Herzlich willkommen in der Kreisstadt Mühldorf a. Inn!

Pressemitteilungen aus dem Rathaus

Unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden

Gemäß der Hundesteuersatzung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn vom 18.10.2016 wird die Hundesteuer für das Jahr 2021 am 01.März 2021 fällig. Um unnötige Verwaltungs- und Versandkosten zu vermeiden, werden keine Hundesteuerbescheide versandt.
Die Jahressteuer beträgt 50,00 € pro Hund, für jeden weiteren Hund 80,00 € und für Kampfhunde 600,00 €. Zur Hälfte ermäßigt ist die Steuer für Zuchthunde und für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden sowie für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins. Hundehalter, die einen sog. Hundeführerschein besitzen, wird die Steuer für jeden Hund unbegrenzt in Höhe von 10,00 € jährlich erlassen.
Die Steuer ist bis zum 01.03.2021 an die Stadtkasse Mühldorf a. Inn zu überweisen. Bei bestehender Einzugsermächtigung wird der Betrag durch die Stadtkasse abgebucht. Bisher nicht zur Hundesteuer herangezogene Hunde sind umgehend im Rathaus, Steueramt, Huterergasse 4, Zi.Nr. C 104. anzumelden.
Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund im Laufe eines Kalenderjahres im Stadtgebiet hält. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel entnommen werden. Für Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Ulrike Reisbeck unter Telefon 08631/ 612-305 wenden.

Pressemitteilung vom 05.02.21

Unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden

Gemäß der Hundesteuersatzung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn vom 18.10.2016 wird die Hundesteuer für das Jahr 2021 am 01.März 2021 fällig. Um unnötige Verwaltungs- und Versandkosten zu vermeiden, werden keine Hundesteuerbescheide versandt.
Die Jahressteuer beträgt 50,00 € pro Hund, für jeden weiteren Hund 80,00 € und für Kampfhunde 600,00 €. Zur Hälfte ermäßigt ist die Steuer für Zuchthunde und für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden sowie für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins. Hundehalter, die einen sog. Hundeführerschein besitzen, wird die Steuer für jeden Hund unbegrenzt in Höhe von 10,00 € jährlich erlassen.
Die Steuer ist bis zum 01.03.2021 an die Stadtkasse Mühldorf a. Inn zu überweisen. Bei bestehender Einzugsermächtigung wird der Betrag durch die Stadtkasse abgebucht. Bisher nicht zur Hundesteuer herangezogene Hunde sind umgehend im Rathaus, Steueramt, Huterergasse 4, Zi.Nr. C 104. anzumelden.
Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund im Laufe eines Kalenderjahres im Stadtgebiet hält. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel entnommen werden. Für Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Ulrike Reisbeck unter Telefon 08631/ 612-305 wenden.

Pressemitteilung vom 05.02.21

Eine Geschenkidee vom Jugendzentrum Mühldorf: Ein Mobile aus Salzteig basteln. Am Dienstag, 9. Februar, zwischen 13 und 18 Uhr kann eine Basteltüte zum Selberbasteln am aupteingang des Jugendzentrums M24, Mühlenstr. 24, kontaktlos abgeholt werden. In der Tüte sind alle benötigten Materialien eingepackt, die Tüte ist kostenlos. Für das Anleitungsvideo den QR-Code mit dem Handy von der Basteltüte einscannen - es öffnet sich ein Video in Instagram und los geht´s. Dieses Angebot ist geeignet für Kinder und Jugendliche vom Grundschulalter bis 17 Jahre.

Pressemitteilung vom 05.02.21

Die Angebote des Jugendzentrums M24 Mühldorf kommt gut an. Als neues Angebote gibt es am Samstag, 6. Februar, zwischen 14.30 und 20 Uhr eine Pizza-Tüte „to-go“ am Haupteingang des Jugendzentrums M24, Mühlenstr. 24, kontaktlos abgeholt werden. In der Tüte sind alle Zutaten zum Selberbacken eingepackt und kostenlos. Für das Anleitungsvideo den QR-Code mit dem Handy einscannen und somit öffnet sich ein Video in Instagram. Dieses Angebot ist geeignet für Kinder und Jugendliche vom Grundschulalter bis 17 Jahre.

Pressemitteilung vom 05.02.21

Wahlbeteiligung bei 13,7 Prozent – 15 Mitglieder im neuen Gremium

Die als Onlinewahl durchgeführte Wahl zum ersten Jugendparlament der Kreisstadt Mühldorf a. Inn fand von 25. bis 31. Januar statt, von den knapp 2.000 Wahlberechtigten beteiligten sich 274 Jugendliche und junge Erwachsene an der Wahl, das ist eine Quote von 13,7 Prozent.
15 Mitglieder wurden gewählt, hier das Ergebnis (in alphabetischer Reihenfolge):
Natascha Artinger, Studentin TH Rosenheim, Campus Mühldorf, Studiengang Soziale Arbeit, Mitarbeitende in einem Wohnheim für Behinderte; Fabian Bartsch, Student Hochschule München Betriebswirtschaft; Theresa Enzinger, Schülerin Ruperti-Gymnasium Mühldorf; Annemarie Kraft, Schülerin Ruperti-Gymnasium Mühldorf Abitur 2020; Anna-Maria Lechner, Schülerin Gymnasium Waldkraiburg; Nikolai Maximilian Leunig, Studium der Zahnmedizin; Valentin Maier, Schüler Ruperti-Gymnasium Mühldorf; Mohammad Mohammadi, Schüler Ruperti-Gymnasium Mühldorf; Paul Obermayer, Schüler Ruperti-Gymnasium Mühldorf; Marion Pscheidl, Auszubildende Werkzeugmechanikerin; Emilia Schörghuber, Studentin Uni Regensburg (BWL); Clara Seidl, Studentin Soziale Arbeit; Selina Seifinger, Schülerin Maria-Ward-Realschule Altötting; Linus Spörl, Schüler Ruperti-Gymnasium Mühldorf; Leonie Strobl, Schülerin Ruperti-Gymnasium Mühldorf;

Pressemitteilung vom 01.02.21

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 eine Entlastung bei den Elternbeiträge in Kindertagseinrichtungen für die Monate Januar und Februar beschlossen. Die Entscheidung sieht vor, dass Eltern, die die Notbetreuung an nicht mehr als fünf Tagen pro Monat in Anspruch genommen haben, die Beiträge in voller Höhe erstattet bekommen. Der Beitragsersatz wird durch den Freistaat und anteilig durch die Kommunen getragen.
Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn setzt für Februar die Gebührenabbuchung aus und erstattet allen, die im Januar maximal 5 Tage die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, die Gebühren zurück. Bei einem Besuch der Notbetreuung an mehr als fünf Tagen, sieht die Staatsregierung keine Erstattung vor. Der Stadtrat wird sich daher in seiner Sitzung Ende Februar mit der anteiligen Berechnung der Gebühren bei Inanspruchnahme der Notbetreuung an mehr als fünf Tagen befassen. Die betroffenen Eltern erhalten im Anschluss daran, die Informationen zur Gebührenerhebung in der Notbetreuung.

Pressemitteilung vom 28.01.21

Die Stadtverwaltung Mühldorf a. Inn teilt mit, dass die Finanzausschusssitzung am 01.02.2021 und die Hauptausschusssitzung am 3. Februar entfallen. Die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 2. Februar findet ab 17 Uhr im Stadtsaal statt.

Pressemitteilung vom 27.01.21

Kostenlose Verteilung am Donnerstagnachmittag im Haberkasten

Pflegende Angehörige bekommen aktuell drei FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Masken können von Mühldorferinnen und Mühldorfern am kommenden Donnerstag, 28. Januar, von 15 bis 18 Uhr im Haberkasten abgeholt werden. Bitte ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung mitbringen!
Gleichzeitig können sich bedürftige Mühldorferinnen und Mühldorfer ebenfalls ihre kostenlosen FFP2-Masken abholen, bitte Berechtigungsnachweis nicht vergessen!
Und auch wer noch FFP2-Masken zum Selbstkostenpreis kaufen möchte (4 Stück für 5 Euro), kann dies am kommenden Donnerstag nachholen. Achtung: Hauptwohnsitz muss in der Kreisstadt Mühldorf a. Inn sein, bitte Personalausweis nicht vergessen!

Pressemitteilung vom 26.01.21

Am Donnerstag, den 28.Januar, wird am Stadtberg im Bereich Einmündung in die Münchener Straße ein defekter Schmutzwasserschachtdeckel saniert.
Im Zuge der Arbeiten wird der bestehende Kanal für eine folgende Kanalsanierung /Inlinersanierung vermessen.
Der Fahrverkehr fließt bergauf in gewohnter Weise, der stadteinwärts fließende Verkehr auf der Münchener Straße stadteinwärts wird ab der Kreuzung Mühlenstraße über die Mühlenstraße, Bahnhofplatz, Bahnhofstraße, Innere- Neumarkter-Straße umgeleitet.
Die Arbeiten beginnen am Donnerstag, 28. Januar, um ca. 8:30 Uhr und sollen bis zum frühen Nachmittag abgeschlossen sein. Die Stadtverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Pressemitteilung vom 26.01.21

Die für Mittwoch, 10. Februar, geplante Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wird voraussichtlich auf Mittwoch, 10. März, verschoben, das teilt die Stadtverwaltung mit.

Pressemitteilung vom 26.01.21

Um die Versorgung mit Medien zu ermöglichen, wird wieder ein Abholservice der Stadtbücherei eingerichtet. Los geht’s in KW 4. Voraussetzung ist ein gültiger
Büchereiausweis der Stadtbücherei Mühldorf.
Über den Online-Katalog können kostenlos bis zu 15 Medien (Bücher, Zeitschriften, AV-Medien) bestellt werden. Das Team der Bücherei stellt die Medien bereit. Sie können dann nach Absprache Dienstag bis Freitag gegen Vorlage des Büchereiausweises persönlich abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt kontaktlos durch
ein Fenster zur Fragnergasse. Die Rückgabe von Medien ist bei der Abholung möglich. Es besteht Maskenpflicht mit FFP2-Masken.

Pressemitteilung vom 22.01.21

Zweiter Termin am Montagnachmittag von 15 bis 18 Uhr im Haberkasten


Mit einer kleinen Stärkung bedankte sich 1. Bürgermeister Michael Hetzl bei den Mitarbeiterinnen im Haberkasten, die den FFP2-Maskenverkauf am Freitagvormittag durchgeführt haben.

Am Freitagvormittag kamen schon zahlreiche Mühldorfer Bürgerinnen und Bürger, um sich mit den FFP2-Masken, die die Kreisstadt Mühldorf a. Inn zum Selbstkostenpreis anbietet, einzudecken. „Ich freue mich, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung den Maskenverkauf so hervorragend organisiert haben“, betont 1. Bürgermeister Michael Hetzl. „Es kam durch die gute Vorbereitung zu keiner Schlangenbildung und auch die Registrierung, der Verkauf und die Ausgabe der FFP2-Masken klappten absolut konform zu den infektionsschutzrechtlichen Vorgaben.“
Aufgrund der großen Nachfrage gibt es am kommenden Montag, 25. Januar, von 15 bis 18 Uhr nochmals die Möglichkeit, vier FFP2-Masken zum Preis von 5 Euro pro Person zu kaufen. Bitte das Geld und den Personalausweis nicht vergessen! Die Käufer müssen in Mühldorf gemeldet sein, können gerne auch für Freunde und Bekannte die Masken erstehen, hier bitte den zusätzlichen Personalausweis nicht vergessen.
Bedürftige Mühldorfer dürfen sich ebenfalls am Montag von 15 bis 18 Uhr ihre kostenlosen FFP2-Masken abholen, hier bitte an den Nachweis der Bedürftigkeit denken und diesen mitbringen. „Mit dieser Aktion wollen wir die Grundversorgung der Mühldorferinnen und Mühldorfer mit den FFP2-Masken sicherstellen“, so Hetzl weiter. „Ich freue mich, dass wir hier als Stadtverwaltung helfen können.!

Pressemitteilung vom 22.01.21

Online-Wahl: 15 Mitglieder werden gewählt

Die Wahl des Jugendparlaments findet im Wahlzeitraum vom 25. bis 31. Januar 2021 ausschließlich als internetbasierte Online-Wahl statt. Aufgrund der aktuellen Coronasituation können keine Online-Wahllokale eingerichtet werden.

Die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten - alle Personen, die am Wahltag zwischen 14 und 23 Jahre alt und mit Hauptwohnsitz in Mühldorf a. Inn gemeldet sind - haben durch schriftliche Wahlbenachrichtigung ihre persönlichen Zugangsdaten (Wähler-ID und Passwort) erhalten.

Das Jugendparlament der Kreisstadt Mühldorf a. Inn besteht aus 15 Mitgliedern, die mittels virtuellem Online-Stimmzettel nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden. Die Wähler können bis zu 15 Stimmen abgeben, die Häufung bis zu drei Stimmen auf eine/n Kandidaten/in ist möglich.

Die Wahlbewerber/innen, die Satzung und die Wahlordnung sind auf der Homepage der Stadtverwaltung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, www.muehldorf.de/311-Jugendparlament.html, einsehbar.

Pressemitteilung vom 22.01.21

Grundversorgung mit FFP2-Masken zum Selbstkostenpreis für Mühldorfer*Innen

Auf Initiative von 1. Bürgermeister Michael Hetzl und seiner Fraktion der Unabhängigen Mühldorfer (UM) können sich Mühldorfer Bürgerinnen und Bürger am kommenden Freitag, 22.01.2021, von 09:00 bis 12:00 Uhr mit FFP2-Masken eindecken. Der Verkauf zum Selbstkostenpreis findet im Haberkasten statt, pro Person werden 4 Masken ausgegeben.
„Mir ist es wichtig, dass wir den Mühldorfer Bürgerinnen und Bürgern die Grundversorgung mit den FFP2-Masken als einmalige Aktion anbieten können“, betont 1. Bürgermeister Michael Hetzl. „Das haben wir nun auf die Schnelle organisiert.“
Zum Selbstkostenpreis werden die FFP2-Masken in 4er-Packs zu 5 Euro am Freitagvormittag im Haberkasten verkauft. „Jeder, der noch Bedarf hat, kann sich hier die notwendigen Masken kaufen, bitte den Personalausweis nicht vergessen!“, so der Rathaus-Chef.
Pro vorgezeigtem Personalausweis – hiermit wird überprüft, dass es sich um Mühldorfer Bürger*innen handelt - kann man vier Masken zum Preis von 5 Euro erwerben. Bitte 5 Euro und Personalausweis nicht vergessen! Es sind genügend Masken und Ausgabestellen vorhanden. Zugang über den Eingang im Innenhof.

Pressemitteilung vom 20.01.21

Im Zuge der FFP2-Maskenpflicht werden für besonders Bedürftige Masken zur Verfügung gestellt. Personen ab 15 Jahre, die bedürftig sind, erhalten jeweils 5 Masken.

Bedürftig sind dabei grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kriegsopferfürsorge (KOF)
- Bewohner der Obdachlosenunterkunft
- Nutzer von Tafeln (Berechtigungskarte)

Es sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Personalausweis oder Ausweisersatzdokument
- aktueller Leistungsbescheid über den Bezug der o.g. Leistungen

Bei Abholung in Vertretung für einen Berechtigten ist neben den bereits genannten Voraussetzungen außerdem eine vom Berechtigten unterzeichnete Vollmacht vorzulegen.

In Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften untergebrachte AsylbewerberInnen erhalten die Masken durch die jeweiligen Hausverwaltungen, diese werden nicht in der Stadtbücherei ausgegeben.

Ausgabe ausschließlich für Bewohner der Kreisstadt Mühldorf a. Inn:
Stadtbücherei Mühldorf a. Inn, Fragnergasse 5, Eingang ausschließlich über dir Fragnergasse möglich.
Ausgabezeiten:
- Dienstag, 19.1.2021: 13-16 Uhr
- Mittwoch, 20.1.2021: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
- Donnerstag, 21.1.2021: 9-12 Uhr

Es sind ausreichend Masken vorhanden!

Die Kreisstadt bittet um Beachtung der Maskenpflicht und die geltenden Abstandsregelungen.

Pressemitteilung vom 18.01.21

Erstmals Online-Wahlen in den Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Oktober und November 2020 fanden die Elternbeiratswahlen in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen und im kooperativen Ganztag an den Grundschulen erstmals online mit folgendem Ergebnis statt:
Städt. Kindergarten 1 Innsbruckring
Elternbeirat: Florian Loserth (1. Vors.), Michaela Schützenhofer, Sarah Streck, Melanie Heinrich
Ersatzleute: Bernhard Suttner
Städt. Kindergarten 2 Herzog-Friedrich-Straße
Elternbeirat: Romina Nikolaides (1. Vors.), Katharina Ebel, Stefan Wolfmaier, Melanie Karosser
Ersatzleute: Veronika Romeder, Eva Meier, Marie Hase, Viktoria Wimmer
Städt. Kindergarten 3 Harter Straße
Elternbeirat: Tim Birkl (1. Vors.), Cornelia Schleibinger, Karin Hoffmann, Peter Richter
Ersatzleute: Anna Hertl, Susanne Schweger, Bianka Gramersberger, Elke Bornholt
Städt. Kindergarten 4 Tachinger-See-Straße
Elternbeirat: Jürgen Skoluda (1. Vors.), Sandra Maierhofer, Alexander Hingerl, Katja Seifinger
Ersatzleute: Claudia Kierner, Manuela Leichs, Andreas Schlitzer, Eva Brill
Städt. Kindergarten 5 Ahamer Straße
Elternbeirat: Julia Schmidt (1. Vors.), Annemarie Glück, Nadine Hutterer, Stephanie Birnkammer
Ersatzleute: Aroza Eryilmaz, Ardita Rahmani, Katrin Lingert, Anja Foltin, Josefa Lamchaouri
Städt. Kinderkrippe 1 Königsseestraße
Elternbeirat: Julia Hell (1. Vors.), Ellen Brunnhuber, Domenic Reibel, Lisa Nagl
Ersatzleute: Klaus Braun, Kerstin Tange, Daniela Mantrino, Regina Feiger
Städt. Kinderkrippe 2 Waidbruckstraße:
Elternbeirat: Veronika Wanzinger (1. Vors.), Jörg Kammermann, Corina Gumpp, Stefanie Starc
Ersatzleute: Andrea Goldbacher, Christian Emmelmann, Ana Ivcovic, Tatjana Waliser
Städt. Kinderkrippe 3 Harter Straße:
Elternbeirat: Karin Hoffmann (1. Vors.), Lucia Biehl, Anica Schmiedichen
Ersatzleute: --
Städt. Kinderkrippe 4 Ahamer Straße:
Elternbeirat: Caroline Szilagi (1. Vors.), Nadine Kretschmer, Thomas Enzinger, Stefanie Birnkammer
Ersatzleute: Ardita Rahmani
Städt. Kinderkrippe 5 Harthauser Straße (Modullösung Waidbruckstraße)
Elternbeirat: Tzortzina Kasapaki (1. Vors.), Verena Forstere
Ersatzleute: --
Kooperativer Ganztag an der Grundschule Mühldorf
Elternbeirat: Cornelia Kercher, Kathrin Hingerl, Mandy Weiße, Joan Ramon Guixe Dordas
Kooperativer Ganztag an der Grundschule Altmühldorf
Elternbeirat: Heidi Wicho, Nadine Mittermeier
Kooperativer Ganztag an der Grundschule Mößling
Elternbeirat: Kristina Kroner, Stefanie Werner, Jennifer Dittrich.

Pressemitteilung vom 08.01.21

Ab 18. Januar bewerben und Förderantrag stellen!

Gutes tun und sich für andere einsetzen - das verdient Unterstützung! Auch 2021 schreibt die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern eine bayernweite Projektausschreibung aus. Vom 18. Januar bis 28. März 2021 können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine, Ideenträger und Initiativen für Projektgelder ab 1.000 Euro bis max. 5.000 Euro bewerben, darauf weist die Stadtverwaltung Mühldorf hin.
Mitmachen können alle, die ein Projekt oder eine Idee zum Thema „Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt“ umsetzen möchten, mit ehrenamtlichem Einsatz digitale Möglichkeiten im Rahmen ihrer Projekte nutzen, neue Ideen für digitale Engagementformen haben oder digitale Kompetenzen - z.B. zwischen den Generationen - fördern. Weitere Infos unter www.stiftung-ehrenamt.bayern.de/foerderung/projektausschreibung/index.php.

Pressemitteilung vom 07.01.21

Unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist die Gemeinde berechtigt, die Grundsteuer nach den Sätzen des Vorjahres zu erheben. Vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrats über die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 werden die Hebesätze der Grundsteuer A auf 350 v.H. und der Grundsteuer B auf 365 v.H. für das Kalenderjahr 2021 festgesetzt. Gegenüber dem vorhergehenden Kalenderjahr ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird, um so unnötige Verwaltungs- und Versandkosten für mehrere tausend Betroffene zu vermeiden.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel entnommen werden.

Pressemitteilung vom 05.01.21

Für die Wahl zum ersten Jugendparlament der Kreisstadt Mühldorf a. Inn stellen sich insgesamt 33 Kandidaten*innen zu Wahl.

Erster Bürgermeister Michael Hetzl ist sehr erfreut, dass sich so viele Kandidaten gefunden haben; „Dies zeigt, dass ein großes Interesse in der Stadt vorhanden ist, sich für die Belange der Jugend einzusetzen“.

Alle Kandidaten*innen sind ab Montag den 28.12.2020 auf der Homepage der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, www.muehldorf.de, veröffentlicht.

Das Jugendparlament wird aus 15 Mitgliedern bestehen. Die Wahl wird ausschließ-lich als Online-Wahl im Zeitraum vom 25.01.2021 bis 31.01.2021 durchgeführt. In diesem Zeitraum ist es dann möglich, die Stimme für die Kandidaten abzugeben.

Die Wahlbenachrichtigungen mit Zugangsmitteilung und Zugangskennung gehen in der KW 2/2021 den jeweiligen Wahlberechtigten per Post zu.

Pressemitteilung vom 28.12.20

Verlängerung der Bürgermeister-Boch-Straße sorgt für Entlastung


Bei der Eröffnung der kleinen Ostumfahrung (von links): Stadtwerkeleiter Alfred Lehmann, Jens Edelmann, Fa. Greenrocks, 1. Bürgermeister Michael Hetzl, Martin Gebler, Projektleitung Ingenieurbüro Behringer, Stadtbaumeisterin Birgit Weichselgartner, Rupert Rigam von der gleichnamigen Baufirma sowie Anwohner Franz Bauer. Foto: Kreisstadt Mühldorf a. Inn

Die „kleine Ostumfahrung“ wurde am Freitag eröffnet. Das 385 Meter lange Teilstück ist eine wichtige Querung in Nord-Süd-Richtung und verbessert wesentlich die Verkehrsverhältnisse in der Kreisstadt.
Bereits in den 1980er Jahren begann man mit der Planung, betonte erster Bürgermeister Michael Hetzl – man war sich einig, dass nur der Bau einer neuen Nord-Süd-Verbindung die Innenstadt entlasten würde. „1990 wurde der Korridor der Osttangente in den Flächennutzungsplan aufgenommen.“ Nach dem Bau der Bürgermeister-Hess-Straße im Jahr 2000 und der Änderung des Korridors der Osttangente aufgrund einer Gewerbeansiedlung 2009, konnte 2010 ein Teilstück des Straßengrundes erworben werden.
Das Scheitern weiterer wichtiger Grundstücksverhandlungen machten eine erneute Trassenänderung 2018 notwendig. „Im vergangenen Jahr kam die Förderzusage der Regierung von Oberbayern und das Stadtbauamt begann mit der Planung“, erklärt der Rathauschef. Auftragsvergabe war Ende April 2020, Baubeginn im Mai. „Wir liegen vor dem Zeitplan und innerhalb unseres Kostenrahmens“, freut sich 1. Bürgermeister Michael Hetzl. Die Gesamtkosten für das 385 m lange Teilstück liegen bei 1,35 Mio. Euro, voraussichtlich werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Die Fahrbahn ist 6,5m breit, ein einseitiger Geh- und Radweg inklusive Straßenbeleuchtung wurden ebenfalls errichtet. Die Erhartinger Druckleitung sowie Wasser- und Gasleitungen mussten verlegt werden, zudem musste eine Stützmauer mit 170 Kubikmeter Beton gebaut werden. „Ich freue mich sehr, dass wir mit der kleinen Ostumfahrung nun eine wichtige Querung in Nord-Süd-Richtung schaffen konnten“, betont Hetzl abschließend.

Pressemitteilung vom 18.12.20

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