Kosten
Finanzierung/Träger
Dem AWO-Kinderhort stehen als anteilige Finanzierungsmittel Elternbeiträge für den Hortbesuch in sozial verträglicher Höhe, sowie Kostenerstattung, zum Beispiel für Essen, Fahrkosten und Eintritte, zur Verfügung. Eventuell Bezuschussung durch das Jugendamt.
Unsere Elternbeiträge sind nach Buchungszeiten gestaffelt. Die Höhe der Kosten können sie auf unserer Homepage ermitteln:
www.awokinderhort.de
Stand: 15.07.15
Kinderbetreuungseinrichtungen Broschüre 2022