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Amt für Jugend und Familie

Pädagogisches Konzept

Kindertagespflege - was ist das?

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen und Maßstäbe gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagesstätte.

Die Tagesmütter benötigen eine Pflegerlaubnis vom Amt für Jugend und Familie, müssen ein Qualifizierungsseminar absolvieren und sich 15 Std. im Jahr fortbilden.

Die Tagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können.

Kinder mit langen Betreuungszeiten werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein.
Auch besondere Betreuungszeiten, z.B. frühmorgens, spätabends oder an Wochenende und Feiertagen, sind durchaus möglich.

Stand: 04.08.09

Kinderbetreuungseinrichtungen

Kinderbetreuungseinrichtungen Broschüre 2022