Herzlich willkommen in der Kreisstadt Mühldorf a. Inn!

Pressemitteilungen aus dem Rathaus

Die Stadt Mühldorf a. Inn beabsichtigt in der 16.KW (zweite Ferienwoche) die noch ausstehende Asphaltdeckschicht in der Dornbergstraße aufbringen zu lassen.
Um die Behinderungen so gering wie möglich zu halten, wurde der Einbautermin bewusst in die Ferienzeit gelegt.

Witterungsabhängig soll an 2 Arbeitstagen ab den 14.04. bis 17.04.2009 der Deckenbau in der Fahrbahn und den privaten Anschlussflächen durchgeführt werden.

Während der Asphaltarbeiten ist kein Fahrverkehr möglich, die Gehwege sind durchgehend begehbar.

Die Stadt Mühldorf bittet um Verständnis.

Pressemitteilung vom 08.04.09

Am Gründonnerstag, den 09.04.2009, verteilen die Busfaherer der Stadtbuslinien 1 - 4 an alle Fahrgäste mit Fahrkarte (nicht an Schüler) ein Osterei.

Pressemitteilung vom 06.04.09

Am Mittwoch, den 08.04.2009, muss im Zeitraum von 6.30 bis ca. 17.00 Uhr die Ledererstraße zwischen Fragnergasse und Stadtplatz zur Durchführung von Verladearbeiten für den Fahrverkehr gesperrt werden.

Pressemitteilung vom 03.04.09

am 07. April 2009 um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

1. Annahme der Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 10. März 2009 (öffentlicher Teil)

2.Bauanträge

3. 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld“ - Satzungsbeschluss

4. 5. Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld“
- Änderungsbeschluss

5. Widmung „Zufahrtsweg“ für Anlieger zum Grundstück Fl-Nr. 771/3 auf dem Grundstück der Gemarkung Mühldorf a. Inn Fl.Nr. 774/10

6. Umnutzung der Hauptschule zur Grundschule -
Erweiterung der Baumaßnahmen durch die Sanierung der heizungstechnischen Anlage

7. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 02.04.09


Das Bild zeigt die Schüler im historischen Rathaussaal der Stadt Mühldorf zusammen mit Bürgermeister Günther Knoblauch, Drittem Bürgermeister Christian Funiok und Cegleds Zweitem Bürgermeister Lorant Totin.

40 ungarische und 23 griechische Schüler besuchen derzeit die Stadt Mühldorf. Die Delegationen aus den Partnerstädten Cegled und Iraklion haben bei ihrem sechstägigen Aufenthalt in Mühldorf ein umfangreiches Programm zu bewältigen.

Die Schüler sind Gäste der Mühldorfer Hauptschule, die auch für das Programm zuständig ist. Bürgermeister Günther Knoblauch hat die beiden Delegationen zusammen mit Dritten Bürgermeister und Hauptschulrektor Christian Funiok am Samstagabend im historischen Sitzungssaal des Mühldorfer Rathauses empfangen. Knoblauch würdigte dabei die lebendige Partnerschaft der drei Städte. «Es freut mich sehr, dass dieses Projekt der drei Schulen so mit Leben ausgestaltet werden konnte. Europa ist unsere gemeinsame Zukunft und das Dach, das wir zusammen tragen, um eine Zukunft in Freiheit und Frieden gestalten zu können.» Christian Funiok freute sich, dass beide Partnerschulen gemeinsam mit den Mühldorfer Schülern diesen Besuch gestalten können. Cegleds Zweiter Bürgermeister Lorant Totin bezeichnete die Zusammenarbeit der drei Städte als beispielhaft. «Wir danken den Verantwortlichen der Stadt Mühldorf für dieses unvergessliche Erlebnis. Von Ihrer neuen Schule bin ich ganz begeistert. Sie können sehr stolz auf diese Schule sein», sagte Totin. Die beiden Delegationen werden noch bis Mittwoch in Mühldorf bleiben und dann die Heimreise antreten.

Pressemitteilung vom 30.03.09

Am 04.04.2009 ist der Nagelschmiedturm von 14.00 – 17.00 Uhr wieder für Besichtigungen geöffnet.

Pressemitteilung vom 25.03.09

Auch in diesen Osterferien gibt es wieder ein Ferienprogramm für Kinder von 6 bis 10 Jahren in der Stadtbücherei Mühldorf im Kornkasten. Unter dem Motto "Stups der kleine Ostehase und seine Helfer" dreht sich vom 06.04. – 09.04. alles um Osterhasen, Ostern und den Frühling. Das Programm bietet Spiele, Bastel- und Malaktionen drinnen und draußen. Für die Materialien entstehen Unkosten von
€ 1,00 pro Tag. Das Programm und die Anmeldeformulare liegen ab sofort aus. Eine persönliche und verbindliche Anmeldung durch die Eltern ist erforderlich.

Pressemitteilung vom 25.03.09

Planfeststellungsverfahren: 3. Tektur für den Abschnitt Pastetten-Dorfen der Isentaltrasse eingereicht

Das Planfeststellungsverfahren für die A 94 auf der Trasse Dorfen wird im Abschnitt Pastetten-Dorfen mit der dritten Planänderung (3. Tektur) fortgesetzt. Den Antrag
dafür hat die Autobahndirektion Südbayern am 27. Februar bei der Regierung von Oberbayern eingereicht, hat deren Pressestelle mitgeteilt.

Der geänderte Plan umfasst insgesamt fünf Ordner; weitere fünf Ordner dienen der Information über den bisherigen Planungsstand. „Die Planänderungen der dritten Tektur sehen insbesondere Änderungen an der technischen und landschaftspflegerischen Planung vor, die der Umsetzung der Anforderungen aus dem europäischen Gebiets- und Artenschutz dienen“, teilt die Regierung mit. Dazu gehört etwa eine geringfügige Trassenverschiebung im Bereich der Lappachquerung. Ferner sind beantragt Änderungen im Entwässerungskonzept sowie erweiterte Schutz- und Kompensationsmaßnahmen. Daneben wird die Planung der Lärmschutzanlagen auf der Basis einer aktualisierten Verkehrsprognose erweitert.
Die Regierung hat am 17. März die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur dritten Planänderung veranlasst. Die Unterlagen werden von der Stadt Dorfen, den Gemeinden Lengdorf, Sankt Wolfgang sowie von den Verwaltungsgemeinschaften Pastetten (für die Gemeinden Pastetten und Buch a. Buchrain) und Hörlkofen (für die Gemeinden Wörth und Walpertskirchen) öffentlich ausgelegt.
Der Planabschnitt Pastetten-Dorfen knüpft im Westen an den bereits im Bau befindlichen, für die Trasse Dorfen insgesamt weichenstellenden Abschnitt Forstinning-Pastetten an - hier war genau heute vor einem Jahr, am 19. März 2008, Spatenstich für den offiziellen Baubeginn - und führt die A 94 in östlicher Richtung bis zur Anschlussstelle der Bundesstraße B 15 bei Dorfen.

Die Autobahndirektion Südbayern beantragte im Dezember 1987 das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Forstinning-Pastetten im Zuge der Trasse Dorfen. Nach Anhörungsverfahren und Tekturplanungen stellte die Regierung von Oberbayern den Plan am mit Beschluss vom 7. März 2002 fest. Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden Klagen und Anträge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht, der am 30. Oktober 2007 die Rechtsmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bestätigte und so den Weg für die Trasse Dorfen freimachte. Der Abschnitt Forstinning-Pastetten ist 6 Kilometer lang und soll 42 Millionen Euro kosten.
Am 19. Mai 1999 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Pastetten-Dorfen. Das Verfahren wurde 2003 und 2006 mit zwei Tekturen fortgesetzt. Die zweite Planänderung beinhaltete Unterlagen zur Überprüfung der Verträglichkeit der Autobahnplanung mit den zur Aufnahme in die europäische Gebietsliste gemeldeten Gebieten „Strogn, Hammerbach und Köllinger Bächlein“, „Isental mit Nebenbächen“ und „Mausohrkolonien im Unterbayerischen Hügelland“. Neben der Planung im Abschnitt Pastetten-Dorfen war auch die weitere Planung im Abschnitt Dorfen-Heldenstein Gegenstand der zweiten Planänderung. Am 27. Februar beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens mit der dritten Planänderung. Für das Teilstück Pastetten-Dorfen mit einer Länge von 17,4 Kilometern sind 136 Millionen Euro veranschlagt.
Am 20. August 1998 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Dorfen-Heldenstein. Die Planunterlagen lagen von Oktober bis November in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Juli 2000 durchgeführt. Am 6. August 2002 wurde die Fortsetzung des Verfahrens mit der ersten Tektur beantragt. Die Planunterlagen konnten im September bei den betroffenen Kommunen eingesehen werden. Der Erörterungstermin für die erste Tektur wurde am 12. November 2003 durchgeführt. Mit Schreiben vom 17. März 2006 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens mit der zweiten Planänderung. Neben der Planung im Abschnitt Pastetten-Dorfen war auch die weitere Planung im Abschnitt Dorfen-Heldenstein Gegenstand der zweiten Planänderung. Der Abschnitt Dorfen-Heldenstein soll 153 Millionen Euro kosten und ist 14,9 Kilometer lang.

Pressemitteilung vom 19.03.09

Immer wieder taucht die Frage auf, wann und wie ein Verein bzw. der Vorstand haftet - muss er es überhaupt? Viele stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, dass ein "e.V." ausschließlich mit seinem Vereinsvermögen haftet, was hieße, dass sich der Vorstand "zurücklehnen" kann, da ihm ja nichts passiert. Oder dass Vorstände in beängstigender Weise ihre Geschäfte führen und sich zum Teil bewusst über bestehende Spielregeln und Rahmenbedingungen hinwegsetzen. Immer wieder ist dabei zu hören, dass man ja "nur ehrenamtlich tätig sei" und dass ein anderer "den Job" übernehmen könne, wenn einem das eine oder andere nicht passe. Eine solche Einstellung ist nicht nur kurzsichtig, sie birgt auch erhebliche persönliche Risiken. Da der Verein eine juristische Person ist, unterliegt er ebenfalls der gesetzlichen Haftung nach den §§ 31 und §§ 823 BGB.

§§ 31 "Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtung begangene, zum Schadenersatz verpflichtete Handlung einem Dritten zufügt".

§§ 823 "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet".

Das bedeutet, dass der Verein, vertreten durch seinen Vorstand, für alle Schäden, die Dritten zugefügt werden, haftet. Aber nicht nur der Verein als Körperschaft, auch das Vertretungsorgan, der Vorstand selbst, kann haftbar gemacht werden. In der Regel tritt das ein, wenn der Verein aus eigenen Mittel einer Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann oder dem Verein durch den Vorstand Schaden zugefügt wurde. Somit gibt es zwei Formen der Haftung; die Haftung nach innen - gegenüber dem Verein und die Haftung nach außen - gegenüber Dritten.

Die Wahl zum Vorstand ist einerseits die Bestellung zum Organ des Vereins und anderseits kommt ein Vertrag zwischen Verein und Vorstand zustande, nämlich, dass der Vorstand sich verpflichtet, die Geschäfte des Vereins zu führen. Führt der Vorstand seine Geschäfte schlecht und es entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, haftet der Vorstand dem Verein im Falle schuldhafter Vertragsverletzung. Schuldhaft heißt vorsätzlich oder fahrlässig. Wobei man Vorsatz eigentlich ausklammern sollte, da das schon sehr dicht am strafrechtlichen Bereich sein kann. Die häufigsten Verfehlungen oder Unterlassungen von Vorständen sind daher fahrlässig, wenn z.B. schlichtweg etwas vergessen oder die Notwendigkeit/Dringlichkeit unterschätzt wurde. Pflichtverletzungen des Vorstandes gegenüber dem Verein können zum Beispiel darin bestehen, dass Anträge für öffentliche Zuschüsse nicht rechtzeitig gestellt werden und dadurch Zuschüsse verloren gehen, die Einladungsfrist für Mitgliederversammlungen nicht gewahrt wird und dadurch zusätzliche Kosten für die Einberufung und Durchführung einer erneuten Versammlung entstehen oder die Veruntreuung von Vereinsgeldern usw.

In Betracht kommt aber auch, dass der Vorstand in Ausübung seiner Vorstandstätigkeit außen stehende Dritte schuldhaft schädigt, der Verein den Schaden ersetzen muss und beim Vorstand Regress nimmt. Dies trifft insbesondere bei den so genannten Verkehrssicherungspflichten zu, durch deren Missachtung durchaus Körperverletzungen entstehen können. Es ist eine allgemeine Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen. Jeder, der Gefahrenquellen schafft, ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. Unterhält der Verein z.B. ein Gebäude, ob als Eigentümer oder Pächter, ist er für die Verkehrssicherungspflicht auf den Gehwegen rund um das Gebäude verantwortlich (Räum- u. Streupflicht).

Die Haftung des Vorstandes ist in der Regel gesamtschuldnerisch, da grundsätzlich alle Vorstandsmitglieder die gleichen Pflichten haben. Werden einem Vorstandsmitglied besondere Aufgaben übertragen, werden die anderen Vorstandsmitglieder dadurch nicht entlastet. Sie müssen vielmehr das betreffende Vorstandsmitglied zumindest regelmäßig kontrollieren und sich vergewissern, dass es die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt. Fehlt einem Vorstandsmitglied die erforderliche Sachkenntnis, ist das kein Entschuldigungsgrund. In diesem Fall muss es sich externen Rat einholen oder von seinem Amt zurücktreten.

Aus dem §§ 42 BGB ergibt sich eine besondere Verantwortung des Vorstandes: "Der Vorstand hat im Falle der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zu beantragen. Wird die Stellung eines Antrags verzögert, so sind die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; sie haften als Gesamtschuldner".

Der Vorstand muss also die Finanzlage des Vereins regelmäßig kontrollieren. Besonders bei Mehrspartenvereinen mit selbständiger Kassenführung der Abteilungen, muss er ständig den Überblick behalten. Sollte z.B. eine Abteilung ungerechtfertigter weise im Außenverhältnis aktiv werden (Vertragsabschluss) haftet dennoch der Gesamtverein mit seinem Vermögen. Nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) ist der Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins ebenfalls verpflichtet, die steuerlichen Pflichten des Vereins zu erfüllen. Das gilt im besonderen Maße für die Lohn- und die Umsatzsteuer. Kommt er dem vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nach, haftet er auch unmittelbar selbst den Steuerbehörden gegenüber, wobei die Haftung auch mögliche zu zahlende Säumniszuschläge umfasst. Gleichartiges gilt für die Abführung von Sozialabgaben, wenn der Verein Arbeitnehmer beschäftigt. Die Nichtabführung ist eine strafbare Handlung.

Seit dem Jahr 2000 gibt es ein neues Spendenrecht, wonach die Vereine selbständig Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen können. Bei unrichtig bestätigten Spenden haftet der Verein dem Fiskus gegenüber mit 30% der Spendenhöhe zuzüglich Gewerbesteuer. Mit Bußgeldern können Vorstandsmitglieder persönlich belegt werden, wenn ihnen Ordnungswidrigkeiten zu Last gelegt werden können. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Veranstaltungen des Vereins mit überlauter Musik gegen die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes verstoßen oder für bestimmte Veranstaltungen notwendige Genehmigungen nicht eingeholt werden oder Auflagen nicht beachtet werden.

In allen Fällen, in denen der Verein für Schäden, die der Vorstand verursacht, haftet, haftet auch der Vorstand unmittelbar selbst gegenüber den außen stehenden Dritten, zu denen auch die Vereinsmitglieder gehören können.

Pressemitteilung vom 19.03.09


Foto Sitzungsteilnehmer (von links nach rechts): Knoblauch, Raum, Stubican, Hillenbrand, Kelch, Mederer, Böger, Karmasin, Heiler

In der Regierung von Oberbayern trafen sich unter der Leitung von Regierungspräsident
Christoph Hillenbrand der Beirat für das Konjunkturprogramm II zu seiner konstituierenden
Sitzung. Die Mitglieder erörterten die vorgesehenen internen Arbeitsabläufe und Aufbereitung der eingehenden Bewerbungen um Mittel aus dem Konjunkturpaket II, damit die Regierung von Oberbayern bis Ende April, Anfang Mai 2009 ausgewogen und zeitnah über die Aufnahme der förderfähigen Projekte entscheiden kann. Der Beirat selbst bzw. dessen einzelne Mitglieder entscheiden nicht über eingehende Bewerbungen zur Aufnahme in die Förderprogramme des Konjunkturpakets II. Der nach den Vorgaben des Ministerrates gebildete Beirat hat aber eine zentrale beratende Funktion. In Zusammenarbeit mit dem Beirat wird die Regierung von Oberbayern vor allem über das Vorgehen bei der Verteilung der Mittel für wesentliche Programmteile aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes mit einem Gesamtvolumen von rund 320 Millionen Euro entscheiden. Ferner stehen weitere Mittel mit einem Gesamtvolumen von rund 300 Millionen Euro vor allem für staatliche Maßnahmen wie etwa für das Deutsche Museum oder die Bobbahn in Berchtesgaden zur Verfügung.

Dem Beirat in Oberbayern gehören an:

- Bezirkstagspräsident Josef Mederer
Verband der Bayerischen Bezirke - Landrat Thomas Karmasin, Landkreis Fürstenfeldbruck
Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberbayern des Bayerischen Landkreistages
- Erster Bürgermeister Günther Knoblauch, Stadt Mühldorf a.Inn
Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberbayern des Bayerischen Städtetages
- Erster Bürgmeister Rudolf Heiler, Stadt Grafing
Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberbayern des Bayerischen Gemeindetages
- Karin Majewski, Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Oberbayern

Der Beirat begleitet in seinen Sitzungen, an denen Regierungspräsident Christoph Hillenbrand und Regierungsvizepräsident Ulrich Böger teilnehmen, auch Georg Raum, Präsident des Amtes für ländliche Entwicklung Oberbayern und Reinhard Kelch, Regionalstellenleiter Oberbayern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales; diese Stellen haben nämlich über gewisse eigene Tranchen aus dem Konkunkturpaket II zu entscheiden.

Ständig aktualisierte Informationen und Antworten zu FAQs zum Konjunkturpaket II sowie weiterführende Links finden alle interessierten Kommunen und andere öffentlichen Träger auch im Internet auf der Homepage der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de

Pressemitteilung vom 19.03.09

1. Der Bau – und Umweltausschuss hat in seiner letzten Sitzung die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“ behandelt. Stellungnahmen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden eingearbeitet. Ebenso war die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofsstraße“, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe – und Industriegebiet I“ sowie die 1. Änderungen des Bebauungsplanes „Eichfeld VI“ Gegenstand der Beratung.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans Gewerbe- und Industriegebiet Teil I beinhaltete, dass der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Teil I“ mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2008 Nr. 095 einheitlich als Industriegebiet (GI) ausgewiesen und die Betriebsleiterwohnungen ausgeschlossen wurden. Augrund der Änderung der Nutzungsart Gewerbegebiet (GE) in ein Industriegebiet (GI) musste somit auch der Flächennutzungsplan geändert werden.

Bei der Änderung des Bebauungsplanes "Eichfeld VI" soll künftig der im Bebauungsplan vorgesehene Geschosswohnungsbau entfallen. Es sollen Doppelhaushälften oder Einfamilienhäuser eingeplant werden.


2. Die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen, sowie Liefer – und Dienstleistungen sollen entsprechend dem Beschluss des Bundesrats vom 20.02.2009 und den Festlegungen des Bayerischen Ministerrats vom 03.03.2009 neu festgelegt werden. Das wurde dem Stadtrat vom Bau – und Umweltausschuss empfohlen. Danach sollen für beschränkte Ausschreibungen nun folgende Wertgrenzen gelten: 1.000.000 für Bauleistungen (VOB) und 100.000 für Liefer – und Dienstleistungen (VOL). Für freihändige Vergaben soll sowohl für Bauleistungen (VOB) sowie für Liefer – und Dienstleistungen (VOL) eine Wertgrenze in Höhe von 100.000 € gelten.

Danach kann die heimische Wirtschaft stärker bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden.

Pressemitteilung vom 19.03.09

1. Straßenverkehrsrecht – Verkehrsregelung am Krankenhausberg

Der Haupt- und Kulturausschuss hat in seiner letzten Sitzung über eine Änderung der Verkehrsregelung am Krankenhausberg beraten.

Die Bachmaier Immobiliengesellschaft mbH beantragte für das untere Teilstück des Krankenhausberges (Abschnitt Am Stadtwall – Zufahrt zum geplanten Anwesen Krankenhausberg 2) eine Aufhebung der bestehenden Einbahnregelung.
Im Bebauungsplan sei eine Zufahrt sowohl zur Tiefgarage als auch zu den oberirdischen Stellplätzen der Wohnanlage über den Krankenhausberg vorgesehen. Der Antrag werde im Interesse der zukünftigen Bewohner der „Wohnanlage am Stadtwall“ gestellt.

Die Kliniken Kreis Mühldorf a. Inn beantragen ebenfalls eine Aufhebung der Einbahnregelung am Krankenhausberg für den Abschnitt Am Stadtwall – Krankenhausstraße. Diese Lösung würde dem Wunsch der Kliniken entsprechen, den Haupteingang des Krankenhauses besser zum Abholen von Patienten bzw. zum Ein- und Aussteigen von Besuchern nutzen zu können.

Der Krankenhausberg hat im südlichen Teilstück eine Fahrbahnbreite von 7,50 m mit derzeit folgender Aufteilung:

2,00 m 3,95 m 1,55 m
Parken Hauptfahrbahn Radfahrer

Das bedeutet, dass bei einer Freigabe für Gegenverkehr auf die Nutzung von ca. 15 zentrumsnahen Parkplätze verzichtet werden müsste.

Mit dem Unterbinden des Abbiegens in den Krankenhausberg konnte ein früherer Unfallschwerpunkt vollkommen entschärft werden.

Die Polizei riet von der Änderung der Verkehrsregelung ab. Vor allem am Übergang vom einbahnigen oberen Teil des Krankenhausberges in den Bereich mit Gegenverkehr sei mit Problemen zu rechnen. Der bergab fahrende Verkehrsteilnehmer muss in diesem Bereich äußerst rechts fahren, da er nach Umsetzung der Regelung mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen muss. Ob ihm das nach jahrelanger Gewohnheit durch die Aufstellung geeigneter Verkehrszeichen begreiflich gemacht werden kann, ist nach Auffassung der Polizei äußerst fraglich. Gefährliche Situationen und Beinahezusammenstöße seien nicht auszuschließen.

Der Haupt – und Kulturausschuss kam aus diesen Gründen zu dem Ergebnis, dass die Einbahnstraßenregelung bestehen bleibt.

2. Bayerisches Kinderbildungs – und betreungsgesetz – Bedarfsplanung 2009-2011 der Stadt Mühldorf a. Inn

Der Haupt – und Kulturausschuss hat in seiner letzen Sitzung die Bedarfplanung 2009-2011 im Bereich Kinderbildung und Kinderbetreuung beraten. Die Stadt Mühldorf a. Inn ist bzgl. der Kinderbetreuungsangebote gut aufgestellt. Bei den Angeboten für die Unterdreijährigen besteht aber noch Ausbaubedarf, der für die Folgejahre vorgesehen ist. Im Bereich der Kindergärten ist eine gute Versorgung gegeben. Bei der Schulkinderbetreuung wird abzuwarten sein, wie sich der angekündigte Ausbau der Ganztagsschulen entwickelt und auf die vorhanden Betreuungsangebote auswirkt. Die Tagespflege erfüllt eine wichtige Funktion in der Kinderbetreuung. Vor allem die geringe Nachfrage nach Öffnungszeiten vor 7.00 Uhr und nach 18.00 Uhr bzw. Samstagsbetreuung kann dadurch abgedeckt werden.
Die bestehenden Angebote aller in diesem Bedarfsplan genannten Träger und der Tagespflege können deshalb nach dem BayKiBiG anerkannt werden und bieten damit weiter Planungssicherheit für Familien und Mitarbeiter. Gleichzeitig wird damit auch dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern Rechnung getragen.

Die weitere Entwicklung sowohl bei den Betreuungswünschen der Eltern, wie auch bei den gesetzlichen Vorgaben wird künftig genau beobachtet. Besonders das derzeitige Überangebot an Kindergartenplätzen ist bei den künftigen Planungen zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von der Bevölkerungs – und Geburtenentwicklung und den künftigen Betreuungswünschen der Eltern müssen hier in den nächsten Jahren grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden.

Pressemitteilung vom 19.03.09

Die nächste Problemmüllsammlung in der städtischen Grüngutsammelstelle (ehemaliger Wertstoffhof Süd), Pregelstraße 2 (Nähe Kläranlage) findet am Montag, den 30.03.2009 von 16:30 - 18:30 Uhr statt.

Pressemitteilung vom 18.03.09

Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet am 24.03.2009 von 16 - 17 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Pressemitteilung vom 16.03.09

Am 24.03.2009 findet von 08:00 bis 18:00 Uhr wieder der diesjährige Mittefastenmarkt im Bereich des Stadtplatzes (Katharinenplatz bis Einfahrt Am Stadtwall und Brückenstraße bis Einfahrt Luitpoldallee). Die ca. 200 Fieranten bieten ein breit gefächertes Warenangebot.

Die Stadt Mühldorf weist darauf hin, dass die o.g. Bereiche von Dauerparkern bis Montag, 23.03.2009, 23 Uhr zu räumen sind.

Pressemitteilung vom 16.03.09

am 12.03.2009 um 17:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

1. Genehmigung der Niederschrift der Haupt- und Kulturausschusssitzung vom 15.01.2009 (öffentlicher Teil)

2. Straßen- und Wegerecht;
Antrag auf das Errichten einer Holzhütte am Stadtplatz

3. Verkehrsregelung am Krankenhausberg

4. Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG); Bedarfsplanung 2009 -2011 der Stadt Mühldorf a. Inn

5. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 09.03.09

am 10. März 2009 um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

1. Annahme der Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 09. Februar 2009 (öffentlicher Teil)

2. Bauanträge

3. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“ Feststellungsbeschluss

4. Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“
Wiederholte Auslegung

5. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes der „5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Teil I“

6. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eichfeld VI“
Änderungsbeschluss

7. Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Einziehung gem. Art. 8 (BayStrWG) einer Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße „Harter Straße in der Gemarkung Hart“, Fl.Nr. 14, Gemarkung Hart wegen Erweiterung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes - Durchführung der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 28.11.2008 – 03.03.2009

9. Vergabewesen; Festlegung neuer Wertgrenzen bei der Vergabe von Leistungen ab 10.02.2009

8. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 03.03.09

Eine Vielfalt prägt die Einheit unserer Stadt

Ortsteile haben ihren Charakter bewahrt - Viel geleistet und gearbeitet

Bei meinen Besuchen der Vereine und der Organisationen in unserer Stadt fällt immer wieder auf, dass unsere Stadt durch ihre Vielfalt besticht. In den Ortsteilen von Mühldorf, seien es die alten oder die neuen, wird ein hervorragendes Miteinander gelebt und erlebt. Altmühldorf, Mößling und auch Hart haben ihren liebenswerten Charakter bewahrt und zeigen noch heute eine Geschlossenheit, die auf ihre Ursprünge zurückgeht. In meiner Amtszeit habe ich immer darauf geachtet, dass diese Ortsteile kraftvoll unterstützt werden. Die Stadt hat viel Geld in die Hand genommen, um beispielsweise bei den Feuerwehren diese Strukturen zu unterstützen. Die Zusammenarbeit aller dieser Organisationen hat sich immer weiter entwickelt und könnte nicht besser sein. In Altmühldorf und Mößling ist es gelungen die Strukturen zu erhalten und mit neuem Leben zu erfüllen. Dazu gehört, dass in beiden Teilen die Grundschule erhalten werden konnte. Auch hier habe ich immer darauf geachtet, dass die kleinen Mühldorfer wohnortnah beschult werden können.

Mein Ziel war und ist es in ganz Mühldorf ein erfülltes Gemeinschaftsleben mit den gleichen Voraussetzungen entstehen zu lassen. Dazu kamen die neuen Siedlungen in Mühldorf Nord und in Mühldorf Süd. In beiden Bereichen ist viel geschehen. Der Mühldorfer Süden wurde aufgewertet. Dort kann in den nächsten Jahren gebaut werden, neue Geschäfte sorgen dafür, dass auch das wirtschaftliche Leben wieder einen Aufschwung genommen hat. Im Mühldorfer Norden haben wir eine exakte Planung für die weitere Entwicklung. Ein Meilenstein dieser Planungen wird es sein, wenn der Steg über den Kanal den Norden mit der Oberen Stadt verbindet. Der Wettbewerb, der dieser Planung zu Grunde lag, hat höchste Anerkennung bei der Regierung von Oberbayern gefunden. Der Bau der neuen Hauptschule verleiht dem Mühldorfer Norden ein ganz besonderes Gewicht. Mühldorf ist im Norden und Süden für die Zukunft gerüstet. Dies gilt auch für die Obere Stadt. Mit dem geplanten Umbau des Bahnhofvorplatzes und dem Kauf des ehemaligen Postgeländes konnten auch hier wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen werden.

Die Attraktivität unserer Stadt erwächst aus ihrer Vielfalt. Eine Stadt lebt aber vom Engagement ihrer Bürger. In den einzelnen Ortsteilen wird bürgerschaftliches Engagement praktisch umgesetzt. Die Unterstützung der Stadt haben die einzelnen Verbände und Vereine in den vergangenen Jahren immer erhalten, daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Ziel dabei muss es ein, die verschiedenen Strukturen zu erhalten und in die gesamte Gemeinschaft einzubringen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns dies in der Zukunft gelingen wird. Tradition und Moderne haben in Mühldorf den gleichen Stellenwert. Nur so können wir eine starke Stadt mit einer vernünftigen und sozialen Zukunftserwartung bleiben. Mein Dank gilt all denen, die sich, ganz gleich auf welchem Platz, ehrenamtlich in die Gemeinschaft einbringen und so die Grundlage für ein gemeinsames miteinander legen. Unsere Stadt braucht diese Mitbürger in allen Teilen der Stadt.
Ihr

Günther Knoblauch
Erster Bürgermeister

Pressemitteilung vom 02.03.09

Bereits im Ende des Jahres 2008 setzte sich die Südostbayernbahn für eine Aufstockung des Zugangebotes zwischen Trostberg und Hörpolding für eine „durchgehende“ Verbindung zwischen Garching und Traunstein ein. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft und die Südostbayernbahn beabsichtigte schon damals, die Zugverbindungen auf dem Streckenabschnitt Trostberg – Hörpolding von derzeit zwei Zügen pro Werktag auf zehn Züge pro Werktag aufzustocken. Im Rahmen eines Gespräches im Landratsamt Traunstein kristallisierte sich allerdings heraus, dass mit Ausnahme von Traunreut die Anliegergemeinden kein Interesse an der Aufstockung hatten. Ein erneutes Gespräch mit den beteiligten Gemeinden soll allerdings doch noch zur Ausweitung des Zugangebots führen.

Pressemitteilung vom 02.03.09

Zum 01.01.2009 wurde der Standesamtsbezirk der Verwaltungsgemeinschaft Polling in den Standesamtsbezirk Mühldorf a. Inn eingegliedert. Die Bestellung der bisherigen Standesbeamten sowie auch der bisherigen Eheschließungs-Standesbeamten endete zum 31.12.2008. Die Stadt Mühldorf a. Inn ernannte deshalb den Bürgermeister der Gemeinde Polling, Hans Schmidbauer, und den Bürgermeister der Gemeinde Oberneukirchen, Franz Steiglechner, zu Eheschließungs- Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Mühldorf a. Inn. Damit können die Bürgermeister auch weiterhin noch Trauungen in ihrem Gemeindegebiet vornehmen.

Pressemitteilung vom 02.03.09

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