Herzlich willkommen in der Kreisstadt Mühldorf a. Inn!

Pressemitteilungen aus dem Rathaus

Bereits seit vielen Jahren fördert die Stadt Mühldorf a. Inn im Rahmen des Mühldorfer Baulandmodells junge Familien bei der Schaffung eines Eigenheims. In erster Linie werden dabei Bewerber berücksichtigt, die Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Mühldorf a. Inn haben. Weitere Kriterien sind die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie bereits vorhandener Grundbesitz.

Seit kurzem ist dieses Modell für Familien oder Alleinerziehende mit Kindern noch interessanter. Für jedes Kind wird der Kaufpreis (ohne Kind 100,00 €/qm) um 15 €/qm gesenkt. Berücksichtigt werden dabei bis zu drei Kinder.
Innerhalb von vier Jahren wird der Kaufpreis auch nachträglich gesenkt, wenn die Bewerber in dieser Zeit Eltern werden.

Pressemitteilung vom 10.02.09

am 13.06.2009 Mühldorf am Inn, Trabrennbahn

Unter dem Namen „Great Wide Open“ spielen am 13. Juni nternationale Top-Live-Rockacts erstmalig im Rahmen eines Open Airs in Mühldorf a. Inn

Die Veranstalter, die Eventagenturen Lechner aus Rosenheim und KB-K aus München, bringen hierfür Status Quo und Deep Purple nach Mühldorf. Daneben wird für eine kompetente Kinderbetreuung, eine hervorragende Verpflegung, ein entsprechendes Rahmenprogramm, saubere Toiletten und spezielle VIP-Tickets gesorgt. Damit setzt das „Great Wide Open“ ab 2009 neue kulturelle Maßstäbe in Mühldorf a. Inn.

Die Bands spielen dabei jeweils komplette Konzerte. Status Quo und Deep Purple absolvierten im Herbst 2008 extrem erfolgreiche, größtenteils ausverkaufte Auftritte in Deutschland und stellten einmal mehr ihren Ruf als exzellente Live-Bands unter Beweis.

Die Tickets sind im Kulturbüro der Stadt Mühldorf sowie im Internet unter www.eventim.de, www.ticketonline.com und im Ticketshop von www.kb-k.com (Veranstalter) erhältlich. Nähere Informationen gibt es unter www.greatwideopen.de

Pressemitteilung vom 10.02.09

Seit 31. Dezember 2007 ist die Einwohnerzahl in Mühldorf von 17.706 auf 17.648 am 31. Dezember 2008 leicht gesunken. Insgesamt stehen dabei 119 Geburten 218 Sterbefällen gegenüber. Mit 1051 Anmeldungen und 1009 Abmeldungen war der Zuzug nach Mühldorf a. Inn allerdings insgesamt größer.

Pressemitteilung vom 10.02.09

Der Krankenhausberg ist am 12.02.2009 von 7 - 10 Uhr wegen Baumfällarbeiten geschlossen. Die Bushaltestelle kann demnach nicht angefahren werden. Die Ausweichhaltestelle befindet sich am Stadtplatz.

Pressemitteilung vom 10.02.09

Gesundheit der Menschen geht vor Rendite

„Naturschutz ist auch Gesundheitsschutz“, sagt Dr. Henning Arp, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in München mit Verweis auf das EU-Pflanzenschutzpaket. Dieses hat das Europäische Parlament im Januar verabschiedet. Hochgiftige Schädlingsbekämpfungsmittel, die beim Menschen unter Umständen das Erbgut verändern, die Fortpflanzung schädigen oder sogar Krebs auslösen können, werden mittelfristig über eine neue EU-Verordnung vom Acker verbannt sein.

Das von der EU-Kommission ausgearbeitete Pflanzenschutzpaket ist in der Öffentlichkeit gut angekommen. Auch der Deutsche Bauernverband wertet das Votum der Europaabgeordneten als Weg in die richtige Richtung. Es entlastet zudem die Kontrollbehörden der Bundesländer, da es einfacher ist, Pflanzenproben auf verbotene Stoffe hin zu überprüfen, als minimale Grenzwerte zu überprüfen.

„Die Europäische Union kümmert sich in den Mitgliedstaaten seit vielen Jahren nicht nur um das Überleben der Landwirtschaft, sondern auch um den Umwelt- und Naturschutz – und damit auch um den Gesundheitsschutz der Unionsbürger“, betont der Müncher Kommissionsbeamte. Dass sich die EU nicht nur mit umfangreichen Fördermitteln an die Mitgliedstaaten darum bemühe, sondern die europäischen Gesetzgeber gelegentlich auch strenge Grenzwerte festlegten, um das Schutzniveau EU-weit zu anzuheben, stoße bei Betroffenen leider oftmals auf Unverständnis.

Gemeinhin gilt: Die EU hat mit ihrer Gesetzgebung nur Einfluss auf nationale Angelegenheiten, wenn diese grenzüberschreitende Auswirkungen haben bzw. den gemeinsamen Binnenmarkt beeinflussen. Dass Luft- und Wasserströme keine politischen Grenzen kennen, allenfalls geografische, steht bei den Staats- und Regierungschefs seit langem außer Frage. Daher wird der Rahmen für Vorschriften von Bund und Ländern zur Luftreinhaltung und zum Schutz der Gewässer und des Trinkwassers längst von EU-Recht gesetzt. Grundsätzlich akzeptiert sind solche Grenzwerte im Agrarbereich, die von den Landwirten locker eingehalten werden können.

Problematisch wird es immer, wenn die Behörden vor Ort Schadstoffwerte im roten Bereich feststellen – beispielsweise im Trinkwasser erhöhte Rückstände von Nitrat, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Herbiziden und Insektiziden. Daher muss der Chemieeinsatz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Umgebung von Quellen, Oberflächengewässer und in besonderer Nähe zum Grundwasser eingeschränkt werden. Landwirte werden für die verminderten Erträge auf solchen Flächen meistens über Sonderprogramme entschädigt.

Hintergrund:

Die Europäische Kommission kann ihre Initiativen teilweise mit den Binnenmarktregeln begründen: Umweltdumping in den Mitgliedstaaten muss verhindert werden, da es eine im EU-Recht unzulässige Wettbewerbsverzerrung darstellt. „Nach dem Motto, viel hilft viel bei der Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, kann sich ein Landwirt durchaus Wettbewerbsvorteile verschaffen. Diese aber verschafft er sich auf Kosten seiner Kollegen, die maßvoll mit der Chemie umgehen“, nennt Dr. Henning Arp als Grund, warum es auch in der Landwirtschaft gemeinsame Regeln für den Einsatz solcher „Betriebsmittel“ geben müsse. Vor allem aber verschaffe sich der Landwirt die Vorteile auf Kosten der Verbraucher, die die chemischen Rückstände über die Nahrung aufnähmen. „Der Gesundheits- und Verbraucherschutz hat inzwischen aber eine hohe Priorität im EG-Vertrag, er wird als Querschnittsaufgabe betrachtet“, so der Repräsentant der Kommission.

Einen allgemeinen Schutz des Bodens über EU-Recht haben die Mitgliedstaaten im Gegensatz zu Luft und Wasser bislang abgelehnt. Der Bodenschutz, so die Begründung, habe keine grenzüberschreitende Bedeutung. Allgemein muss gesagt werden, dass in vielen Förderprogrammen der EU, wie das zur regionalen Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Umwelt- und Naturschutzgedanke herausragend ist. Baden-Württemberg erhält für die Jahre 2007 bis 2013 insgesamt rund 611 Millionen Euro, Bayern sogar rund 1,3 Milliarden Euro. „Damit die Mittel effektiv eingesetzt werden, muss es der EU erlaubt sein, an der einen oder anderen Stelle auch direkt in den Umwelt- und Naturschutz gesetzgeberisch einzugreifen“, so Dr. Henning Arp.


Hinweis:

Dieser Artikel stellt einen Service der Vertretung der Europäischen Kommission in München und des Europabüros der bayerischen Kommunen in Brüssel dar. Autor: Uwe Roth.

Pressemitteilung vom 10.02.09

am 09.02.2009 um 17:00 im großen Sitzungssaal des Rathauses

1. .Annahme der Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 13. Januar 2009 (öffentlicher Teil)

2. Bauanträge

3. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“ Feststellungsbeschluss

4. Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“
Satzungsbeschluss

5. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Abwägung

6. Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“ Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Abwägung

7. 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld Teil II“ Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Abwägung

8. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn - Aufhebung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Nord“

9. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn
Teilaufhebung und 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nordfriedhof“

10. 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld Teil II“

11. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

12. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 09.02.09

Zuschuss für die AWO

Der Ortsverein der Arbeiterwohlfahrt Mühldorf a. Inn e.V. beantragte für das Haus der Begegnung einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 34.000 Euro. Der Zuschuss wurde für folgende Bereiche beantragt:

Familien – und Bürgerzentrum: 28.000 Euro
Selbsthilfezentrum: 6.000 Euro
Insgesamt: 34.000 Euro

Der Stadtrat beschloss in seiner letzten Sitzung auf Empfehlung des Finanz – und Grundstücksausschusses dem Ortsverein diesen Zuschuss zu gewähren.


Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße Teil II“ wurde nach dem Aufstellungsbeschluss entsprechend angepasst und mit folgenden Änderungen beschlossen:

• Die Gärtnerei wird als überplanter Bestand dargestellt.
• Das allgemeine Wohngebiet östlich der Friedhofstraße wird herausgenommen und der Geltungsbereich hinter die Lärmschutzwand zurückgenommen.
• Die unterschiedlichen Nutzungsarten werden durch eine Knödellinie getrennt.
• Die Wegebeziehungen werden im öffentlichen Grün dargestellt. Die genaue Lagebestimmung ist der Ausführungsplanung vorbehalten.

Der Bebauungsplan wird nun öffentlich ausgelegt.

Pressemitteilung vom 04.02.09

Mit folgendem Schreiben wendet sich der Vereinsvorsitzende Günther Knoblauch an den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann:

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

gemeinsam haben wir die positive Entwicklung bei der Finanzierung der A 94 und den gerichtlichen Entscheidungen zur Kenntnis genommen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Nichtzulassungsbeschwerde der Autobahngegner zurückzuweisen, und die Tatsache, dass beim Planfeststellungsverfahren Ampfing-Heldenstein keine Klagen erhoben wurden, hat uns vor Ort besonders gefreut und dass aus dem Konjunkturprogramm I der Bundesregierung 69 Millionen Euro für den Abschnitt Ampfing-Heldenstein vorgesehen sind. Durch intensive Lobbyarbeit in Berlin hat unser Verein nicht unwesentlich zu dieser Aufnahme in das Konjunkturprogramm beigetragen. In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Hause haben wir dabei immer eingefordert, dass in den nächsten drei Jahren (2009, 2010 und 2011) insgesamt diese 69 Millionen Euro notwendig sind.

Mehr als überrascht sind wir deshalb, dass in einer Veröffentlichung des Mühldorfer Anzeigers vom 13.01.2009 Sie mit der Aussage zitiert werden: „Der Abschnitt Amfping-Heldenstein wird bis 2013 fertig“.

Damit würde sich der Ausbau allein dieser Strecke um zwei Jahre verzögern.

Rückfragen haben ergeben, dass wegen der Kapazitätsgrenzen bei der Verwaltung frühestens mit einer Fertigstellung 2012 zu rechnen ist.

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

Vorstandschaft und Mitglieder unseres Vereins, die für rd. 600.000 Menschen, in unterschiedlicher Weise Verantwortung tragen, sehen mit Unverständnis diese Entwicklung. Wir bitten Sie deshalb dringend, die Realisierung des Abschnittes Ampfing-Heldenstein in den Jahren 2009, 2010 und 2011 zu verwirklichen. Würde nach Sicherung der Finanzierung in diesen drei Jahren eine Verzögerung eintreten, die nicht mit Gerichtsverfahren und Geldzuweisung zu tun hat, dann würde die Glaubwürdigkeit der Aussagen über die Dringlichkeit der A 94 Schaden nehmen."

Pressemitteilung vom 30.01.09

Spielen ist in! Jährlich kommen hunderte von Spielen auf den Markt, eine Auswahl ist schwierig. Hilfestellung gibt Wolfgang Wichmann, freier Mitarbeiter von Spielverlagen, Spielerezensent und Erfinder von Spielen. Auch diesmal bringt er wieder eine Auswahl von 50 empfehlenswerten Spielen mit, die vorgestellt und natürlich auch gespielt werden. Die Veranstaltung richtet sich an Kinder im Alter von 7 – 14 Jahren, die sich von dem begeisterten Spieler mit Spielfreude anstecken lassen wollen.

Die Veranstaltung dauert etwa 2 Stunden und findet am Donnerstag, 12. Februar um 15 Uhr in der Stadtbücherei im Kornkasten statt. Der Unkostenbeitrag beträgt 2 €. Um eine Anmeldung wird unter (0 86 31) 612-283 gebeten.

Pressemitteilung vom 29.01.09

Am 07.02.2009 ist der Nagelschmiedturm von 14.00 – 17.00 Uhr wieder für Besichtigungen geöffnet

Pressemitteilung vom 29.01.09

Auch in diesem Winter wurden immer wieder Schneestangen abgebrochen, aus dem Boden gezogen oder gar gestohlen.

Da es sich dabei um Sicherheitseinrichtungen handelt müssen sie während einer Winterperiode immer wieder ersetzt werden.

Kürzlich wurden am Mettenheimer Weg 13 Schneestangen zerstört, die Täter sind unbekannt.

Der Stadt entsteht hierdurch jährlich ein Schaden in Höhe von ca. 1000 €.

Wer sachdienliche Hinweise auf den Schadensverursacher hat, wendet sich bitte an die Stadtverwaltung oder die Polizeidienststelle in Mühldorf.

Pressemitteilung vom 27.01.09

Auch im Jahr 2009 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres annähernd 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Im Jahr 2009 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2009 enthält zudem noch Fragen zu Körpergröße und Gewicht sowie zu den Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei knapp 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2009 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

Pressemitteilung vom 27.01.09

Zurzeit läuft die Ausschreibung für das geordnete Entsorgen von Streusplitt und Straßenkehrgut für das Jahr 2009.
Wie in jedem Frühjahr wird auch in 2009 wieder der ausgebrachte Streusplitt (Winterdienst) von den Straßen aufgekehrt und auch aus den Straßensinkkästen gesaugt. Durch das turnusmäßige Kehren der Gemeindestraßen fällt eine große Mengen an Straßenkehricht an.

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist die Stadt Mühldorf a. Inn zur geordneten Entsorgung des anfallenden Straßenkehrguts verpflichtet.

In den vergangenen Jahren wurden ca. 200 to Kehrgut pro Jahr mit Kosten von ca. 6.300.-€ pro Jahr entsorgt.

Für 2009 ist mit einem deutlichen Preisanstieg zu rechnen.

Pressemitteilung vom 27.01.09

Mit Schreiben vom 14. November wandte sich Bürgermeister und Vereinsvorsitzender Günther Knoblauch mit der Bitte an Ministerpräsident Horst Seehofer den Weiterbau der A 94 wie seine Vorgänger zu unterstützen. Nun antwortete der Bayerische Ministerpräsident und sicherte seine vollste Unterstützung zu. So heißt es in dem Schreiben auszugsweise:

„Im Hinblick auf Ihre Ausführungen zum Weiterbau der A 94 darf ich versichern, dass die Bayerische Staatsregierung die Bundesautobahn A 94 zu den vordringlichsten Straßenbauprojekten in Bayern zählt. Gerade für den südostbayerischen Wirtschaftsraum stellt sie die künftige „Lebensader“ dar. Es geht dabei vor allem um den Anschluss des Chemiestandortes Südostbayern an das Autobahnnetz und um die Wettbewerbsfähigkeit dieses Raumes. Im Koalitionsvertrag wird die A 94 deshalb auch als wichtiges Straßenbauprojekt ausdrücklich aufgeführt.

Mit Hochdruck arbeitet die bayerische Straßenbauverwaltung an der Planung und Realisierung der A 94. In den vergangenen Jahren konnten wir dementsprechend große Fortschritte verzeichnen. Ein großer Schritt war die Verkehrsfreigabe der 27 km langen Umfahrung Mühldorf. Wir bauen derzeit in zwei Bereichen weiter: So ist seit 2007 die A 94 bei Malching in Bau; im März diesen Jahres wurde mit einem Bauwerk bei Forstinning begonnen. Planfeststellungsverfahren laufen für die Umfahrung Tutting und den Abschnitt Pastetten – Heldenstein.

Für den Abschnitt Heldenstein – Ampfing haben wir erst kürzlich, nach nur einem Jahr Dauer, den Planfeststellungsbeschluss erlangt. Dieser Abschnitt ist nunmehr im Sonderprogramm „Maßnahmen zur Umsetzung des Masterplans Güterverkehr und Logisitik“ vom Dezember 2008 enthalten und seine Finanzierung damit sichergestellt. Die Vorbereitungen für einen Baubeginn laufen, mit den Bauarbeiten soll ab etwa Mitte 2009 begonnen werden.

Im Abschnitt Forstinning – Pastetten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 05. Dezember 2008 die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Damit liegt für diesen Abschnitt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Die derzeit ruhenden Bauarbeiten können jetzt fortgeführt werden.“

Pressemitteilung vom 27.01.09

Wenn der Vorstand einer gemeinnützigen Körperschaft nach der Satzung ehrenamtlich (unentgeltlich) tätig ist, verstößt die Körperschaft mit der Zahlung von Vergütungen an Vorstandsmitglieder gegen das Gebot,
sämtliche Mittel für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO). Der Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen (z.B. Telefon- und Fahrtkosten) ist jedoch
zulässig. Der Einzelnachweis der Aufwendungen ist nicht erforderlich, wenn pauschale Zahlungen den tatsächlichen Aufwand offensichtlich nicht übersteigen; dies gilt nicht, wenn durch die pauschalen Zahlungen auch Zeitaufwand abgedeckt werden soll.

Schreibt die Satzung keine ehrenamtliche oder unentgeltliche Tätigkeit des Vorstands vor, ist die Zahlung von pauschalem Aufwandsersatz und von
Vergütungen an Vorstandsmitglieder grundsätzlich unschädlich für die Gemeinnützigkeit. Die Zahlungen dürfen nicht unangemessen hoch sein. (§ 55 Abs.1 Nr. 3 AO).

Falls ein gemeinnütziger Verein aufgrund der Einführung des neuen Freibetrages durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements in der Zeit vom 10.Oktober 2007 bis zum 25.11.2008 bereits
pauschale Zahlungen bis zur Höhe von insgesamt 500 Euro im Jahr an Vorstandsmitglieder gezahlt hat, obwohl die Satzung eine ehrenamtliche oder unentgeltliche Tätigkeit des Vorstands vorschreibt, sind daraus
unter den folgenden Voraussetzungen keine für die Gemeinnützigkeit des Vereins schädlichen Folgerungen zu ziehen:

1. Die Zahlungen dürfen nicht unangemessen hoch gewesen sein (§55 Abs.1 Nr.3 AO).

2. Die Mitgliederversammlung beschließt bis zum 31. März 2009 eine Satzungsänderung, die eine Bezahlung der Vorstandsmitglieder zulässt.

Das vollständige BMF-Schreiben zum Ehrenamtsfreibetrag finden Interessenten unter www.deutsches-ehrenamt.de als PDF-Datei zum kostenlosen Download.

Pressemitteilung vom 27.01.09

Am Freitag, den 06.02.2009, lädt der Städtische Kindergarten in der Harter Straße 8 in Mühldorf Nord von 14:00 - 17:00 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Alle interessierten Eltern, Großeltern und Kinder sind dazu herzlich eingeladen. Die Erzieherinnen informieren über die pädagogische Zielsetzung, den Kinderalltag und stehen auch für alle anderen Fragen zur Verfügung. Für die Kinder besteht die Möglichkeit zu basteln, zu malen und sich das Gesicht zu schminken. Für Kaffee und Kuchen sorgt der Elternbeirat.

Pressemitteilung vom 23.01.09

am 29.01.2009 um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

1. Genehmigung der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 18. Dezember 2008 (öffentlicher Teil)

2. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße Teil II"

3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Fried-hofstraße Teil II" - Billigungsbeschluss -

4. Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Mühldorf e.V. ; Zuschuss "Haus der Begegnung" 2009

5. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 23.01.09


Quelle: PNP

Die Stadt Eggenfelden ist jetzt Mitglied der Städtebund Inn-Salzach GmbH. Damit ist Eggenfelden neben Altötting, Aschau, Burgkirchen, Garching, Mühldorf, Neumarkt-St. Veit und Töging der 8. Gesellschafter.

Landkreis – und nunmehr auch bezirksübergreifend steht die gemeinsame Darstellung des jeweiligen Wirtschaftstandortes im Vordergrund der Arbeit des Städtebundes.

Bürgermeister Günther Knoblauch freut sich über den Beitritt von Eggenfelden: „Damit ist ein weiterer Schritt zu einer konstruktiven interkommunalen Zusammenarbeit im Interesse unseres Wirtschaftsraumes getan.“

Pressemitteilung vom 15.01.09

Die Stadt Mühldorf a. Inn verschickt in den nächsten Tagen die Hundesteuerbescheide für das Veranlagungsjahr 2009. Die Steuer ist bis zu dem im Bescheid angegebenen Zeitpunkt an die Stadtkasse Mühldorf a. Inn zu überweisen. Bei bestehender Einzugs-ermächtigung wird der Betrag durch die Stadtkasse abgebucht. Bisher nicht zur Hun-desteuer herangezogene Hunde sind umgehend beim Stadtsteueramt im Rathaus, 2. Stock (Zimmer 206) anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund im Laufe eines Kalenderjahres im Stadtgebiet hält. Näheres kann der Bekannt-machung an der Amtstafel entnommen werden. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Kurt Heinzelmann unter Telefon 08631/ 612 244 zur Verfügung.

Pressemitteilung vom 14.01.09

Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet am 27.01.2009 von 17.00 - 18:30 Uhr im Rathaus, Zimmer 109 statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Pressemitteilung vom 12.01.09

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