und Februar herrscht noch Winter im Garten. Aber die Tage werden länger, die Vögel fangen an zu singen und spätestens im März regt sich erkennbar das Leben unter Büschen und Laubhaufen. Zeit für märchenhafte Geschichten von Quakel dem Frosch, Huschel der Biene, Mulle dem Mistkäfer, Rupps dem Hamster, dem Grashüpfer Zwackel, Frau Walberta Kohlweißling und noch vielen anderen Tieren aus dem Garten.

In der ersten Märchenstunde 2018 am 11. Januar öffnen sich die Flügeltüren des Kamishibais und Susanne erzählt von Quakel, dem Frosch, dem Igel Malepunke Stachelmann und von Frau Huschel, der Biene.

Wie immer beginnt die Märchenstunde um 15:30 Uhr und dauert etwa 1 1/2 - 2 Stunden. Alle Kinder ab 5 Jahren sind willkommen.

Nach dem Märchen gibt es eine kleine Bastelei. Diesmal ist es ein Mobile aus Naturmaterialien. Bitte wenn möglich Kleberoller und Schere mitbringen. Wer möchte kann auch eigene Naturmaterialien, wie Blätter, Äste, Federn, dünne Bänder u.ä. beisteuern.

Der Eintritt ist frei! Anmeldung erforderlich unter 08631 / 612283.

Pressemitteilung vom 28.12.17

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